Volltext: Innviertler Heimatkalender 1911 (1911)

Sparkasse Braunau a. 1 
empfiehlt sich zur Durchführung aller in den Sparkassenbetrieb fallenden 
Transaktionen: Annahme von Einlagen bei halbmonatlicher Verzinsung, 
rentensteuerfrei, Hypothekar-Darlehen, Gemeinde-Darlehen, Vorschüsse 
auf Wertpapiere, Vorschüsse aut Personalkredit. Einlagen werden ohne 
Beschränkung der Höhe entgegengenommen und gegenwärtig mit 
4 °/o verzinst. 
Die Rentensteuer bezahlt die Sparkasse. Jedem Einleger steht es 
frei, sein eingelegtes Kapital bis zum Betrage von 200 if ohne Aufkündigung 
zurückzufordern. Der Rückzahlung von Beträgen über 200 K bis 1000 K 
hat eine achttägige, über 1000 K bis 5000 K hat eine einmonatliche, 
über 5000 K hat eine zweimonatliche Kündigung voranzugehen. 
Hypotheken-Darlehen werden gewährt auf inländische Häuser und 
Grundbesitz in statutenmäßiger Höhe zu den Geldverhältnissen angepassten 
Zinssätzen (gegenwärtig 41/a %) gegen Werterhebung durch eigene Sach¬ 
verständige und annuitäten- oder ratenweise Rückzahlung. 
Die Sparkasse gewährt auch Darlehen an Bezirke, Gemeinden, Wasser- 
Genossenschaften, öffentliche gemeinnützige Anstalten, Fonds und Körper¬ 
schaften, Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften mit beschränkter 
und unbeschränkter Haftung, insbesondere an Kredit- und Vorschuss¬ 
vereine nach den bezüglichen statutarischen Bestimmungen. 
Die Sparkasse gewährt Vorschüsse auf pupillarsichere Wertpapiere, 
soferne dieselben an der Wiener-Börse gehandelt werden, mit 75 °/o des 
börsenmässigen Wertes zu 5% Zinsen. Ferner verzinsliche Darlehen gegen 
Verpfändung von in Kurs befindlichen Gold- oder Silbermünzen bis zu 
4/s des Nominalwertes. 
Befasst sich ausserdem noch mit der Eskomptierung eigener Spar¬ 
kassebücher, Zinsen-Kupons und verlosten Werteffekten. 
Vorschüsse auf Personalkredit werden an bekannte vertrauenswürdige 
Gewerbetreibende oder Landwirte im. Gerichtsbezirke Braunau gegen 
41/2 °/o Zinsen und sonst gebührenfrei bis zur Höhe von K 400'— erfolgt. 
Die Amtslokalitäten der Sparkasse Braunau am Inn befinden sich 
im Hochparterre des Rathauses am Stadtplatz und sind an Wochentagen 
von 8 bis 12 Uhr vormittags für den Parteienverkehr geöffnet, bleiben 
jedoch an Sonn- und Festtagen vollständig geschlossen.
	        
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