Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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mangels geschulter sachverständiger Kräfte oder mangels Zuständigkeit 
nicht geleistet werden können; sie übernehmen die Ermittelung von 
Tatbeständen, die für örtliche Preisstellen unerfaßbar und unkon 
trollierbar sind; sie greifen da ein, wo örtliche Preisstellen entweder 
aus überwiegenden Verbraucherrückfichten die Preise zu tief ansetzen 
und damit die Versorgung gefährden, oder wo aus Irrtümern und 
überwiegender Rücksicht auf Erzeuger und Händler die Preise zu 
hoch angesetzt werden und damit der Verbrauch unnötig stark be 
lastet wird. Namentlich gilt es Preisungleichheiten zwischen Nach 
bargebieten auszugleichen, die zu einem unerwünschten Hin- und 
Herzerren der Waren (Obst, Gemüse, Milch usw.) führen, schließlich 
zu einer gegenseitigen Hinaufsteigerung der Preise und zu fort 
dauernden starken Schwankungen der Versorgung. Die zuständigen 
Behörden haben in einzelnen Bezirken bestimmt, daß die Ortspreis 
stellen periodisch den Landesstellen über ihre Tätigkeit, über Preis 
stand und Versorgungsmißstände zu berichten haben; auf diese Be 
richte hin kann die Landesstelle dann mit Beratung, Aufklärung und 
Richtigstellung eingreifen. Ein reger Verkehr durch Rundschreiben, 
teilweise auch durch eigene Druckschriften und Denkschriften ver 
mittelt engste Beziehungen zwischen Ortsstellen und Landesstellen. 
Im einzelnen sind die Aufgaben verschieden, verschieden 
insbesondere auch zwischen Landesstellen von Bundesstaaten und 
preußischen Provinz- oder Bezirksstellen, je nach der Fülle der der 
zu beratenden Verwaltungsstelle zugeteilten Ausgaben; verschieden 
auch, je nachdem die Preisstellen vor oder nach den Wirtschafts 
zentralen (1915, 1916 oder 1917) entstanden sind, je nachdem sie 
mit den Wirtschaftsstellen in engere oder losere Beziehungen gesetzt 
sind; verschieden schließlich je nach der wirtschaftlichen Eigenart ihres 
Gebiets, ob Agrar- oder Industriegebiet, mit vorwiegender Kriegs 
oder Friedensindustrie, mit Verbrauchern von großer oder geringer 
Kaufkraft. Trotz alledem erzielt das harte Band des wirtschaftlichen 
Einkreisungsrings doch im Grunde jetzt größere Gemeinsamkeit der 
Ziele, Arbeiten und Auffassungen als in den Wirtschaftsverwaltungen 
der Friedenszeit. 
4. Zur Statistik der Preisprüfungsstellen^). 
Nach Maßgabe der in Z 2 der Bekanntmachung vom 25. Sep 
tember 1915 erlassenen Bestimmungen ist ein N e tz v o n P r e is 
st e l l e n über das ganze Reich hin entstanden. Die Gesamtzahl der 
>1 „Verzeichnis der Preisprirfungsstellen im Deutschen Reich" (mit 
Statistik). Berlin 1916, Selbstverlag der Volksw. Abteilung des Kriegs 
ernährungsamts.
	        
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