Volltext: Gemeindelexikon von Oberösterreich (2 / 1907)

Abweichung' von diesem Grundsätze hinsichtlich der Darstellung der Kulturgattungen bei den Katastralgemeinden wurde aber 
im Gegensätze hiezu beim Nachweis der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten, soweit als möglich der 
neueste Stand berücksichtigt. 
Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der 
Gemeinden eingetretenen Änderungen wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, 
so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert. 
Sämtliche Angaben des Lexikons sind authentischen amtlichen Quellen entnommen und können um so mehr als durchaus 
verläßlich angesehen werden, als das Material vor der Drucklegung von sachkundiger Seite, durch den Topographen der 
k. k. Statistischen Zentralkommission Professor Franz Rausch, sorgfältigst überprüft und verarbeitet wurde. 
In der Absicht, den Umfang des Lexikons möglichst zu reduzieren, wurden vielfach an Stelle der Worte konventionelle 
Zeichen gesetzt 5 die meisten derselben sind dem Zeichenschatze der Generalstabskarte entlehnt, die übrigen entsprechen den in 
analogen Sammelwerken üblichen Zeichen. Eine vollständige Übersicht und Erklärung dieser Zeichen wird auf Seite VIII 
geboten. 
Auch bei der Anlage der inneren Einrichtung des Lexikons ist die größte Rücksicht auf Handlichkeit, leichte Orientierung 
und Raumersparnis genommen worden. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend wurde jede linke Seite der Darstellung der 
Orts- (politischen) Gemeinden und Ortschaften, jede rechte Seite im oberen Teile der Darstellung der Katastralgemeinden, im 
unteren Teile der Darstellung der Ortsbestandteile gewidmet. Von diesem Grundsätze fand nur hinsichtlich der Angaben über 
den Vieh stand eine Ausnahme statt, welche nur für die Ortsgemeinderi zu liefern waren und auf der rechten Blattseite allein 
Raum fanden. Der Zusammenhang zwischen den drei Darstellungsgruppen ist durch die Vorsetzung von Zahlen bei den Namen 
der Ortsgemeinden, Ortschaften, Katastralgemeinden, Ortsbestandteilen und bei den Nachweisungen über Institutionen in völlig 
sicherer Weise gewahrt. 
In der ersten Spalte der linken Seite des Werkes stehen vor jedem Gemeindenamen fettgedruckte, innerhalb des 
Gerichtsbezirkes fortlaufende, vor jedem Ortschaftsnamen mit gewöhnlichen Lettern gesetzte, innerhalb der Gemeinde fort¬ 
laufende Zahlen. Auf diese Zahlen beziehen sich die auf der rechten Seite in der Spalte „korrespondierende Nummer“ vor den 
Namen der Katastralgemeinden und die nach diesen Namen in Klammern gesetzten Zahlen, und zwar erstere auf die Nummer 
der Ortsgemeinde, die sich aus den nachbenannten Katastralgemeinden zusammensetzt, letztere auf die Nummern der Ortschaften, 
aus denen sich die Katastralgemeinde selbst bildet. In den zahlreichen Fällen, in welchen eine Ortschaft nur zum Teile einer 
Katastralgemeinde angehört, erscheint dies dadurch zum Ausdruck gebracht, daß der betreffenden Örtschaftsnummer das Wort 
„von“ vorangesetzt und eia Doppelpunkt nach derselben gesetzt wurde, worauf die Zahl der Häuser und der Einwohner in 
Kursivschrift folgt. Zum Beispiel Seite 85 sub Nummer 7 Oberottensheim (2, von 3: 3—30, 4) ist zu lesen: zur Katastralgemeinde 
Oberottensheim der Ortsgemeinde Ottensheim (7) gehören, die Ortschaften Höflein (2) und die mit der Ortsgemeinde gleichnamige 
Hauptortschaft Ottensheim (4), ferner von der Ortschaft Niederottensheim (3) nur 3 Häuser mit 30 Einwohnern, während die 
übrigen 23 Häuser mit 178 Einwohnern der letztgenannten Ortschaft auf die Katastralgemeinde Niederottensheim entfallen, welch 
letztere auch noch die beiden restlichen Ortschaften Dürnberg (1) und Weingarten (5) der Ortsgemeinde Ottensheim umfaßt. 
