Volltext: XIV. Jahrgang, 1909 (XIV. JG., 1909)

Nr. 1. 
Oberösterreichische Bauzeitung 
Seite 5. 
zuführt. Diese Konstruktion ist uns nicht recht klar, 
und muß man daher erst das Urteil von Fachkundigen 
vernehmen, ehe man tadelnd oder lobend sich über die 
Erfindung ausspricht. 
Volksfest oder Landesausstellung. Bekanntlich ist 
in maßgebenden Kreisen eine Bewegung im Zuge, im 
Jahre 1909 in Linz eine Landesausstellung zu veran¬ 
stalten, und wurde am 18. Dezember behufs Vorbe¬ 
sprechung dieser Angelegenheit im Gewerbeförderungs¬ 
institute in der Schiller- und Schützenstraße (Ecke) eine 
Versammlung abgehalten, zu der alle Faktoren und 
Interessenten, die bei einer Aussellung mitzuwirken haben, 
erschienen sind. Bei der Platzfrage empfahl Herr Pöll 
statt den ins Auge gefaßten Südbahnliof die Straßerau, 
was wir aus verschiedenen Gründen als eine höchst un¬ 
passende Örtlichkeit schon der Hochwassergefahr halber 
bezeichnen müssen. Wir glauben kaum, daß der Antrag 
des Herrn Pröll zur Annahme gelangen wird. 
Genehmigung des Gewerberatsstatutes. In den 
nächsten Tagen wird das Statut des Gewerberates die 
Allerhöchste Genehmigung finden und sofort zur Publi¬ 
kation im Reichsgesetzblatte und in der „Wiener Zeitung“ 
gelangen. Hiemit geht der langjährige Wunsch des ge¬ 
samten Gewerbestandes in Erfüllung, da die Gewerbe¬ 
treibenden Gelegenheit haben werden, ihre Wünsche 
direkt bei der Zentralstelle vorzubringen. 
Bau eines Depots. Die Stadtgemeinde Enns läßt 
über Antrag der k. u. k. Intendanz des 14. Korps in 
Innsbruck außerhalb des Stadtrayons ein Depot mit dem 
Fassungsraum von zirka 7600 Kubikmeter und an¬ 
schließend ein Haferdepot mit nutzbarer Bodenfläche von 
zirka 1000 Quadratmeter erbauen. Die Offertverhandlung 
behufs Übernahme der Herstellung fand am 30. vorigen 
Monats statt. Das Resultat derselben werden wir später 
nachtragen. 
Einführung von Wassermesser. Da die Stadt¬ 
gemeinde Enns bei ihrer städtischen Wasserleitung noch 
alljährlich ein Defizit zu tragen hat, so wurde vom Ge¬ 
meindeausschuß beschlossen, in allen Gebäuden Wasser¬ 
messer einzuführen, die eine allenfallsige Verschwendung 
des Wassers hintanhalten sollen. Die Stadt Enns hat 
nämlich außer der Schwimmschule im Sommer gar keine 
Badeanstalt, weshalb der Bedarf des Wassers auch zu 
vielen anderen Zwecken als zum Trinken verbraucht wird. 
Bahnbauprojekt. Der Bau einer Bahnverbindung 
von Langschlag nach Prägarten wird geplant. Obmann 
des Aktionskomitees ist Pfarrer Hagn in Unterweißenbach. 
Der elektrische Betrieb der Linie wird beabsichtigt. 
Eabrikszubau. Der Besitzer der Eternitwerke in 
Altmünster Herr Ludwig Hatschek läßt an sein 
Fabriksgebäude nächstes Frühjahr einen Zubau aufführen, 
der in der Nähe des Rudolfbahnhofes zur Anlage kom¬ 
men soll. 
Kaseriienbauten. Der Gemeinderat in Salzburg be¬ 
schloß den Bau von zwei Geschützremisen in der Rieden¬ 
burger Kaserne. Baukosten 37.000 Kronen. 
Baunachrichten aus Tirol. Im Neubau der israeli¬ 
tischen Königswarterstiftung in Untermais wird 
laufendes Jahr ein Sanatorium erbaut. — Für kom¬ 
mendes Frühjahr ist der Bau eines Steueramts¬ 
gebäudes in Glurus in Aussicht genommen. — Da 
infolge der konstatierten Wasserverhältnisse von der Er¬ 
richtung eines Elektrizitätswerkes in Hopfgarten abge¬ 
sehen werden muß, gelangt nunmehr nur der Bau einer 
Nutz- und Trinkwasser-Hochquellenleitung zur Vergebung. 
