Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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Anerkennung heischen; nach dieser Richtung hin haben die Preis 
stellen sicherlich schon manches geleistet, aber noch wenig im Verhältnis 
zur Stärke und Eingewurzeltheit jener irrigen Auffassung von der 
Unvermeidlichkeit des rücksichtslosen Jnteressenkampfes. Hier liegt 
eine wichtige Ausgabe sozialer Natur; der Krieg hat die Dringlichkeit 
ihrer Lösung auf die Spitze getrieben, die Zeit nach dem Kriege muß 
diese Verhältnisse irgendwie zum Ausgleich bringen, sollen nicht 
Kräfte nutzlos vertan werden, deren tatkräftiges Schaffen an der 
Heilung der Kriegswunden unbedingt verlangt werden muß. 
a) Der reibungslose Gang unseres Wirtschaftslebens mit seinen 
tiefen Eingriffen in die letzten Zellen von Erzeugung, Umlauf und 
Verbrauch ist mit allgemeinen behördlichen Maßnahmen und Kon 
trollen nicht zu gewährleisten. Aufsicht und Überwachung 
seitens unmittelbar Beteiligter und die gegen 
seitige Kontrolle der Warenbesitzer und Verbraucher ist 
unerläßlich und zuverlässiger, weil diese tagtäglich mit dem zu 
überwachenden Sachverhalt zu tun haben, auch minder hart als die 
am Buchstaben haftende rein polizeiliche Kontrolle, die beim Ausfall 
der Preisprüsungsstellen wieder ungemein verstärkt werden müßte. 
Jede einzelne Beziehung vom Warenbesitzer zum Verbraucher steht so 
gewissermaßen unter ständiger Beobachtung; für Zuwiderhandlungen 
ist die Preisstelle die zuständige Instanz, die eher und unbefangener 
in Anspruch genommen wird als die Polizei, und die schon durch ihr 
Dasein eine regelnde moralische Macht dem Verkehr gegenüber be 
deutet. In der Verwarnung und Aufklärung hat sie Wirkungsmittel 
besonderer Art, die auch da ihren Erfolg nicht verfehlen, wo der Tat 
bestand nur die Grenzen der Strafbarkeit streift; so ist sie eine 
„Verkehrspolizei", die mehr allgegenwärtig und vorbeugend ist als die 
polizeiliche Überwachung. Diese engen Beziehungen zum Alltagsver 
kehr in Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs haben den 
weiteren bedeutsamen Vorteil, daß neue Verkehrserscheinungen im ört 
lichen Bereich schneller und zuverlässiger erkannt werden. Das gilt für 
unerwünschte Erscheinungen, die sich im Anschluß an die kriegswirt 
schaftliche Regelung herausstellen, das gilt ebenso für zweckmäßige 
und erwünschte Erscheinungen; beide können in der Preisstelle zur 
Sprache gebracht, örtlich abgestellt oder ausgebaut werden; sie können 
von der Ortsstelle den übergeordneten Behörden zur Beobachtung mit 
geteilt werden. 
ck) Da Preis-, Verteilungs- und Versorgungsfragen auch über 
den Krieg hinaus zunächst ihre Bedeutung behalten, mit der Abrüstung 
vielleicht in mancher Hinsicht noch wichtiger werden, da ferner auch
	        
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