Volltext: XII. Jahrgang, 1907 (XII. JG., 1907)

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Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“ 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Domgasse Nr. 5. 
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Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
fflr di* I ganzjäürig mit K 20.- / ganzjährig mit . K 16 
Provir.1 halbjährig . . M io— {halbjährig . . „ 8 
i vierteljährig . ..5.— Loko \ vierteljährig . . „ 4 
===== Preis einzelner Nummern K 1—. ===== 
Erscheint am 1. und 15. 
jedes Monat. 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Domgasse Nr. 5, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Organisations-Statut des Stadtbauamtes der Landeshauptstadt 
Linz. — Wie sich die Menschen wärmen (Fortsetzung). — Lokale Bau 
notizen. — Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. — Ausweis über die 
Umschreibung von Immobilien in Linz. — Anmeldungen für Wasserbezug 
aus dem städtischen Wasserwerke. — Vergebung von Bau arbeiten und 
Lieferung von Baumaterialien. — Inserate. 
Organisations-Statut des Stadtbauamtes 
der Landeshauptstadt Linz. 
Unserem Versprechen gemäß vom 1. Februar 1. J. 
bringen wir im nachstehenden den Wortlaut des Statutes 
für die Neuorganisierung des Linzer Stadtbauamtes, das 
unsere Leser vom Baufache gewiß interessieren wird. 
Das Statut lautet: 
§ 1. .Wirkungskreis und Stellung des Stadtbauamtes. 
Das Stadtbauamt ist das technische Amt der Stadt 
gemeinde und hat daher den gesamten technischen Dienst 
derselben, insbesondere auf allen Gebieten des Straßen-, 
Brücken-, Kanal-, Wasserbaues, des Hochbaues, des 
Städtebaues, des Maschinenbaues, der Elektrotechnik 
und Wasserversorgung, der Heizung und Lüftung, endlich 
des Gartenbaues zu besorgen. 
Die Leitung des Stadtbauamtes liegt in den Händen 
des Stadtbauamtsdirektors. 
§ 2. Einteilung des Dienstes. 
Die dem Stadtbauamte übertragenen Dienstleistungen 
sinc ^* I. Konzeptsdienst. 
a) Verfassung der Projekte über Neuherstellungen, 
Umänderungen und Erweiterungen von Gemeindebauten 
und Anlagen aller Art auf allen in den Wirkungskreis 
des Amtes fallenden Gebieten, somit Anfertigung von 
Bauplänen, Vorausmaßen, Kostenvoranschlägen und 
sonstigen Behelfen; hieher gehört auch die Vornahme 
von geometrischen Messungen und Nivellements, insbe 
sondere die Anfertigung des Stadtplanes und des Lage 
planes der Stadt Linz auf Grund der Bestimmungen der 
Landeshauptstadt Linz. 
b) Studium von Neuerungen auf technischem Gebiete 
unter besonderer Berücksichtigung des modernen Städte 
baues und Erstattung von Gutachten, Berichten und 
Vorschlägen, sowohl in rein technischer Hinsicht als 
auch mit Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, 
Verordnungen und Gemeinderatsbeschlüsse, Bestimmungen 
und Verträge, insbesondere in bezug auf die Durch 
führung der Bau-, Gewerbe-, Sanitäts- und Feuerpolizei; 
Mitwirkung bei einschlägigen behördlichen Kommissionen; 
Vornahme der zur Berichterstattung erforderlichen Be 
sichtigungen und Revisionen, insbesondere auch der in 
der Bauordnung oder im besonderen vom Gemeinderate 
in dieser Richtung erlassenen Vorschriften vorgesehenen 
Überwachung der Privatbauten in Linz; Mitwirkung 
bei Verfassung von Verträgen, welche sich auf tech 
nisches Gebiet erstrecken. 
c) Alle zur Einleitung und Durchführung von öffent 
lichen Ausschreibungen, betreffend Herstellungen und 
Lieferungen für die Stadtgemeinde, erforderlichen tech 
nischen Arbeiten, somit Aufstellung des Bauprogrammes, 
der Lieferungsbedingungen, Prüfung und Begutachtung 
der Offerte, Entwurf des Bau- oder Liefervertrages, 
Berichterstattung über die Vertragsmäßigkeit der 
Lieferungen, Prüfung der Abrechnung bei Schlußkollau 
dierungen und Kautionserfolglassungen. 
d) Evidenzhaltung des sämtlichen realen Besitzes der 
Stadtgemeinde und der ihrer Verwaltung oder Aufsicht 
unterstehenden Realitäten, Objekte und Einrichtungen, 
Berichterstattung und Statistik über die unter Aufsicht 
des Stadtbauamtes befindlichen Arbeiten und Betriebe. 
e) Prüfung der Richtigkeit von Plänen und deren 
Kopien, von technischen und geometrischen Berechnungen 
und Gutachten, und Ausfertigung vbn Beglaubigungen 
hierüber, für Zwecke der Gemeindeverwaltung, soweit 
dies nicht vom Bürgermeister zu erfolgen hat. 
f) Führung der Korrespondenz zur Beschaffung von 
Behelfen für die Erledigung der Arbeiten. 
g) Bestätigung der Ortsüblichkeit der Preise auf 
vorgelegten Rechnungen über Baumaterialien und tech 
nische Arbeiten, insoweit deren Prüfung im Wirkungs 
kreise des Stadtbauamtes möglich ist. 
II. Bau- und Betriebsdienst. 
h) Überwachung der Ausführung von Neuher 
stellungen, Umänderungen und Erweiterungen von Ge 
meindebauten und -Anlagen aller Art auf Grundlage des 
Projektes und bestehender Bauverträge. 
i) Überwachung des Betriebes sämtlicher Anlagen 
und Einrichtungen, Obsorge für die Erhaltung aller 
Arten von Bauten und Anlagen, welche dem Stadtbau 
amte unmittelbar unterstehen; Aufsicht über das dazu 
gehörige Personal; ferner Überwachung des technischen 
Teiles des Betriebes jener Anlagen und Anstalten der 
Stadtgemeinde, deren Verwaltungsbestimmungen An 
ordnungen bezüglich der Überwachung seitens des Stadt 
bauamtes enthalten; endlich technische Aufsicht auf 
allen Gebieten, insoweit die Stadtgemeinde zu einer 
Einflußnahme durch die Bauordnung oder durch andere 
etwa von ihr getroffenen Verfügungen verpflichtet ist. 
k) Überwachung und fachkundige Prüfung von 
Lieferungen für die Stadtgemeinde.
	        
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