Gosch i ch t e.
Dritte Periode.
c. Von der Reformation dis auf die neuesten
Zeiten.
Matthäus Lang war ein Bärgerssohn von AugS-
durg, geboren t468, an den hohen Schulen zu Ingol¬
stadt (14853, Wien (i486, 87 und 83) und Tübin¬
gen (1439) studiert. Seine Talente und günstigen Vor¬
züge bahnten ihm schnell (1500) den Weg zur Würde eines
Domprobstes in Augsburg, und bald darauf (1505) zu
dem Bisthume von Gurk. Kaiser Maximilian, dem die
Thätigkeit dieses Mannes und seine Gewandtheit in Geschäf¬
ten nicht entging, machte ihn zu seinem Kanzler, bediente sich
seiner bey den wichtigsten Missionen, nahm ihn in seinen ge¬
heimen Rath aus, erhob ihn in der Folge zu seinem Vikar in
Italien und verlieh ihm, nachdem Matthäus vorher das
Schloß Wellen bürg gekauft hatte, nebst seinen 4 Brü¬
dern den Adelstand mit dem Beinamen: Lang von Wel¬
lenburg. (Zauner 4. 309, 315.) Als Vikar leistete er
dem Kaiser wichtige' Dienste. Auf seinen Rath nahm M a -
rimilian den Kaisertitel an, ohne sich, wie bisher geschah,
der Krönung in Rom zu unterziehen. Seitdem besteht der
Titel: »erwählter römischer Kaiser.« Bey der Un¬
terhandlung zu Bologna 1511 mit Julius II. wußte er als
kaiserlicher Vikar die Würde seines Herrn so zu behaupten,
daß sich's der Pabst gefallen lassen mußte, einen deutschen
Bischof, wie einen Diktator sprechen zu hören. Das Jahr
darauf (1512) vermittelte er die Aussöhnung zwischen dem
Kaiser und dem Pabste; von diesem Matthäus zum vor¬
aus (1511) mit dem Purpur belohnt. Das Domherren-
Kollegium von Salzburg erhielt durch ihn die Befreyung von
der Regel des h. Augustin, und wählte ihn 1514 aus Er¬
kenntlichkeit zum Koadjutor des Erzbischvfes Leon hart,
mach dessen Tode 1519 auf den erzbischöflichen Stuhl von Salz¬
burg erhoben. Als Erzbischof machte er sich um Salzburg
durch Anlegung neuer Festungswerke, durch Vergrößerung
der erzbischöflichen Residenz, durch Anlegung von Weingärten
und Ziergärten, durch die Errichtung der Hofkammer, durch
Verbesserungen im Berg- und Waldwesen, durch eine um¬
ständliche Landesordnung (1533), durch eine zweckmäßige
Polizeiorduung für seine Hauptstadt, durch die Erweiterung