Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

Beschreibung des Bibliotheksbestandes. 
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Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers (§ 89, B. J.) 'o) ; theilweise 
die Herbstferien. Die Bestimmung, in welchem Maße die Lese 
zimmer während der Herbstferien offen zu halten sind, unterliegt 
der Vereinbarung zwischen dem akademischen Senate und der 
Bibl.-Vorstehung. Jedenfalls aber müssen 8 bis 14 Tage zur 
Hauptreinigung der Bibi, während der Ferien frei bleiben. (§90, B. J.) 
Seit dem Erlasse dieser Bestimmungen im Jahre 1825 hat 
sich an mehreren Bibliotheken das Bedürfnis gezeigt, die Lesezeit 
auszudehnen oder bezüglich der Ferialtage neue Anordnungen 
zu treffen, und es wurde von Fall zu Fall vom Unterrichts- 
Ministerium die Anzahl der Lesestunden für einzelne Bibliotheken 
neu bestimmt, die Vertheilung derselben aber dem akademischen 
Senate im Einvernehmen mit den betreffenden Bibliotheks vorständen 
überlassen. (U. M. E. 7. Sept. 1859, Z. 10.658; 16. April 1877, 
Z. 5625.) 
Gegenwärtig bestehen an den einzelnen Bibliotheken folgende 
Lese- und Ferialzeiten: 
Wien. 
Lesezeit: a) An den Werktagen: 
Vom 16. September bis 30. April von 9—2 Uhr 
und von 5—8 Uhr abends; 
vom 1. Mai bis 15. August von 9—5 Uhr (M. E. 
7. September 1859, Z. 10.658.) 
b) An allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der 
Ferialzeiten von 9 —12 Uhr. (M. E. 10. De- 
cember 1872, Z. 15.677.) 
Ferialzeiten: Vom 24. bis 31. December zur Reinigung der Lese 
zimmer und Bureaux. (M. E. 14. Dec. 1878, 
Z. 19.595.) 
Der Fastnachtsmontag,-Dienstag und Aschermittwoch. 
Vom Charmittwoch bis Osterdienstag. 
Vom 16. August bis 16. Sept. zur Hauptreinigung 
der Bibliothek. (Statth. Erl. 25. Juli 1850, Z. 30.064.) 
Graz. 
Lesezeit: An allen Werktagen: 
Im Wintersemester von 9—4 Uhr. 
Im Sommersemester von 8—1 Uhr und von 4—6 Uhr. 
(M. E. 28. August 1872, Z. 10.500.) 
Ferialzeiten: Die im § 89 B. J. vorgeschriebenen. 
Innsbruck. 
Lesezeit: An allen Werktagen von 9—4 Uhr.
	        
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