Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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Verteilungspreis ist entweder von Reichs wegen bestimmt oder doch 
in natürlicher Abhängigkeit vom Lieferungspreise der Kriegs 
gesellschaft; und nicht zuletzt schiebt sich zwischen Zentralwirtschafts 
stellen und Kommunalverbänden eine Reihe mehr oder minder maß 
gebender Zwischenorganisationen ein (Landes- und Bezirkszentralen) 
und entlasten den Kommunalverband noch mehr von Versorgungs 
aufgaben. 
Diese Verschiebung in der Zuständigkeit der Kommunalverbände 
für die Versorgungs- und Preisregelung zog selbsttätig eine Ver 
engerung des Arbeitsfeldes der Preisprüfungs- 
stellen nach sich; denn was der Kommunalverband an Zustän 
digkeiten verlor, verlor die ihm zur Unterstützung und Beratung bei 
geordnete Preisstelle gleichfalls. Das wurde auch deutlich empfunden; 
die vierte Beratung der Reichsprüfungsstelle mit den Vertretern der 
Landes- und Provinz-Preisstellen (7. August 1916) ist dafür be 
zeichnend; die Frage: „was sollen die Preisstellen bei der Neu 
regelung der Dinge noch?" wurde lebhaft besprochen, und in der 
Art, wie sie von den einzelnen Vertretern beantwortet wurde, 
drückte sich überwiegend eine Ungewißheit bezüglich des verblei 
benden Aufgabenfeldes aus. Der allgemeine Wunsch ging auf 
neue Klarstellung der Aufgaben und der ZuständigkcitSgrenzen. 
Für die Preisstellen ergab sich in ihrem Verhältnis zum Kommunal- 
verbande noch eine weitere Beengung ihrer Zuständigkeiten. Wo 
seitens der Gemeinden Kriegswirtschaftsämter nnd Lebensmittel- 
vcrsorgungsstellen im Anschluß an die Grundgedanken der Bekannt 
machung vom 25. September 1915 oder als Schlußglieder im 
Rahmen des Zentralbewirtschaftungssystems geschaffen worden 
waren, da neigten diese dazu, die ihnen durch den Übergang auf 
die Zentralbewirtschastungsstellen entzogenen Zuständigkeiten nach 
anderer Richtung zu ersetzen oder überhaupt ihre Zuständigkeit zu 
erweitern. Das geschah durch stärkere Betonung der ihnen ver 
bliebenen oder zugewiesenen Zuständigkeiten unter Zurückdrängung 
der Preisprüfungsstellen. So hatten gerade diese letzteren die Haupt 
ungunst der neuen Aufgabenverteilung zwischen Reichs- und Landes- 
stellcn und Kommunalverbänden zu tragen. 
6) Beschränkungen in der Tätigkeit der Preis- 
p r ü f u n g s st e l l e n. 
Man könnte denken, nach alledem ließe sich in der Tätigkeit der 
Preisstellen eine erste Zeit mit vielseitigen Arbeiten und Leistungen 
und eine spätere Zeit rückgehender Bedeutung, geringerer Aufgaben
	        
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