Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

Benützung. 
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Ferialzeiten: Donnerstag, Freitag und Samstag in der Charwoche 
und Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten, sonst 
die im § 89 B. J. vorgeschriebenen. 
Prag. 
Lesezeit: An allen Werktagen von 9—1 Uhr und von 3—6 Uhr. 
(M. E. 16. April 1877, Z. 5625.) 
Ferialzeiten: Die im § 89 B. J. vorgeschriebenen. 
Krakau. 
Lesezeit: An allen Werktagen: 
Vom 1. October bis 31. März von 9—1 Uhr; 
vom 1. April bis 31. Juli von 9—1 Uhr und von 3—5 Uhr. 
Ferialzeiten: nach § 89 B. J. 
Lemberg. 
Lesezeit: An Werktagen mit Ausnahme des freien Montags, 
von 8—1 Uhr. 
Ferialzeiten: nach § 89 B. J. 
Czernowitz. 
Lesezeit: An allen Werktagen: 
Vom 1. October bis 15. März von 9—2 Uhr; 
vom 16. März bis 31. Juli von 9 — 1 Uhr und von 4—6 Uhr. 
Ferialzeiten: Die Sonn- und Feiertage des römisch-katholischen 
und griechisch - orientalischen Ritus und die im 
§ 89 B. J. festgesetzten. 
Linz. 
Lesezeit: An allen Werktagen mit Ausnahme des frei en Donnerstag 
Nachmittags: 
Im Sommer von 9—12 Uhr und von 3—6 Uhr; 
im Winter von 9—12 Uhr und von 2—5 Uhr. 
Ferialzeiten: Gleich jenen der Mittelschulen in Linz. 
Salzburg. 
Lesezeit: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9—2 Uhr; 
am Samstag von 9---12 Uhr und von 2'—4 Uhr. 
Mittwoch geschlossen. 
Ferialzeiten: nach § 89 B. J. 
Klagenfurt. 
Lesezeit: An Werktagen von 9 —12 Uhr und von 3-—6 Uhr. 
Donnerstag Nachmittag geschlossen. 
Ferialzeiten: nach § 89 B. J. Herbstferien von Mitte Juli bis 
Mitte September.
	        
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