Dieses Beispiel zeigt auch nebstbei, daß sich die Namen der Katastralgemeinden mit denen der zugehörigen Ortsgemeinden, 
beziehungsweise Ortschaften nicht immer decken müssen. So entspricht auf Seite 28 der Ortsgemeinde Veit, Set. (12) auf Seite 29 
die Katastralgemeinde Eisengratzham, auf Seite 226 der Ortsgemeinde Puchkirchen (8) auf der gegenüberliegenden Seite die 
Katastralgemeinde Trattberg, Namen, die nicht einmal in einem Ortsbestandteil jener beiden Ortsgemeinden wiederkehren*, 
häufig genug verteilen sich die Häuser einer Ortschaft auf 3 Katastralgemeinden; aber selbst eine Aufteilung unter 4 Katastral¬ 
gemeinden kommt vor: so entfällt (auf Seite 190 und 191) von den 38 Häusern mit 271 Bewohnern der Ortschaft Oberburgfried (16) 
der Ortsgemeinde Kremsmünster Land (3) die Hauptmasse der Ortschaft, nämlich 35 Häuser mit 249 Einwohnern auf die Katastral¬ 
gemeinde Unterburgfried, von den restlichen 3 Häusern je 1 auf die Katastralgemeinden Dirnberg, Krift und Sattledt. 
In einem Falle gehört eine Ortschaft Katastralgemeinden zweier Ortsgemeinden an: auf Seite 89 sub 5 ist die Eintragung 
Pelmberg (17, 24, 25 & von 2, 18 : 2—8) zu lesen: die Katastralgemeinde Pelmberg der Ortsgemeinde Helhnonsödt (5) umfaßt 
außer den auf Seite 90 verzeichneten Ortschaften Pelmberg (17), Weberndorf (24) und Weignersdorf 2. A. (25) der Ortsgemeinde 
Helhnonsödt noch -von der auf Seite 88 verzeichneten Ortschaft Schwarzendorf (18) der Ortsgemeinde Altenberg (2) 2 Häuser mit 
8 Einwohnern, was bei der Katastralgemeinde Altenberg (Seite 87 sub 2) dadurch zum Ausdruck gebracht ist, daß der Eintragung 
„von 18: 8—44“ der Vermerk „[vide 5]“ nachgesetzt wurde. 
Von den auf der linken Seite in der Spalte „Ausstattungmit Institutionen“ und auf der rechten Seite vor den Orlsbestand- 
teilen stehenden Ziffern beziehen sich die fettgedruckten auf die Nummern der auf der linken Seite verzeichneten Ortsgemeinden 
des betreffenden Gerichtsbezirkes, die mit gewöhnlichem Druck gesetzten Ziffern auf die Ortschaften der zugehörigen Gemeinden. 
So sind zum Beispiel die auf Seite 60 in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ eingetragenen Ziffern und Zeichen: 11, 4) S, 
Hl IV, 2 Versorgungsanstalten, 2 ?, ?, ff, cb, d, , 2 (Seharnstein-Mühldorf 487 m, Vieclitwang 477 m), 501 m. Scham stein: 
Hl III, ?, f, r, 3 A, ö. Tissenbach: +, % Scharnstein 650 m folgendermaßen zu lesen: In dem Ortsbestandteil der 
Ortschaft (4) der Ortsgemeinde Vieclitwang (11) befinden sich an Institutionen eine römisch-katholische Pfarre, eine vierklassige 
Volksschule, 2 Versorgungsanstalten, 2 Ärzte, eine Hebamme, eine Feuerwehr, eine Schub- und NaturalverpflegsStation, ein Spar¬ 
und Darlehenskassenverein, 2 Eisenbahnstationen namens Scharnstein-Mühldorf und Vieclitwang, wovon die erstere 487, die 
letztere 477 m über der Adria gelegen ist, die Pfarrkirche erhebt sich 501 m über den Meeresspiegel; Scharnstein — ein Orts¬ 
bestandteil der Ortschaft Vieclitwang — hat eine dreiklassige Volksschule, einen Arzt, eine Hebamme, eine Feuerwehr, einen 
3 Mann starken Gendarmerieposten, ein Post- und Telegraphenamt und ein Schloß; Tissenbach — gleichfalls ein Ortsbestandteil 
obgenannter Ortschaft — hat eine Wasenmeisterei und eine Ruine namens Scharnstein, letztere in einer Seehöhe von 650m gelegen.
	        
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