Volltext: Gemeindelexikon der Bukowina (13 / 1907)

IX 
Mit Rücksicht auf die häufig verkommende Verwechslung der Ortschaften mit den Katastralgemeinden muß noch bemerkt 
werden, daß im Gemeindelexikon unter Ortschaften im Sinne desYolkszählungsgesetzes und der Verordnung des k.k. Ministeriums 
des Innern vom 20. März 1899, Z. 22073, ausschließlich „Konskriptionsortschaften“ zu verstehen sind, d. h. solche Wohnplätze 
die eine selbständige, in sich abgeschlossene, in die Hausnummernreihe einer benachbarten Ortsch aft sich nicht einfügende' 
Häusernumerierung aufweisen. Im Gegensätze zu den Ortschaften umfassen die Ortsbestandteile nur Teile der Hausnuminern- 
reihe der Ortschaft. Da die Häuser der Gutsgebiete, beziehungsweise Ortsgebiete fast durchwegs eine mit der korrespondierenden 
Ortsgemeinde, beziehungsweise mit einer Ortschaft derselben gemeinsame Numerierung haben, können dieselben, aus obigem 
Gesichtspunkte betrachtet, nicht als selbständige Ortschaften, sondern bloß als Anteile der zu der korrespondierenden Orts 
gemeinde gehörigen Ortschaften angesehen werden. 
Die Vorstädte der Stadt mit eigenem Statut Czernowitz wurden teils wegen ihrer Bedeutung, teils zufolge ihrer selb 
ständigen Häusernumerierung zwar in der Spalte der Ortschaften dargestellt, sind aber nicht als Ortschaften anzusehen, weshalb 
ihre Namen in Kursivschrift gedruckt wurden. 
Um einen Überblick der Gliederung der Bezirkshauptmannschaften in Gerichts- und Steuerbezirke, Ortsgemeinden, Guts 
gebiete und Katastralgemeinden zu erlangen, wurde nach dem Namen der Bezirkshauptmannschaft auf der linken Seite die Anzahl 
der zu derselben gehörenden Gerichtsbezirke, Ortsgemeinden und Gutsgebiete, auf der rechten jene der Steuerbezirke und 
Katastralgemeinden mit entsprechenden Abkürzungen und Zeichen eingetragen. Ebenso ist auch die Anzahl der in jedem Gerichts- 
und Steuerbezirke vorhandenen Ortsgemeinden und Gutsgebiete, beziehungsweise Katastralgemeinden nach deren Namen ein 
gesetzt. Überdies ist auf der linken Seite durch entsprechende Zeichen angegeben, wie viele Städte und Märkte unter den Orts 
gemeinden Vorkommen. So ist znm Beispiel zu lesen auf Seite 4 die Notiz nach BH. Czernowitz 2 GB., 42 ®, 24 0, 2 0: 
Die Bezirkshauptmannschaft Czernowitz umfaßt 2 Gerichtsbezirke und zählt 42 Ortsgemeinden nebst 24 Gutsgebieten, unter den 
Ortschaften gibt es 2 Märkte; und auf Seite 5 nach BH. Czernowitz 2 StB., 45 HO: Zur Bezirkshauptmannschaft Czernowitz 
gehören 2 Steuerbezirke mit insgesamt 45 Katastralgemeinden. 
So bildet das Gemeindelexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Materials, dessen sich nicht bloß 
die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Korporationen 
und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden. 
Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich 
in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: für Steiermark, Kärnten 
und Krain in slovenischer, für das Österreichisch-illyrische Küstenland in italienischer, slovenischer und serbokroatischer, für 
Tirol ohne Vorarlberg in italienischer, für Böhmen und Mähren in böhmischer, für Schlesien in böhmischer und polnischer, für 
Galizien in polnischer, endlich für Dalmatien in italienischer und serbo-kroatischer Sprache. Die Ausgabe in der zweiten, 
beziehungsweise dritten und vierten Landessprache erscheint gleichzeitig mit der deutschen oder in kürzester Zeit nach derselben.
	        
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