Volltext: Gemeindelexikon der Bukowina (13 / 1907)

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11 Häusern und 44 Bewohnern gehören 10 Häuser mit 40 Bewohnern zur gleichnamigen Katastralgemeinde, während 1 Haus mit 
4 Bewohnern in der Katastralgemeinde Gura Molnitza gelegen ist (Seite 57, 29). 
Daß sämtliche Institutionen ausnahmslos bei den Ortsgemeinden eingetragen sind, obwohl sich einzelne derselben notorisch 
auf Gntsgebieten befinden, sei dadurch gerechtfertigt, daß selbst die amtlichen Quellen meist nicht erkennen ließen, ob eine 
Institution innernalb der Ortsgemeinde oder auf dem Gutsgebiete yorkommt. Es sind daher konsequenterweise die Institutionen 
auch solcher Ortsbestandteile, die nur dem Gutsgebiete angehören, unter Namhaftmachung des betreffenden Ortsbestandteiles bei 
der ßezugsnummer der korrespondierenden Ortsgemeinde angeführt worden, z. B. auf den Seiten 26 und 28 unter den Bezugs 
nummern 1Ö, 22, 23 der Ortsgemeinden Fundul Moldowi, Warna und Watra Moldawitza die zugehörigen Gutsgebiete Louisenthal, 
Eisenau und Freudenthal. 
Die Eintragung auf Seite 16 in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ sub Nr. 1: Nebenzollamt I, S, ü III, ?,ü, 3Ä, 
Hst—, 402 m — Kornoluncze: f , $ 395 m will besagen: In der Ortschaft zugleich Ortsgemeinde Bajaschestie befinden sich ein 
Nebenzollamt erster Klasse, eine griechisch-orientalische Pfarre mit Kirche, eine dreiklassige Volksschule, eine Hebamme, eine 
Schub Station, ein drei Mann starker Gendarmerieposten, ein Spar- und Darlehenskasseny erein, ein Postamt, der Fuß der Pfarr 
kirche liegt 402 Meter über der Adria, und in Kornoluncze, einem angrenzenden Gutsgebiete, dessen neun Häuser einen Weiler 00 
bilden (Seite 20), befinden sich eine Finanzwachabteilung und eine römisch-katholische Kapelle in einer Seehöhe von 895 Metern. 
Das Flächenmaß einer Katastralgemeinde, die weder ein Gutsgebiet noch eine Ortsgemeinde enthält, deckt sich selbst 
verständlich mit demjenigen der gleichnamigen Ortsgemeinde oder des gleichnamigen Gutsgebietes, beziehungsweise Ortsgebietes. 
Wo die Katastralgemeinde neben der Ortsgemeinde noch ein Gutsgebiet enthält, ergibt die Summe der Flächenmaße aus den 
beiden letztgenannten Kategorien das Areal der ersteren. Umfaßt die Katastralgemeinde außer der Ortsgemeinde mehrere Guts 
gebiete oder Ortsgebiete, so ergibt die Summe aus den Flächenmaßen die^fr einzelnen Bestandteile das Areal der Katastral 
gemeinde. So wird zum Beispiel das Flächenmaß der Katastralgemeinde Sanct Onufry 1249 ha (Seite 57) genau erschöpft, wenn 
man die 970 ha der gleichnamigen Ortsgemeinde, die 111 ha des gleichnamigen Ortsgebietes und die 168 ha des Gutsgebietes 
Dragoschanka zusammenrechnet. Dieser Art ist es jedermann ermöglicht, die Richtigkeit der eingetragenen Arealdaten selbst zu 
kontrollieren. 
Für Ortsgemeinden, die einer andersnamigen Katastralgemeinde zukatastriert sind, ist nirgends ein eigenes Areal aus 
gewiesen, dasselbe ist vielmehr in dem Flächenmaße derjenigen Ortsgemeinde inbegriffen, die den Namen der gemeinsamen 
Katastralgemeinde trägt und auf welche in der dritten Spalte der linken Seite durch ein „vide“ mit folgender Beziehungsnummer 
hingewiesen wird-, umgekehrt verweist bei Orts gern ein den, die ein mehreren Ortsgemeinden gemeinsames Areal enthalten, die 
Ziffer !), 3 ), 3 ) u. s. w. auf eine Fußnote, welche die Bezugsnummern derjenigen Ortsgemeinden enthält, deren Flächenmaß in dem 
oben angegebenen mit inbegriffen ist. So geben auf Seite 16 die eben genannten Mittel darüber Auskunft, daß die Ortsgemeinden 
Bori, Plesch, PojanaMikuli und Klosterhumora zusammen das bei der letztgenannten verzeichnete Areal von 5360 ha umfassen. 
