Volltext: Gemeindelexikon der Bukowina (13 / 1907)

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In diesem Hauptteil des Werkes sind die Namen der Ortsgemeinden und Gutsgebiete in deutscher, ruthenischer und 
rumänischer Bezeichnung, und zwar in der von den politischen Behörden gebrauchten Schreibweise eingetragen. 
In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortsgemeinden und den Gutsgebieten einerseits und 
den Schul-, Sanitäts- und Matrikelsprengeln andrerseits dargestellt. 
Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlüsse des Jahres 1900, da in erster Linie 
die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten 
Abweichung von diesem Grundsätze hinsichtlich der Darstellung der Kulturgattungen bei den Katastralgemeinden .wurde aber 
im Gegensätze hiezu beim Nachweis der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten und der Volksschulen, 
soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt. 
Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes eingetretenen Änderungen 
wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in 
dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert. 
Sämtliche Angaben des Lexikons sind authentischen amtlichen Quellen entnommen und können um so mehr als durchaus 
verläßlich angesehen werden, als das Material vor der Drucklegung von sachkundiger Seite, durch den Topographen der 
k. k. Statistischen Zentralkommission Professor Franz Rausch, sorgfältigst überprüft und verarbeitet wurde. 
In der Absicht, den Umfang des Lexikons möglichst zu reduzieren, wurden vielfach an Stelle der Worte konventionelle 
Zeichen gesetzt: die meisten derselben sind dem Zeichenschatze der Generalstabskarte entlehnt, die übrigen entsprechen den in 
analogen Sammelwerken üblichen Zeichen. Eine vollständige Übersicht und Erklärung dieser Zeichen wird auf Seite X 
geboten. 
Auch bei der Anlage der inneren Einrichtung des Lexikons ist die größte Rücksicht auf Handlichkeit, leichte Orientierung 
und Raumersparnis genommen worden. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, wurde jede linke Seite der Darstellung der 
Ortsgemeinden, beziehungsweise der Gutsgebiete und Ortschaften, beziehungsweise der Ortsgebiete, jede rechte Seite im oberen 
Teile der Darstellung der Katastralgemeinden, im unteren Teile der Darstellung der Ortsbestandteile gewidmet. Von diesem 
Grundsätze fand nur hinsichtlich der Angaben über den Viehstand eine Ausnahme statt, welche nur für die Ortsgemeinden 
und Gutsgebiete zu liefern waren und auf der rechten Blattseite allein Raum fanden. Der Zusammenhang zwischen den drei 
Darstellungsgruppen ist durch die Vorsetzung von Zahlen bei den Namen der Ortsgemeinden, Gutsgebiete, Ortschaften, Orts 
gebiete, Ortsbestandteile, Katastralgemeinden — bei diesen allerdings getrennt durch die Spalten, die den Viehstand angeben — 
und bei den Nachw'eisungen über Institutionen in völlig sicherer Weise gewahrt. 
In der ersten Spalte der linken Seite des Werkes stehen vor jedem Namen einer Ortsgemeinde, beziehungsweise 
eines Gutsgebietes fettgedruckte, innerhalb des Gerichtsbezirkes fortlaufende, vor jedem Namen einer Ortschaft, beziehungs 
weise eines Ortsgebietes mit gewöhnlichen Lettern gesetzte, innerhalb der Ortsgemeinde und des Gutsgebietes fortlaufende 
Zahlen. Die auf der rechten Seite in der Spalte „korrespondierende Nummer“ eingetragenen fettgedruckten Zahlen beziehen 
sich auf die fortlaufenden Nummern der Ortsgemeinden sowie der Gutsgebiete auf der vorhergehenden Blattseite. 
