Volltext: Sommerfrische Waldhausen, O.-Ö.

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erlaubten sich Uebergriffe auf die Güter der Kirchen und Klöster. 
Der Landesherr war vielfach machtlos, weil mittellos. 
Verweigerung von Zehenten, Bestandgeldern, Zehentraub 
war nicht selten. 
Einen solchen Streit hatte auch Propst Otto II. mit Hansen, 
dem Schenker von Stimm, auszusagen, worin nach dem 
Richterjpruch Albrechts V. das Stift siegte. 
Doch alle Uebergriffe konnte auch Albrecht V. nicht wehren. 
Die Stiftsvorsteher wandten sich daher 1434 um Schutz an die 
Kirchenversammlung von Basel! unter den dort weilenden 
Kirchenfürsten befanden sich die Prälaten von St. Pölten, 
St. Florian und Waldhausen, die über ungesetzliche Ab¬ 
gaben aller Art, besonders auch über Wegnahme von Gütern 
klagten; später tat dies auch Baumgartenberg, welches viel 
unter der Gewalttätigkeit der benachbarten Adeligen litt. 
Dieser Bittgang der Prälaten war von Erfolg begleitet. 
Der Bischof von Passau erhielt vom Konzil den gemessenen 
Auftrag, solchen Unfug abzustellen und alle, ohne Rücksicht 
auf die Perjon, unter Androhung geistlicher Strafen zur Ruhe 
und zur Rückgabe des unrechtmäßigen Gutes zu veranlassen. 
Das Stift ersteht aus den Ruinen. 
Ottos II. Nachfolger in der Propstwürde, Martin I. 
Leystenfreund, baute das Stift neuerdings auf. Bon ihm weiß 
die Geschichte des Stiftes zu melden, daß er die Bücherei, 
damals rund 400 handgeschriebene Bände, großartig aus¬ 
gestaltet habe. 
Dieser wertvolle Schatz wurde späterhin samt den Para¬ 
menten, besonders nachdem das Stift 1466 neuerlich geplün¬ 
dert worden war, in das Stift Melk gebracht, das ungleich 
mehr Sicherheit bot. Ein Schatzverzeichnis über einen solchen 
Abtransport ist uns aus der Zeit des Propstes Erhärt l. 
bekannt (1465—1475). 
Unter Propst Martin I. fiel die Lehenschaft der Pfarr¬ 
kirchen Grein und Kreuzen wieder dem Landesfürsten zu, 
Leobendorf blieb beim Stifte. 
Der Markt Waldhausen im Konflikte mit Propst Martin I. 
Leystenfreund. 
Dem Markte Waldhausen behagten zwei Rechte des Stiftes 
nicht sonderlich: nämlich die niedere Gerichtsbarkeit des Klo¬ 
sters Waldhausen über diesen Markt, und die Verpflichtung, 
zwischen Fastnacht und Micheli vom Stifte allein den Wein 
beziehen zu müssen. 
Propst Martin führte beim Landesherrn König Ladis¬ 
laus Posthumus Beschwerde; dieser ließ durch den Landes¬ 
hauptmann Wolfgang von Wallsee die Klage des Propstes
	        
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