Dasselbe gilt bisweilen auch von Ortsgebieten, die zu der zuständigen Katastralgemeinde in einem ähnlichen Verhältnisse stehen*, 
so erscheint auf Seite 18 das Flächenmaß des Ortsgebietes Pojana Mikuli in den 6323 ha des Ortsgebietes Klosterhumora 
mitenthalten. 
Die Bukowina ist das Land, welches den polyglotten und polydoxen Charakter Österreichs am getreuesten wiederspiegelt, 
weshalb es denn auch so häufig ein Österreich im Kleinen genannt wird. Da aber im Haupttexte für die verschiedenen Konfessionen 
und Umgangssprachen der Eaumverhältnisse wegen nur je 4 Rubriken eröffnet werden konnten, so wurden die Bekenner der 
jenigen Konfessionen und Umgangssprachen, die nur sporadisch im Lande vertreten sind, das ist die Griechisch-katholischen und 
Armenisch-Katholischen, dann die Evangelischen sowohl Augsburger als Helvetischer Konfession, die Armenisch-Orientalischen 
und die Lippowaner, endlich die polnisch und magyarisch sprechenden Einheimischen aus den drei betreffenden Rubriken „katho 
lische Konfession“, „andere Konfession“, „andere Umgangssprache“ herausgehoben und am Fuße der linken Blattseite für jede 
Ortschaft, beziehungsweise Ortsgemeinde und für jedes Ortsgebiet, beziehungsweise Gutsgebiet mittels der oben erläuterten 
Beziehungsnummern ziffermäßig ausgewiesen. Eine ähnliche summarische Nachweisung wird unmittelbar nach der „Landesüber 
sicht“ für die einzelnen politischen Bezirke geboten. 
Die topographische Charakteristik der Wohnplätze wurde mit Hilfe der erwähnten konventionellen Zeichen bei den 
Namen der Ortsgemeinden, sofern sie sich nicht in Ortschaften gliedern, nach den Namen der Ortschaften, sofern diese nicht in 
Ortsbestandteile zerfallen, endlich bei allen Ortsbestandteilen angeführt. Während man also nicht bei jedem Ortsgemeinde-, 
beziehungsweise Ortschaftsnamen solche Zeichen findet, fehlen sie bei den Ortsbestandteilen nie. 
Eine Ausnahme hievon wurde bei den Gutsgebieten, beziehungsweise den Ortsgebieten jund deren Ortsbestandteilen 
gemacht in Anbetracht der Tatsache, daß in den meisten Fällen die zum Gutsgebiete gehörigen Häuser keine von der Ortschaft 
und den Ortsbestandteilen der Ortsgemeinde abgesonderte Lage haben, sondern in der Ortschaft, beziehungsweise in einem Orts 
bestandteil derselben selbst liegen und demgemäß auch deren Namen tragen. Topographisch erscheinen sie in solcher Art bloß 
als Anteile der innerhalb der Ortsgemeinden gelegenen Ortschaften und deren Unterteilungen, so daß die den Wohnplätzen der 
Ortsgemeinde beigelegte topographische Charakteristik auch für die gleichnamigen Teile des Gutsgebietes gilt. Getrennt liegende 
Ortsbestandteile aber, namentlich Schlösser, Meierhöfe, Jäger- und Hegerhäuser, Wirtshäuser u. s. w. führen auch auf den Guts 
gebieten, vorausgesetzt daß sie einen eigenen topographischen Namen haben, das konventionelle Zeichen, nur die Charakteristik 
„Gestütshof“ erscheint in Lettern. 
Da bei einer großen Anzahl von Orten die Rechtsgültigkeit ihrer Bezeichnung als Markt bisher zweifelhaft war, wurden 
von der k. k. Landesregierung eingehende Erhebungen über jeden einzelnen zweifelhaften Fall gepflogen und die Ergebnisse 
derselben der Statistischen Zentralkommission mit Zuschrift vom 6. April 1907, Zahl 11021, zur Verwertung im Gemeindelexikon 
bekanntgegeben, so daß in der vorliegenden Publikation nur jene Orte die Bezeichnung O (Markt) erhalten haben, welche auf 
diese Charakteristik einen rechtmäßigen Anspruch haben.
	        
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