IX
Mit Rücksicht auf die häufig verkommende Verwechslung der Ortschaften mit den Katastralgemeinden muß noch bemerkt
werden, daß im Gemeindelexikon unter Ortschaften im Sinne desYolkszählungsgesetzes und der Verordnung des k.k. Ministeriums
des Innern vom 20. März 1899, Z. 22073, ausschließlich „Konskriptionsortschaften“ zu verstehen sind, d. h. solche Wohnplätze
die eine selbständige, in sich abgeschlossene, in die Hausnummernreihe einer benachbarten Ortsch aft sich nicht einfügende'
Häusernumerierung aufweisen. Im Gegensätze zu den Ortschaften umfassen die Ortsbestandteile nur Teile der Hausnuminern-
reihe der Ortschaft. Da die Häuser der Gutsgebiete, beziehungsweise Ortsgebiete fast durchwegs eine mit der korrespondierenden
Ortsgemeinde, beziehungsweise mit einer Ortschaft derselben gemeinsame Numerierung haben, können dieselben, aus obigem
Gesichtspunkte betrachtet, nicht als selbständige Ortschaften, sondern bloß als Anteile der zu der korrespondierenden Orts
gemeinde gehörigen Ortschaften angesehen werden.
Die Vorstädte der Stadt mit eigenem Statut Czernowitz wurden teils wegen ihrer Bedeutung, teils zufolge ihrer selb
ständigen Häusernumerierung zwar in der Spalte der Ortschaften dargestellt, sind aber nicht als Ortschaften anzusehen, weshalb
ihre Namen in Kursivschrift gedruckt wurden.
Um einen Überblick der Gliederung der Bezirkshauptmannschaften in Gerichts- und Steuerbezirke, Ortsgemeinden, Guts
gebiete und Katastralgemeinden zu erlangen, wurde nach dem Namen der Bezirkshauptmannschaft auf der linken Seite die Anzahl
der zu derselben gehörenden Gerichtsbezirke, Ortsgemeinden und Gutsgebiete, auf der rechten jene der Steuerbezirke und
Katastralgemeinden mit entsprechenden Abkürzungen und Zeichen eingetragen. Ebenso ist auch die Anzahl der in jedem Gerichts-
und Steuerbezirke vorhandenen Ortsgemeinden und Gutsgebiete, beziehungsweise Katastralgemeinden nach deren Namen ein
gesetzt. Überdies ist auf der linken Seite durch entsprechende Zeichen angegeben, wie viele Städte und Märkte unter den Orts
gemeinden Vorkommen. So ist znm Beispiel zu lesen auf Seite 4 die Notiz nach BH. Czernowitz 2 GB., 42 ®, 24 0, 2 0:
Die Bezirkshauptmannschaft Czernowitz umfaßt 2 Gerichtsbezirke und zählt 42 Ortsgemeinden nebst 24 Gutsgebieten, unter den
Ortschaften gibt es 2 Märkte; und auf Seite 5 nach BH. Czernowitz 2 StB., 45 HO: Zur Bezirkshauptmannschaft Czernowitz
gehören 2 Steuerbezirke mit insgesamt 45 Katastralgemeinden.
So bildet das Gemeindelexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Materials, dessen sich nicht bloß
die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Korporationen
und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.
Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich
in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: für Steiermark, Kärnten
und Krain in slovenischer, für das Österreichisch-illyrische Küstenland in italienischer, slovenischer und serbokroatischer, für
Tirol ohne Vorarlberg in italienischer, für Böhmen und Mähren in böhmischer, für Schlesien in böhmischer und polnischer, für
Galizien in polnischer, endlich für Dalmatien in italienischer und serbo-kroatischer Sprache. Die Ausgabe in der zweiten,
beziehungsweise dritten und vierten Landessprache erscheint gleichzeitig mit der deutschen oder in kürzester Zeit nach derselben.