Volltext: XV. Jahrgang, 1910 (XV. JG., 1910)

XV. Jahrgang, Nr. 16. 
Linz, 15. August 1910. 
Öberösterreichische Bauzeitnng 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ der „Genossenschaft der Baumeister Oberösterreichs“. 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Pfarrplatz Nr. 17. 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
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Jedes Monat. 
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Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Pfarrplatz Nr. 17, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des ln- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Wiener Bauverhältnisse 1910. — Beseitigung der Übelstände 
infolge Heißwerdens der Schornsteinwandungen. — Der künstliche Schutz 
des Bauholzes. — Befähigungsnachweis im Baugewerbe. — Holzzerstörende 
Insekten (Schluß). — “Lokale Baunotizen. — Offertverhandlungen. — 
Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. — Baunachrichten aus Salzburg, 
Tirol und Vorarlberg. — Patentliste. — Bücherschau. — Angesuchte Bau¬ 
lizenzen in Linz. — Inserate. 
Wiener Bauverhältnisse 1910. 
(Original-Artikel von Architekten J. Lipsa.) 
Bis vor kurzem war man bei uns in Wien gewohnt, 
das Häuserbauen derart aufzufassen, daß dadurch ein 
entbehrlicher Teil vom flüssigen Besitze des Bauherrn 
fixiert wird. Dieser Teil des Besitzes, der auf diese Weise 
fixiert werden sollte, reichte entweder vollständig zur 
Herstellung des Baues aus, oder deckte doch das Vor¬ 
haben in einem so bedeutenden Maße, daß der Kredit 
hiebei als ganz unbedeutende Nebensache erschien. So 
war es gewesen, so ist es auch noch jetzt, aber nur 
ausnahmsweise. Noch jetzt gibt es Bauherren, die so 
bauen und auf diese Weise ein Haus sich vom Fach¬ 
manne, der den Bau übernimmt, hersteilen lassen. — 
Allein neben diesen Vermögenden gibt es auch bei uns 
jetzt noch Spekulanten, die Häuser lediglich durch 
Kredit zur Ausführung bringen, in der Hoffnung, dabei 
ein rentables Geschäft machen zu können. Leider finden 
sich stets auch solche Bauübernehmer, die dieses Ge¬ 
schäft auszuführen sich bereit erklären. — So entsteht 
und besteht eine Mißwirtschaft, die höchst beklagens¬ 
werte Erfolge hat. Aus dem Bauunternehmer alias 
Bauherr wird ein besitzloser Besitzer, aus dem Bau¬ 
übernehmer, respektive Fachmanne wird ein ver¬ 
schuldeter Mann. Aber auch das Produkt selbst bekommt 
manchen physiognomischen Zug, der auf dessen eigen¬ 
tümliche Erzeuger zurückweist. Ein solches Haus trägt 
ein gewisses Kainszeichen an sich; damit sind indes noch 
nicht die unheilvollen Fäden abgeschlossen, sie spinnen 
sich noch weiter im Verkehr und in den Gerichts¬ 
lokalitäten ab. 
Alles dieses Unheil kommt von leichtsinnigen, 
unverantwortlichen, im Bauwesen schon auf der höchsten 
Spitze stehenden Kreditgebern. Und wer trägt die Schuld 
daran? Nur diejenigen, die im Eifer der Konkurrenz 
Bedingungen akzeptieren, deren gefährliche Folgen von 
jedefh Besonnenen schon im voraus erkannt werden 
können. Die Leichtigkeit, die im Kreditwesen bei uns 
waltet und o b waltet, greift tief schon in Leichtfertigkeit 
und in Leichtsinn ein. Der Erfolg schlägt zum großen 
Nachteile allzuhäufig für den Gläubiger sowohl, der ver¬ 
liert, als für den Schuldner, der belangt und verfolgt 
wird, und keineswegs das, was er auf diese Weise er¬ 
standen hat, in Ruhe genießt. 
Unvermeidlich wird aber durch das Umsichgreifen 
dieses Mißstandes jeder reelle Geschäftsgang geschädigt, 
indem ihm der Weg der natürlichen Entwickelung durch 
jene Nebenwege erschwert wird. Im höchsten Maßstabe 
wird bei uns Konkurrenz geritten und dabei die schwer 
erworbene Habe oft auf ein einziges, meist zweifelhaftes 
Unternehmen aufgewendet. Wir hatten letzterer Zeit 
Bauherren aufzuweisen, die außer einem vielleicht 
schuldenfreien Grundstück keine Spur von einem Bau¬ 
kapital, dabei aber die Unverschämtheit besaßen, sich 
mehrstöckige Häuser auf Kredit, d. h. auf „Mußkredit“ 
aufführen zu lassen. Daß unter solchen Verhältnissen 
das leichtsinnige Kreditgeben nicht nur einzelnen, son¬ 
dern dem ganzen Baugewerbe außerordentlichen 
Schaden zufügen muß, werden selbst jene zugestehen 
müssen, die in ihrer Sorglosigkeit und ihrem Glücke noch 
nicht von obigen Unfällen betroffen wurden. 
Im allgemeinen muß man aber den Kredit von 
vornherein den Zwecken nach unterscheiden. Am meisten 
ist zu bekämpfen der Gebrauchs-und Genußkredit, 
mit dem zugleich eine Nutznießung vorhanden ist, wie 
beim Häuserbau. Hier muß entschieden und ausnahmslos 
der Grundsatz gelten: „Wer keine entsprechende 
Gegen Valuta hat, der bleibe fern und bean¬ 
spruche nicht auf Kredit Gebrauch, Genuß und 
Nutzen dazu,“ deutlicher gesprochen: „wer kein 
Geld hat, lasse das Bauen bleiben und suche 
nicht mit fremdem Gute sich bereichern zu 
wolle n.“ 
Beseitigung der Übelstände infolge Hei߬ 
werdens der Schornsteinwandungen. 
(Aus der „Baugewerkszeitung“, Berlin 1910.) 
Die Übelstände, welche sich sehr häufig an den 
Wandflächen zeigen, welche Schornsteinrohre enthalten, 
als z. B. Abbröckeln des Putzes, Verblassen der Wand- 
und Tapetenfarben, Reißen der Tapeten, Schwinden des 
Holzes der Wandtäfelungen u. dergl. mehr, sowie der 
Umstand, daß an solchen Wandflächen aufgestelltes Haus¬ 
gerät oder aufgehängte Bilder beziehungsweise sonstige 
nahestehende Gegenstände unansehnlich werden und 
ihren ursprünglichen Glanz und Wert in kurzer Zeit ver¬ 
lieren, ferner die Tatsache, daß in manchen von diesen 
Räumen zur Sommerszeit eine recht unangenehm emp¬ 
fundene trockene Hitze herrscht, sind zumeist Folge¬ 
wirkungen des Heißwerdens der Schornsteinwangen. Da
	        
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