Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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im Gange der gewöhnlichen Friedenswirtschaft nach dem Kriege eine 
enge Fühlung zwischen Behörden, Warenbesitzern und Verbrauchern 
wünschenswert ist, so empfiehlt sich, wenigstens zunächst die Bei- 
behaltungder aus der Kriegs not herausgewach 
senen Einrichtung der Preisstellen: als Stelle für Über 
wachung, Aufklärung, Wahrung der gemeinsamen Interessen aller 
beteiligten Kreise. 
f) Gedanken über Ausgestaltung. 
Bei der so gekennzeichneten Bedeutung der Preisstellen fragt es 
sich schließlich, welche WegezurAusgestaltung einzuschlagen 
sind. Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Wege: einen, der im Rahmen 
der heutigen Verfassung der Preisstellen bleibt, und einen Weg, der 
über die Veränderung dieser Verfassung führt. Über den letzteren 
als zunächst theoretische Möglichkeit wäre gesondert zu handeln. Was 
an Vorschlägen vorliegt, zielt fast durchgängig auf eine Zustän 
digkeitserweiterung. In der Tat ist das ein wichtiger Gesichtspunkt 
der Neugestaltung, aber nicht der einzige; neben ihm steht fast gleich 
bedeutend die Pflege der persönlichen Voraussetzungen, die allerdings 
durch Vermehren der Zuständigkeiten gefördert würde. 
Untersuchen wir den ersten Weg. Im Rahmen der heutigen 
Verfassung würde sich die Tätigkeit vieler Preisstellen neu beleben und 
fruchtbar machen lassen, wenn auch ihre Leitung und Zusammen 
setzung, wie das so vielfach zum Segen der Gesamtheit bei anderen 
Preisstellen der Fall ist, genügend sachverständige, arbeits- und ver 
antwortungsfreudige, billige Interessen richtig beurteilende und be 
rücksichtigende Persönlichkeiten auswiesen. Alle Erfahrung bestätigt 
das. Die Abhängigkeit von geeigneten Persönlichkeiten 
ist Stärke und Schwäche der Preisstellen. Das sehr häufige Zu- 
kurz-kommen der berechtigten Interessen der einen oder anderen- 
Seite läßt es geraten erscheinen, die Vertreter der Erzeuger, der 
Händler und der Verbraucher wenigstens zum Teil aus Mitgliedern 
der bestehenden Jnteressenverbände der betreffenden Gruppen zu 
wählen, auch schon mit Rücksicht aus die erwünschte Aufklärung und 
die engste Beziehung zu den von einheitlichen Bestrebungen gelenkten 
großen Organisationen. Dafür sprechen viele gute Erfahrungen. 
Eine bestimmte Richtung dersachlichenZuständigkeits- 
erweiterung glauben wir ablehnen zu müssen. Der Vorschlag, 
die Preisstellen mit Strafbefugnis von bestimmter Höhe und Art 
auszustatten, scheint auf Bedenken und sachliche Schwierigkeiten bei 
den maßgebenden Stellen gestoßen zu sein. Jedenfalls ist davon das 
gedeihliche Arbeiten der Preisstellen nicht abhängig. Somit kann die
	        
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