Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

Begründung, gesetzliche Grundlage und Auf- 
gabenkreis der ^reisprüfungsstellen 
mit Ausführungen über die Begriffe „täglicher Bedarf" und 
„notwendiger Lebensbedarf". 
Vom Kais. Geh. Regierungsrat Dr. Hans Stadthagen, z. Zt. Rat km 
Kriegsernährungsamt. 
1. Vorgeschichte. 
Der gewaltige Krieg, dessen Ausdehnung und Dauer niemand 
vorhergesehen hat, mußte die ganzen Wirtschaftsverhältnisse er 
schüttern und alle selbsttätige Regelung des Handels nach Angebot 
und Nachfrage über den Haufen werfen. Schon bevor die Ab 
sperrungsmaßregeln Englands und seiner Verbündeten voll wirkten, 
mußten bei dem gesteigerten und stürmischen Bedarf, der sich allein 
aus der Versorgung der Millionenheere ergab, während anderseits der 
zunehmende Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen, Futtermitteln 
und Düngerstossen u. a. auch zu einer bei manchen Waren wesent 
lichen Verminderung der inländischen Erzeugung führte, die Preise 
nach Friedensgrundsätzen gewaltig ansteigen. 
In den ersten Monaten des Krieges war es vornehmlich das 
sofort einsetzende und aufflackernde Spekulationsfieber, das in Ver 
bindung mit Angstkäufen, vorübergehenden Verkehrsstockungen und 
militärischen Einkäufen die Preise zu ungerechtfertigter Höhe trieb. 
Diese Erscheinung konnte durch entschiedene örtliche Maßnahmen der 
kommandierenden Generäle sowie der Polizeibehörden vielfach fast 
im Entstehen gedämpft werden. Später jedoch, im Laufe des Jahres 
1915, zeigten sich derartige Einzelmaßnahmen nicht mehr als ge 
nügend wirksam. Die Preissteigerungen setzten schon im Frühjahr 
1915 bei vielen Waren in einem sd hohen Maße wieder ein, daß es 
nicht mehr möglich war, ihnen allein durch die Anwendung des Höchst 
preisgesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 
Hell 22/23 I
	        
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