Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

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Universitäts- und Studien-Bibliotkeken. 
Im Finanzgesetze für das Jahr 1880 war folgender Geld 
aufwand genehmigt: 
Universitätsbibliothek in Wien 
37.276 fl. 
16.445 
14.404 
24.031 
14.662 
13.762 
14.690 
Innsbruck 
„ Krakau 
„ Lemberg 
ii 
Czernowitz 
Linz 
Studienbibliothek 
„ Salzburg 
„ Klagenfurt 
4669 
2150 
4586 
Laibach 
Görz 
Olmütz 
157.621 fl. 
Zusammen 
Diese Ausgaben erhöhen sich noch bei den Universitäts 
bibliotheken um einige tausend Gulden Matrikelgelder, welche 
unmittelbar von den Universitätscassen an die Universitäts 
bibliotheken abgeführt und von diesen für den Bücherankauf 
verwendet werden. 
Amtliche Stellung. 
Die Universitäts- und Studienbibliotheken sind selbständige 
Staatsanstalten, welche in den Wirkungskreis des k. k. Ministe 
riums für Cultus und Unterricht gehören, und der Statthalterei,. 
beziehungsweise Landesregierung des Kronlandes, in welchem sie 
sich befinden, unmittelbar untergeordnet sind. Sie haben an diese 
ihre Berichte zu erstatten und erhalten von diesen alle die Anstalt 
und das Personale betreffenden Anordnungen und Entschließungen. 
(B. J. 127.) Diese amtliche Stellung der Bibliotheken wurde weder 
bei den Universitätsbibliotheken durch neue Verordnungen (Statth. 
Erl. 4. Juni 1875, Z. 15.362) noch bei den Studienbibliotheken nach 
der Aufhebung der Lyceen geändert. (St. M. E. 17. Dec. 1861, 
Z. 11.785.) 
Der Charakter dieser Bibliotheken als Studienanstalten und 
die nahen Beziehungen, in welchen sie zu den höheren Staats- 
Lehranstalten desselben Ortes stehen, begründen eine bestimmte 
Ingerenz, welche den letzteren zur Wahrung und Geltendmachung 
ihrer Interessen auf die Bibliotheken eingeräumt ist.
	        
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