Volltext: Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910

Alphabetisches Namensverzeichnis. 
Das alphabetische Verzeichnis enthält: 
a) die Namen der Ortsgemeinden, Ortschaften und (mit Kursivdruck) der Stadtteile, 
b) die Bezeichnungen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke, welche weder als Gemeinde- noch als 
Ortschaftsname in dem zugehörigen Bezirke auf treten, sämtlich aus dem Haüptteile und dem Anhänge 
des vorliegenden Werkes, Seite 1—419, 
c) die durch ein vorangesteiltes * gekennzeichneten, weder in den Hauptteil noch in den Anhang aufgenommenen 
Namen von Ortsgemeinden, Ortschaften und von Bezirken aus früheren Jahrzehnten. Hierher gehören: 
1. die seit Mitte des vorigen Jahrhunderts durch amtlich kundgemachte Namens- und Gebietsänderungen 
(Vereinigung oder Trennung) verschwundenen Namen, 
2. Namen, die durch Schreib- oder Druckfehler oder durch irgend ein Mißverständnis in fehlerhafter Schreib¬ 
weise in die früheren Werke aufgonommen waren und jetzt auf Grund besonderer amtlicher Erhebungen richtig¬ 
gestellt sind, 
3. Namensformen, die in früheren Werken und anderen Quellen Vorkommen, jedoch in den Ortschafts¬ 
verzeichnissen der politischen Behörden vom Jahre 1910 nicht als amtlich anerkannt erscheinen, wenn sie auch 
nicht ausdrücklich als unrichtig erklärt worden sind, so daß ihr Gebrauch nicht ausgeschlossen ist. 
Den Namen der 2. Gruppe ist das Wort „richtig“, jenen der 3. Gruppe das Wort „siehe“ oder „richtiger“ 
nachgestellt, worauf die in den Hauptteil des Werkes aufgenommene Namensform mit Seitenzahl folgt; den Namen 
der 1. Gruppe ist außer einem ähnlichen Hinweise überdies die Begründung der Änderung, in der Regel unter 
Anführung der Jahreszahl, hinzugefügt. 
Gleichlautende Namen sind nur einmal ausgeschrieben, ihre Wiederholung wird durch einen wagrechten 
Strich,,—“ersetzt; jedoch ist zur Unterscheidung der zuständige Gerichtsbezirk in Klammern beigefügt. Insolchen 
Fällen sind die Namen nach der alphabetischen Reihenfolge der Gerichtsbezirke geordnet. Gleichnamigen Ortschaf¬ 
ten innerhalb desselben Gerichtsbezirkes ist der Name der Gemeinde, durch vorangestelltes Gm. gekennzeichnet, 
in Klammern hinzugefügt. 
Entsprechend dem in diesem Werke beobachteten Grundsätze, die Namen so voll auszuschreiben, wie 
sie ausgesprochen werden, sind auch in dem alphabetischen Verzeichnisse die in früheren Werken üblichen Ab¬ 
kürzungen von Sankt, Svaty u. dgl. wie auch die Trennungen oder Nachstellungen von Vorsilben, wie Groß-, 
Klein-, Ober-, Unter- u. dgl., vermieden. Auch getrennt geschriebene unterscheidende Beiwörter, wie Deutsch, 
Böhmisch, Maly, Velky, Novy u. dgl., sind im Namensverzeichnisse vorangestellt. Dies gilt sowohl von der 
deutschen als auch von den meisten anderen Landessprachen. 
Bei Feststellung der alphabetischen Reihenfolge wurden die Umlaute ä = ae, ö = oe, ü = ue angesehen. Die 
Unterscheidungszeichen bei einzelnen Buchstaben in slawischen und romanischen Namen ä, ä, ä, e, ö, i, 6, 6, ü, ft 
?> C, 6, <J, 1, n, n, r, s, ä, Z, i, z sind als nicht vorhanden betrachtet, soweit es sich darum handelt, gleich¬ 
lautende Namen durch Hinzufügung des Gerichtsbezirksnamens zu unterscheiden. Beim Ersatz des Namens durch 
einen Strich “ bilden sie aber ein Unterscheidungsmerkmal, welches die gedruckte Wiederholung des Namens 
bedingt. 
Die den Namen nachgestellten Abkürzungen bedeuten: 
Gm., daß der Name sich auf eine Gemeinde, zugleich aber auch auf die etwa vorkommende gleichnamige 
zugehörige Ortschaft dieser Gemeinde bezieht. 
In gleicher Weise bedeuten die, nur bei galizischen Namen vorkommenden Abkürzungen: 
Gb. = Gutsgebiet, zugleich etwa vorkommendes gleichnamiges Ortsgebiet (Teil des Gutsgebiofces), 
Gm. u. Gb. =5 Gemeinde und Gutsgebiet, 
0. u. Ogb. = Ortschaft und Ortsgebiet, 
Ogb. == Ortsgebiet. 
Ferner bezeichnen die Abkürzungen: 
Ant. = Ortschaftsanteil, 
Obt. = ehemals Ortschaft, jetzt Ortsbestandteil (bei Erklärung verschwundener Namen mit *), 
polit. Bez. = politischer Bezirk, 
Ger. Bez. = Gerichtsbezirk, 
St. m. e. St. = Stadt mit eigenem Statut. 
Hierbei muß bemerkt werden, daß den Namen, die sich nur auf Ortschaften beziehen, die Abkürzung 0* 
nicht beigegeben ist.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.