Volltext: XV. Jahrgang, 1910 (XV. JG., 1910)

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XV. Jahrgang, Nr. 18. 
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Linz, 15. September 1910. 
Öberösterreichische Bauzeitung 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ der „Genossenschaft der Baumeister Oberösterreichs“. 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Pfarrplatz Nr. 17. 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
fflr die I ganzjährig mit K 20.— f ganzjährig mit . S 16 
Provinz ^lbjäUrtg • • , 10- halbjährig s 
Pr z I vierteljährig . „ 5— Loko I vierteljährig . . i 
========= Preis einzelner Nummern K 1*—. - — 
Erscheint am 1. und 15. 
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INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Pfarrplatz Nr. 17, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Ein fachmännisches Urteil über den Brand der Brüsseler Welt¬ 
ausstellung. — Die Verwendung offener Koksfeuer auf Bauten. — Projekt 
für ein Kaiserdenkmal in Krems. — Jahresbericht der Wiener Handels¬ 
kammer (Fortsetzung). — Lokale Baunotizen. — Offert-Verhandlungen. — 
Bücherschau. — Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städt. Wasser¬ 
werke. — Angesuchte Baulizenzen in Linz. — Inserate. 
Ein fachmännisches Urteil über den Brand 
der Brüsseler Weltausstellung. 
Über die verheerende Feuersbrunst in dem Gelände 
der Brüsseler Weltausstellung äußerte sich eine bewährte 
technische Kraft für Weltausstellungs-Arrangements in 
folgender Weise. 
Die Ursache des Feuers wird wohl niemals festge¬ 
stellt werden können. Die einen glauben, durch Kurz¬ 
schluß sei es entstanden, andere durch eine fortgeworfene 
Zigarre, obwohl für die Besucher der Ausstellungshallen 
ein Rauchverbot erlassen war, und noch andere durch 
das Herdfeuer einer Restauration. 
Fragt man sich, wie ein anfangs unbedeutendes 
Feuer so schnell an Ausdehnung zunehmen konnte, so 
muß man sagen, daß namentlich die unvorsichtige Zu¬ 
sammenlegung der großen Gebäude, die an und für 
sich durch die leichte Bauart eine große Feuersgefahr 
bildeten, ein großer Leichtsinn war. Die zerstörte belgi¬ 
sche und englische Abteilung, die beide unersetzliche 
Kostbarkeiten und Kunstgegenstände von unendlichem 
Wert enthielten, waren in einem gemeinsamen großen 
Gebäude untergebracht, an das sich in einer Verbindungs¬ 
treppe wiederum eine große Ausstellungshalle mit der 
französischen und italienischen Abteilung und den 
kleineren Ausstellungen anderer Staaten anschloß. Wäre 
nicht die Verbindungstreppe während des Brandes ge¬ 
sprengt worden, dann wäre sicher auch dieses Gebäude 
und damit auch die französische und italienische Aus¬ 
stellung vollständig ein Raub der Flammen geworden. 
Man soll auf Ausstellungen eben möglichst viel ge¬ 
trennte Gebäude errichten und dieselben müssen auch 
für die Feuerwehr umfahrbar sein, was ebenfalls in 
Brüssel nicht berücksichtigt war. 
Ferner sollen in den Restaurationen, die rings um 
das abgebrannte Hauptgebäude lagen, die Küchen mit 
offenem Feuer ohne jede Vorsichtsmaßregel zur Ver¬ 
hütung eines Umsichgreifens des Feuers angelegt 
worden sein. 
Ein großes Unglück war schließlich auch die Mangel¬ 
haftigkeit des Feuerlöschwesens auf der Ausstellung. 
Die Feuerwehr soll sehr rasch zur Stelle gewesen sein, 
aber ihre Ausbildung soll große Mängel gezeigt haben, 
obgleich die Mannschaften selbst mit großer Bravour 
vorgegangen sind. 
So reihte sich ein Fehler an den andern und wurde 
zu dem großen Verhängnis, das unglaublichen Schaden 
— man spricht von 150 Millionen Franks — angerichtet 
hat. England hat auch bereits Schadenersatzansprüche 
in der Höhe von 75 Millionen Franks an Belgien geltend 
gemacht, da es der Ansicht ist, daß nicht genügend für 
die Sicherheit der Ausstellungen der geladenen Teil¬ 
nehmer gesorgt worden sei. B. Z. 
Die Verwendung offener Koksfeuer auf 
Bauten. 
Über diese sanitär wichtige F'rage schreibt das 
„Reichsarbeitsblatt“ in Berlin folgendes: 
Wie allgemein bekannt, werden zum Austrocknen 
von Bauten vielfach offene Koksfeuer verwendet, die in 
Kokskörben brennen, welche aus Flach- oder Stabeisen 
hergestellt sind. Die aus diesem offenen Koksfeuer ent¬ 
weichenden Gase enthalten Kohlenoxyd, das wegen seiner 
Giftigkeit öfter zu Unfällen für die auf Bauten beschäf¬ 
tigten Arbeiter geführt hat. Wenn auch die Zahl dieser 
Unfälle im Vergleich zu den bei Bauten überhaupt vor¬ 
kommenden gering ist, so muß ihnen eine besondere 
Bedeutung doch insofern beigemessen werden, als sie 
infolge der überaus giftigen Wirkung des Kohlenoxyd¬ 
gases auf den menschlichen Organismus meist tödlich 
oder jedenfalls unter schwerer Gesundheitsschädigung 
verlaufen. Das Reichsversicherungsamt hat deshalb der 
Angelegenheit schon seit langem eine besondere Auf¬ 
merksamkeit zugewendet. Auch die Baugewerks-Berufs- 
genossenschaften suchten den nachteiligen Folgen der 
Verwendung von Koksöfen dadurch vorzubeugen, daß 
sie in ihren UnfallverhütungsVorschriften das Arbeiten 
und den längeren Aufenthalt in Räumen, in denen offene 
Koksfeuer brennen, oder die mit derartigen Räumen in 
Verbindung stehen, verbieten. Trotz dieser Bestimmung 
kommen aber immer noch Unglücksfälle vor, meist in¬ 
folge Zuwiderhandelns der Arbeiter (Bauwäohter) gegen 
obengenannte Vorschrift. Es entstand deshalb die Frage, 
ob nicht der Gebrauch offener Koksfeuer überhaupt zu 
untersagen sei und das Austrocknen der Bauten nicht 
mit anderen, ungefährlichen Vorrichtungen erfolgen könne. 
In letzterer Beziehung kam die Verwendung von 
sogenannten Koksöfen (Türkische, Zimmermannsche, 
Reißsche Koksöfen u. a.) in Betracht. Diese sind mit 
Abzugsvorrichtungen versehen, durch welche die schäd¬ 
lichen Gase ins Freie geführt werden. Derartige Oefen
	        
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