Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

I)) für die vom Erzeuger, vom Groß- und vom Detailhändler zu 
veräußernde Ware, 
e) für jene Waren, die zur Befriedigung der gleichen Bedürfnisse 
verwendet werden können. 
8 37. 1. Die Zentral-Preisprüfungs-Komnüssion .und die lokalen 
Preisprüfungsstellen sind befugt, Sachverständige und Auskunftspersonen 
einzuvernehmen. Die vom Sachverständigen abgegebene Aussage steht einem 
gerichtlichen Zeugnisse gleich. 
Ein Sachverständiger ist jedenfalls zu hören, wenn wenigstens drei 
Mitglieder der Preisprüfungsstellen die Einvernahme verlangen. 
2. Einvernommenen Sachverständigen und Auskunftspersonen kann 
nebst den etwa auflaufenden Reisekosten vom Vorsitzenden eine Entschädigung 
zugesprochen werden. Die diesbezüglichen Anordnungen werden im Statut 
getroffen. 
Z 38. 1. Jedermann ist verpflichtet, den von der Zentral-Preis- 
prüfungs-Kommission und den lokalen Preisprüfungsstellen ausgehenden 
Berufungen Folge zu leisten, die von ihnen gestellten Fragen zu beantworten 
und ihnen in allen ihren Pflichtenkreis berührenden Angelegenheiten die 
geforderten Auskünfte zu erteilen. 
2. Von dieser Pflicht sind nur Personen ausgenommen, die entweder 
selbst oder deren nahe Angehörige (8 152 Ziff. 1 St.-P.-O.) in bezug auf 
den Gegenstand der Befragung einer strafbaren Handlung verdächtig sind, 
sowie die in den 88 151 und 152 Ziff. 2 St.-P.-O. genannten Personen. 
8. Ausblick und Schluß. 
Die Preisprüfungsstellen werden sicherlich auch noch nachdem 
Friedensschluß wichtige Arbeit zu leisten haben. Dabei kann 
dahingestellt bleiben, ob zur Unterstützung der Reichs-, Staats- und 
Gemeindebehörden in Fragen allgemeiner Preispolitik, der Preis 
beobachtung, Preisfestsetzung oder Preisbeeinflussung auch im Frieden 
dauernd Preisorgane, wie die Landes-, Provinz-, Bezirks- und ört 
lichen Preisstellen, zu wichtiger Tätigkeit berufen sein werden. Die 
jetzige Arbeit des gesamten Preisprüfungswesens im Sinne der Kriegs 
wirtschaft, insbesondere der bis ins Einzelne gehenden Preiskontrolle, 
wird um so früher ihr Ende finden können, je eher wir, vielleicht 
von einigen aus besonderen Gründen unvermeidlichen Eingriffen in 
die freie wirtschaftliche Entwicklung abgesehen, wieder zu den 
normalen Zuständen, wie sie zur Zeit vor dem Kriege geherrscht 
haben, kommen. Damit soll nicht gesagt.sein, daß alle Zustände vor 
dem Kriege ideal gewesen find. Auch damals ist manches in unserem 
Wirtschaftsleben morsch und faul gewesen; auch hat der Krieg 
viele Gedanken reifen lassen, die in der Friedenszeit, trotzdem sie als 
richtig erkannt waren, auf starken Widerstand gestoßen waren und 
dadurch im Frieden nicht zur Ausführung gelangt find und erst im 
Kriege unter dem Drange der Verhältnisse zu gesetzgeberischen Maß-
	        
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