Volltext: Innviertler Heimatkalender 1911 (1911)

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Das Asylrecht der Kirchen und Klöster bestand seit 939. Den Charakter solcher 
Freistätten hatten alle Kirchen und Klöster; er wurde aber auch auf andere heilige 
Orte wie Kirchhöfe übertragen. Der Name Freithof (gefreiter Hof) erinnert an 
drese Zeit. Der Errichtung von Asylen lag ursprünglich die Absicht zu Grunde 
unschuldig Verfolgte und rechtswidrig Bedrohte zu schützen. Da aber auch die Schelme 
von diesen Stätten der Zuflucht vielfach Gebrauch machten, so schützte das Asylrecht 
häufig gerade die schwersten Verbrecher vor der strafenden Gerechtigkeit. Das Asyl¬ 
recht wurde daher durch den Landfrieden vom Jahre 1352 für alle schädlichen Leute 
aufgehoben. 1772 wurde hier der sogenannte Zenzensohn wegen eines schweren Ver¬ 
brechens gerichtlich verfolgt. Er flüchtete sich in die Altheimer Marktkirche und wurde 
von 15 aufgenommenen Tagwerkern einen Tag und eine Nacht lana bewacht, bis 
stch der Malefikant ergab. ; 
1634 wurde den Stadt- und Marktgerichten von der Regierung vorgehalten 
Kämmerer und Rat sollen nicht das allgemeine Beste versäumen. Die Justitia soll 
nicht allein für die Reichen gelten. Die Ratsfreunde sollen nicht in ein Horn blasen 
des eigenen Vorteils wegen. So z. B. sollen sie nicht, wenn sie ein schönes Grund¬ 
stuck sehen, die Schulden einlösen, den Schuldner drängen und schlechte Praktiken 
spielen, um den Grund zu verspeisen. Da aber die Stadt- und Marktrichter von 
der Bürgerschaft gewählt wurden, so dürste es mit der Unparteilichkeit der Richter 
ui den Städten und Märkten mindestens nicht schlechter bestellt gewesen sein als 
ber den Landgerichten, wie nachstehende Sprichwörter aus jener Zeit zu beweisen 
scheuten : Mit den geschenkten Speisen verschluckt der Richter die Gerechtigkeit. Wer 
dem Richter eure Henne gibt, will von ihm einen Ochsen zurück. In einen offenen 
Beutel fällt selten etn schlimmes Urteil. Mit Butter und anderer Schmiere kann 
man das Rad der Gerechtigkeit ans dem Sumpfe heben. Der Beutel eines Proze¬ 
ssierenden muß mit Spinneweben zugeschnürt sein. Mit einer goldenen Lame kann 
man den Stärksten aus dem Sattel heben. 
Im Jahre 1756 mußte der Marktrichter von Altheim selbst ins Loch. Und 
das kam so: 1750 tötete der Sohn des Landgerichtsamtmannnes, der in Altheim 
wohnte, außerhalb des Altheimer Burgfrieds den Draxlbanernsohn. Weil nun der 
Vater an den Sohn keine Hand legte, so visitierte das Marktgericht das landgerichtliche 
Amtshaus, um den Täter nach Mauerkirchen einzuliefern. Dies sah das Landgericht 
als einen Eingriff in feine Jurisdiktion an und führte Beschwerde. Erst nach 
sechs wahren wurde das Marktgericht sachsällig und der Marktkammerer und Markt- 
schreiber wurden durch den „churfürstlichen Einspänner" nach Bnrghansen gebracht, 
wo sie drei Tage lang in der sogenannten Nürnbergerin aufgehoben wurden. 
Altheim. , . Wilhelm Wachberger. 
Soldaten Uater unser. 
Tritt der Soldat ins Haus hinein, - 
So spricht er gleich mit falschem Schein: Uater, 
Was du gesammelt hast, 
Mit großer Müh und Last, ist unser! 
Der Bauer denkt samt seinem Knecht: 
Du Spitzbub, kommst mir eben recht, der du bist.
	        
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