Volltext: Das Herzogthum Salzburg oder der Salzburger Kreis (5. 1839)

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Lungau. 
Der ganze Gau bildete an den Quellen der Enns und 
Mur ein abgeschlossenes Bollwerk, ein Prädium, ein La¬ 
tifundium. Das Territorium Lungau hieß bey den Alten: 
In Murio; bey den Römern ward es in Winkel. (angu- 
los ) geteilt, der Ausdruck davon erhalten. Der ganze 
Terrain umfaßt mit 12566 Bewohnern* **)) wenigstens 1500 
Quadrat-Meilen. Gebirge und Jöcher ragen 7—9000 Fuß 
hoch empor; die tiefesten urbaren Lager und Wohnstätten 
noch 5000 und mehrere Fuß ober dem Meere gelegen. Nicht 
ohne große Mühe und Kosten hat man Eingänge und Stra¬ 
ßen in dieses Thal eröffnet: von Salzburg über den Rad- 
städter-Tauern; aus Steyrmark von Murau über eine all¬ 
mähliche Höhe von 6 Stunden; aus Kärnthen von 
Gemünd her über den gegen 2 Stunden langen Katschber- 
ger-Tauern. 
Gewässer, Produkte und anderes Einzelne ist bereits, 
oder wird noch besprochen. 
Nach den Germanen und Gothen setzten sich im 
Lungau, ungefähr vom Jahre 630 bis 746, die Slaven 
oder Wenden fest. Den längeren Aufenthalt der Sla¬ 
ven^) beweisen die noch üblichen slavischen Benennungen: 
Keusche, Keusche, Raglia, Bauernhütte; Mur, Nura, 
Schwarzfluß, ^«»¿>05, dunkel, schwarz; Muriza, kleine Mur, 
Fell, "Bella ; Bicla, Weißbach; Stranach, strana, Seite; 
Zhedahaus von Zheda, Heerde; Riding, Um, große An¬ 
höhe, Bergkogel; Weißbriach, vielleicht von visha, Höhe, 
und pre, über; Lignitz von log, Aue; Göriach von gora, 
Berg; Prebern von prokemen, wende über; Lasa, Lasa- 
berg, Lasnitzgraben von Hk, Laska, lesha, welsch; 
Wölting von voi, Ochs; Neggerndorf, nèkeda von Alters¬ 
her; Pischelsdorf, pallai, Pfeife; Flatschach, Blato, Moos; 
Lausnitz, luska, Morast; Trügen, dengi, der andere, 
*) Im Jahre 1796 zahlte man noch 15956, und 1316 noch 13512 
Einwohner. 
**) Außer den aufgezahlten, und hier zum erstenmale so vollstän¬ 
dig gelieferten Idiotismen erhielt sich noch Folgendes: 
»Nach wendischer Sitte pflegen die Weiber im Lungau noch 
weder allein, noch mit ihren Männern, am Urbar (im Guts- 
besiße) zu stehen. Sie sind gleichsam die ersten Dienstbothen 
im Hause (nach orientalischem Gebrauche), erhalten jährlich 
einen Lohn, und behaupten bey Ganten ihre Ansprüche unge¬ 
schmälert. (v. Koch s B. z. d L. S.JO* u. St. XII. 27.)
	        
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