Volltext: Das Herzogthum Salzburg oder der Salzburger Kreis (5. 1839)

Politische- und Justizeinrichtung, re. 163 
Uebrigens befinden sich im Magistratsbezirke von Salz¬ 
burg und in den 22 Pfleggerichten '367 Steuergemeinden 
mit 43,740 Bauparcellen und 370,562 Grundparcellen. 
(Außer den Schematismen und eigenen Notaten die Salz¬ 
burger Zeitung 1816 Nr. 135 und 137; Nr. 151 von 
i8>8; Salzb. Amts - und Jntl. von 1816 S. 27; von 
1827 S. 1473 und S. 697 von 1818 IC.) 
30. Politische - ttiib Justizeinrichtrmg, stän¬ 
dische und Militärverfassnng. 
Als unmittelbare Staatsbehörde unter der ho¬ 
hen k. k. Landesregierung in Linz steht das Kreis amt 
zu Salzburg oben an, und unter diesem der dortige 
Magistrat nebst den 22 landesfürstlichen Pfleggerichten 
sammt den ihnen zugewiesenen Steuergemeinden. 
Die Polizeygegensta»de werden zu Salzburg 
durch ein Polizey-Oberkommissariat und zu Oberndorf bey Lau¬ 
fen durch ein Gränzkommissariat (jetzt unbesetzt) besorgt. Ein 
Feldwebel, einProfos, 2 Korporale, 20 Gemeine und 6 Thor¬ 
schreiber führen an den Linien die Polizeyaufficht. 
In Lend, Rad sta dt, Neumarkt, Hüttau, 
Salzburg, Werfen, St. Gilgen, Mauterndorf 
und Golling sind Wegmeisterö- Stationen. 
Die Civil - Justiz ge sch äste besorgen das k. k. 
vereinte Stadt- und Landrecht zu Salzburg, und alle lan¬ 
desfürstlichen Psieggerichte. 
Beeidete Hof- und Gerichtsadvokaten sind in Salzburg 
sechs(waren auch früher nie mehr) angestellt. 
In Streitsachen gilt die westgallizische Ge¬ 
richts- und Tarordnung. 
Die Bürgerrechtstaren wurden durch ein k. k. 
Regiernngsdekrel vom 29. November 1827 Nr. 29,474 so 
bestimmt: Für die Stadt Hallein die zweyte Klasie mit 
8 si.; für die Stadt Radstadt und für die Märkte St. Jo¬ 
hann, St. Michael , Mauterndorf, Nenmarkt, Straßwal- 
chen, Saalselden, Tamsweg, Werfen und Zell am See die 
3. Klasse mit 6 fl.; für die Märkte Abtenau, Hofgastein, 
Golling, Kuchl, St. Veit, Wagrain, Mittersill, Seekir¬ 
chen, Tarenbach und Loser die 4. Klasse mit 4 fl. Für 
die Stadt Salzburg ist keine Bemessung angegeben; aber als 
Tare zur dortigen Almosenkasse muß jeder neuaufgenommene 
Bürger 36 kr. bezahlen. 
L r
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.