Volltext: Gmunden und der Traunsee (V / 1929)

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Gmunden 
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Einen weiteren Fortschritt in der Organisation der Jugendfürsorge bedeutete es, als 
im Jahre 1919 die Ziehkinderordnung erlassen wurde, wodurch speziell das Kost- und 
Pflegekinderwesen auf dem Lande seine gesetzliche Regelung erfuhr, ein Gesetz, das auch 
Jeute noch in Geltung ist. 
Als der Witwen- und Waisenverein seine Tätigkeit einstellte, ging dann die Leitung 
in die Hände der Ziehkinderaufsichtsstelle über, an deren Spitze vorübergehend der Gerichts— 
vorsteher trat. Dieser veranlaßte im Jahre 1921 im Einvernehmen mit dem Landes— 
jugendamte in Linz die Abhaltung einer Jugendfürsorgetagung in Gmunden, die sich eines 
sehr guten Besuches speziell aus Lehrerkreisen erfreute und zu der das Ministerium für 
soziale Fürsorge in der Person des Sektionchefs Dr. Kauer einen offiziellen Vertreter 
entsendet hatte. 
Der gegenwärtige Stand der Jugendfürsorge im Gerichtsbezirke ist nun, daß die 
Kleinkinderfürsorge unter der selbständigen Leitung des Medizinalrates Dr. Narbeshuber 
von der Mutterberatungsstelle aus, geleitet wird, während die übrige Jugendfürsorge unter 
Leitung zweier Generalvormünder steht, und zwar eines Generalvormundes in Gmunden 
(Frau Jur. Dr. Gertrude Klachler) für die Stadt und elf Gemeinden des Gerichts— 
bezirkes und eines Generalvormundes in Scharnstein (Oberlehrer Nedwed) für drei Gemein— 
den des Gerichtsbezirkes. 
Die Schaffung eines Bezirksjugendamtes ist seit 1927 ins Auge gefaßt. 
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