Die den Namen der Gutsgebiete nachgesetzten Zahlen mit vorhergehendem ad bedeuten die Beziehungsnummern auf die 
korrespondierenden, meist gleichnamigen Ortsgemeinden, in deren Hausnummernreihe sich die Häuser des Gutsgebietes in der 
Regel einfügen. So steht zum Beispiel auf Seite 6 beim zweiten Gutsgebiet Kamena nach dem Namen der Vermerk ad 3, womit 
gesagt sein soll, daß das Gutsgebiet Kamena (2) der Ortsgemeinde Kamena (8) auf Seite 4 entspricht. Nach dem eben Gesagten 
entspricht also auf Seite 28 das Gutsgebiet Louisenthal ad 10 der auf Seite 26 sub 10 verzeichneten Ortsgemeinde Fundul 
Moldowi. Besteht das Gutsgebiet aus mehreren Ortsgebieten, so steht bei ersterera keine Bezugsnummer auf eine Ortsgemeinde, 
wohl aber bei den einzelnen Ortsgebieten. Dies zeigt gleich auf Seite 6 das erste Gutsgebiet Franzthal, dessen fünf Ortsgebiete 
folgenden Ortsgemeinden entsprechen : 1. Czahor ad 2, 8. Korowia ad 5, 4. Ostritza ad 14, 5. Woloka ad 17 den gleichnamigen 
Ortsgemeinden, während das zweite Ortsgebiet Franzthal ad 12, welches dem ganzen Gutsgebiete den Namen gab, der Orts 
gemeinde Molodia 12 entspricht, von welcher ein Ortsbestandteil namens Franzthal am Fuße der Seite 5 sub 12—) nachgewiesen 
wird. In den vereinzelten Fällen, wo heim Gutsgebiete oder Ortsgebiete der Zugehörigkeitsvermerk fehlt, entspricht demselben 
entweder keine Ortsgemeinde — so auf Seite 20 bei Kornoluncze 5, Stezeroja 0, 3, Tolovamica 8, 2 und auf Seite 82 bei Hriatzka 7 
oder aber das Ortsgebiet entspricht bloß der Nebenortschaft einer Ortsgemeinde, so Seite 34, 14 und 22, Seite 82, 2, 2, dann 
Seite 84, 10, 13 und 17, 2 endlich Seite 86, 19, 1. Wenn ausnahmsweise bei den Ortsgebieten Burdey (Seite 8, 8 : 2) der Vermerk 
ad 15 :1 und Paltinossa (Seite 18, 3, 6) die Hinweisung ad 11:2 beigefügt wurde, so geschah es lediglich deshalb, weil diese 
beiden Ortsgebiete, das erstere vom Ortsgebiete Rewna {ad 15 : 2), das andere vom Ortsgebiete Kapukodrului {ad 11:1) die mit 
den gleichnamigen Ortschaften einer und derselben Ortsgemeinde korrespondierenden, alphabetisch durch andere Ortsgebiete 
getrennt sind. 
Die Darstellung des Verhältnisses zwischen den Katastralgemeinden einerseits und den Ortsgemeinden und Ortschaften, 
beziehungsweise Gutsgebieten und Ortsgebieten andrerseits möge durch nachstehende Beispiele erläutert werden: 
Der auf Seite 27 bei der korrespondierenden Nummer 1 der Ortsgemeinden in der Spalte für Katastralgemeinden ein 
getragene Name Ardzel bedeutet, daß die Katastralgemeinde Ardzel lediglich die auf der gegenüberliegenden Seite bei der 
Bezugsnummer 1 verzeichnete gleichnamige Ortsgemeinde umfaßt, somit kein Gutsgebiet enthält. 
Umgekehrt bildet in fünf Fällen das gesamte Territorium der Katastralgemeinde ein Gutsgebiet. So ist auf Seite 83, Bezugs 
nummer 7 der Gutsgebiete, Hriatzka (0 7) zu lesen: Die Katastralgemeinde Hriatzka enthält lediglich das auf der gegenüber 
liegenden Seite bei der Bezugsnummer 7 angeführte gleichnamige Gutsgebiet. Drei andere Fälle dieser Art sind auf Seite 21 
unter den Bezugsnummern 5, 0, 8 zu finden, die Katastralgemeinde Gura Molnitza endlich erscheint in das Gutsgebiet Rogozestie 
(Seite 57 sub 29) einbezogen. 
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