Volltext: Gemeindelexikon von Oberösterreich (2 / 1907)

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APPENDIX. 
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Vorbemerkung: Unter Schulen sind in diesem Appendix nur öffentliche, allgemeine Volksschulen zu verstehen. 
Wo in der zweiten und vierten Spalte das Wörtchen „zu“ zwischen zwei Namen steht, bezeichnet der erstere den Namen 
der Schule, beziehungsweise der Pfarre, der zweite den Namen des Standortes der betreffenden Institution; z. B. Seite 294 bei 
der Ortsgemeinde Fraham: Rockersberg zu Limberg will sagen: die Rockersberg genannte Volksschule befindet sich in der 
Ortschaft Limberg; Seite 290 bei der Ortsgemeinde Marien, Set.: Thanstetten zu Schiedlberg heißt: die Pfarre in der Ortschaft 
Schiedlberg führt den Namen Thanstetten. 
Für die nicht römischkatholischen Konfessionen gelten die betreffenden Pfarren, beziehungsweise Kultusgemeinden als 
Matrikenstellen. Die Standorte derselben sind io der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ im Haupttexte des Werkes zu finden. 
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