Volltext: Der Heldenweg des Zweier-Landsturm 1914 - 1918

A. 
Werdegang des Landsturmes 
in der ehem. österr.-ung. Monarchie. 
In Oesterreich wurde der Landsturm im Jahre 1511 für Tirol, und 
in Ungarn noch früher für den Krieg innerhalb der Landesgrenze ins 
Leben gerufen und konnte durch den Kaiser aufgeboten werden. 
Das Landsturmgesetz vom 6. Zuni 1886 verfügte nunmehr für alle 
im Reichsrat vertretenen Länder — mit Ausnahme von Tirol und 
Vorarlberg, die bereits in den „Standschützen" Landsturmformationen 
besaßen —eine einheitliche Landsturmorganisation. 
In Ungarn, Tirol und Vorarlberg stimmten die dortigen Land- 
sturmgesetze in allen wesentlichen Punkten mit jenem übevein, so 
auch die Durchführungsverordnungen vom Jänner 1887. 
Als Aufgaben waren für den Landsturm im Falle eines Krieges 
vorgesehen: 
a) Verstärkung und Ersatz der Abgänge beim k. u. k. Heere, der 
k. k. Landwehr und der k. ung. Honved. 
b) Entlastung der Kampftruppen von technischen, administrativen 
und sanitären Hilfsdiensten im Hinterland und Etappenraum. 
c)Schließlich die Beistellung von Bahnsicherungs-Abkeilungen 
und Gendarmerie-Assistenzen für das Hinterland. 
Wie entstanden nun beim Landsturm die zur Lösung vorstehen¬ 
der Aufgaben notwendigen Reserven an Offizieren und Mann¬ 
schaften? 
Die Bedeutung dieser Frage ist in der im Wehrgesetze für alle 
Teile der bestandenen Wehrmacht festgelegten „Dienstpflicht" gege¬ 
ben und in der folgenden „Uebersicht 1" dargestellt. 
9
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.