Diesbezügliche kostenfreie Projekte sind bis 1. Februar 
1909 bei der Marktgemeinde-Vorstehung Hopfgarten zu 
überreichen. — Im Frühjahr 1909 soll von St. Ulrich 
aus eine Schwebebahn bis zum Hofe Pilat am Nordrande 
der Seiseralpe gebaut werden. Die Kosten sind mit 
40.000 Kronen präliminiert. Ferner wird die Anlegung 
einer Fahrstraße über die Seiseralpe zum Anschlüsse an 
die Dolomitenstraße bei Campitello geplant. — Am 
Varone bei Riva wird eine neue elektrische 
Zentrale errichtet. Dieselbe hat die Aufgabe, die Ge¬ 
meinden Romarzolo, Colona und Gavazzo mit elektrischem 
Licht und Kraft zu versehen. 
Das Mörteltragen der Weiber verboten. Aus 
München schreibt man uns: Bisher herrschte in Alt¬ 
bayern vielfach die Sitte, daß Weiber bei Bauten zum 
Mörteltragen verwendet wurden. Damit wird nun ein 
Ende gemacht werden. Die Regierung plant den Erlaß 
polizeilicher Vorschriften gemäß, daß Arbeiterinnen mit dem 
Tragen von Lasten, insbesondere von Mörtel, Steck, 
Zement u. s. w. sowie auf Baugerüsten überhaupt 
nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Diese Bestim¬ 
mungen sollen am 1. März 1909 als zum Beginn der 
Bausaison in Kraft treten. Derartige Verordnungen dürften 
bei uns in Österreich schwerlich durchgeführt werden 
können, da es zahlreiche ärmere Weibspersonen bei uns 
gibt, die von dem Taglohn bei Bauten ihr ganzes Leben 
fristen, und wenn ihnen dieser Verdienst entzogen würde, 
den Armenunterstützungsanstalten zur Last fallen müßten. 
Sicherung der Bauforderungen. Wir erhalten aus 
Berlin die Nachricht, daß die Gesetze über die Sicherung 
der Bauforderungen laut der Beratungen der Reichs¬ 
kommission erhebliche Veränderungen erfahren werden. 
Diese neu aufgenommenen Bestimmungen, die auch 
unsere Leserkreise interessieren dürften, lauten folgen- 
dermassen: 
Der Empfänger von Baugeldern ist verpflichtet, das 
Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der 
Herstellung des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst¬ 
oder LieferungsVertrages beteiligt sind, zu veiwenden. 
Eine anderweitige Verwendung des Baugeldes ist zu 
dem Betrage statthaft, in welchem der Empfänger aus 
anderen Mitteln Gläubiger der bezeichneten Art bereits 
befriedigt hat. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis 
nicht unter einem Monat, bei mildernden Umständen 
mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft. Der 
Gesetzentwurf bestimmt ferner, daß der Baugewerbe¬ 
treibende, der die Herstellung eines Neubaues übernimmt, 
zur Führung eines Baubuches verpflichtet ist, aus dem 
sich die Personen ergeben müssen, mit denen ein Werk-, 
Dienst- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen ist, ferner 
die vereinbarte Vergütung, die geleisteten Zahlungen, 
die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zugesicherten 
Mittel sowie die Person des Geldgebers usw. Unterlassung 
der Führung eines solchen Baubuches, seine Verheim¬ 
lichung oder Vernichtung werden mit Gefängnis bis zu 
einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Mark 
bestraft. Die gleiche Strafe wird angedroht, wenn das 
Baubuch so unordentlich geführt ist, daß es- keine ge¬ 
nügende Übersicht, insbesondere über die Verwendung 
der zur Bestreitung der Baukosten zugesicherten Mittel 
gewährt. Eine Sicherung der Bauforderungen findet in 
den durch landesherrliche Verordnung bestimmten Ge¬ 
meinden statt. In diesen Gemeinden sind durch Ortsstatut 
Bauschöffenämter zu errichten, die aus einem Vorsitzenden 
mindestens einem Stellvertretenden und mindestens vier
	        
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