Volltext: Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910

VII 
Änderungen während des Druckes. 
Im Gegensätze zu den auf Seiten 420—4B3 angeführten Änderungen sind die nachfolgenden „Änderungen 
während des Druckes44 im Hauptteile dieses Werkes nicht durchgeführt. Die den folgenden Absätzen voran gestellten 
Buchstaben (A — J) verweisen auf die Absatztitel der Änderungen auf Seite 420. 
Im alphabetischen Namensverzeichnis findet auf diese Änderungen während des Druckes keine Verweisung 
statt. 
A. Änderungen des Namens und Sprengels einer Bezirkshauptmann¬ 
schaft. 
*)Seite 363. — Anläßlich der Vereinigung der Stadt Podgörze mit der königlichen Hauptstadt Krakau, geneh¬ 
migt mit Allerhöchster Entschließung vom 22. August 1914, (siehe Änderungen während des Druckes E. 2) wurde 
die Beziikshauptmami schaft Podgörze aufgelassen und die Bezirkshauptmannschaft Podgörze Land errichtet. Die 
Bezirkshauptmannschuft Podgörze Land umfaßt den durch die Ausscheidung der Stadt Podgörze verminderten 
Gerichtsbezirk Podgörze, sowie den Gerichtsbezirk Skawina und hat ihren Sitz im XXII. (Podgörze) Krakauer 
Gemeindebezirke. 
Die Bezirkshauptmannschaft Podgörze Land hat ihre Tätigkeit am 1. Juli 1915 aufgenommen (R. G. Bl. 
1916, Nr. 175). 
D. Änderungen im Umfang der Gerichtsbezirke, 
Seite 55. — 1. Die Ortsgemeinde Atzesberg, bisher im Gerichtsbezirke Rohrbach des gleichnamigen politischen 
Bezirkes in Oberösterreich, wurde mit 1. Mai 1915 dem Gerichtsbezirke Lembach zugewiesen (L. G. Bl. 1915, Nr. 23). 
Seither zählen die Gerichtsbezirke Rohrbach 11175, Lembach 9143 Einwohner. 
*) Seite 363. — 2. Anläßlich der Vereinigung der Stadt Podgörze mit Krakau (siehe Änderungen während des 
Druckes E.2) wurde laut Verordnung des Justizministeriums vom 22. Juni 1915 das Bezirksgericht Podgörze in Krakau 
errichtet. 
Dem Sprengel dieses Bezirksgerichtes wurden die Stadtteile Ludwmöw (IX), Zakrzöwek (X), Plaszöw (XXI) 
und Podgörze (XXII) der königlichen Hauptstadt Krakau, ferner die 16 Ortsgemeinden und 14 Gutsgebiete des 
bisherigen Gerichtsbezirkes Podgörze zugewiesen (R. G. Bl. 1915, Nr. 173). Infolge dieser Verordnung scheiden 
die erstgenannten 3 Stadtteile aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Krakau aus. 
E. Vereinigung von Ortsgemeinden. 
Seite 206,—1. Die Ortsgemeinde Großwisla, Vellä Yisla in Böhmen wurde mit der Ortsgemeinde Horowitz, 
Horovice vereinigt, welche nunmehr 5.045 Einwohner zählt (L. G. Bl. 1915, Nr. 10). 
*) Seite 317. — 2. Die Stadt Podgörze wurde am 1. Juli 1915 mit der königlichen Hauptstadt Krakau vereinigt 
(siehe Seite 422 D. 12) und bildet den XXII. Stadtbezirk der letzteren (L. G. Bl. 1915, Nr. 15). 
F, Änderungen im Umfange von Ortsgemeinden infolge von Grenz¬ 
verschiebungen. 
Seite 116. — Die Ortschaft Zienitzen in Kärnten wurde aus der Ortsgemeinde Grades ausgeschieden und 
der Ortsgemeinde Sankt Salvator zugewiesen (Landesregierung, 14. März 1915, Z. 4535). Seither zählen die Orts¬ 
gemeinden Grades 1399, Sankt Salvator 2135 Einwohner. 
*) Diese Änderung ist im Hauptteüe bereits durchgeführt.
	        
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