Volltext: XII. Jahrgang, 1907 (XII. JG., 1907)

Seite 30. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 4. 
Genuß des Daseins erblühen. Laßt uns hinwegeilen aus 
diesen traurigen Gegenden in die milden Fluren, welche 
an der Südgrenze des Frostgebietes liegen, laßt uns 
Menschen besuchen, die wahren Komfort genießen ! 
(Fortsetzung folgt.) 
Neue Vorschriften zur Verhütung des 
Entstehens von Hausschwamm. 
Gestützt auf umfassende Versuche und praktische 
Erfahrungen ist der Wiener Chemiker Dr. Linke be 
züglich Verhütung der Entstehung des Hausschwammes 
zu Sätzen gelangt, die er sowohl den Baubehörden als 
den Herren Architekten und Baumeistern durch Ver 
lautbarung in den Fachblättern zur Kenntnis bringen 
will. Diese Sätze sind in 25 Abschnitte geteilt und lauten 
folgendermaßen: 
1. Es soll das Einschleppen der Hausschwammsporen 
vermieden werden. Arbeiter, die mit Hausschwamm 
reparaturen zu tun gehabt haben, sollten ihr Handwerks 
zeug vor weiterem Gebrauch gut säubern, was durch 
wiederholtes Waschen in mehrfach erneuertem Wasser 
geschehen kann. Auch die Kleidungsstücke, respektive 
das Schuhwerk sind auf das peinlichste zu säubern; 
erstere sollten, soweit es nicht unbedingt nötig ist, 
überhaupt so wenig wie möglich in den Räumen, in denen 
die Reparaturen vorgenommen werden, aufgehängt oder 
getragen werden. 
2. Vor Verwendung des Bauschuttes zur Unterfüllung 
der Fußböden sollte sorgfältig geprüft werden, ob nicht 
in dem zum Abbruche gelangenden Hause im Laufe der 
letzten Jahrzehnte Hausschwamm aufgetreten ist. 
3. Dasselbe gilt bezüglich der Wiederverwendung 
von altem Holz in Neubauten; zeigt dasselbe deutliche 
Zerstörungen, so sollte es überhaupt nicht mehr als 
Bauholz dienen. 
4. Bei Hausschwammreparaturen sollte das alte 
Schwammholz möglichst schon im nächsten Ofen ver 
brannt, nicht aber den armen Leuten überlassen werden. 
5. Auf Holzlagerplätzen sollte neues Holz nie mit 
Holz aus Abbruch in Berührung kommen. 
6. Gleiche Gefahren ruft die Verwendung der humus 
reichen Füllarten hervor, die streng vermieden werden 
sollten. 
7. Jede Verunreinigung eines Neubaues durch die 
Arbeiter sollte mit sofortiger Entlassung im Betretungs 
falle geahndet werden. 
8. Wegen des Gehaltes an kohlensaurem Kali und 
der großen Wasserhapazität sind Koks, Steinkohlenlösche, 
Asche und dergleichen durchaus beim Bau zu vermeiden. 
Je weniger eine Füllmasse die Fähigkeit besitzt, Wasser 
aufzusaugen, umso besser ist sie (am besten eignet sich 
grober gewaschener Kies). 
9. Die Aborte sind so einzurichten, daß im Falle 
eintretender Verunreinigüng die Flüssigkeit sich nicht 
seitlich den Nachbarräumen mitteilen kann. 
10. Es dürfen keine bruchfeuchten Steine verwendet 
werden. Bei Ziegelmauerwerk sollte man den Bau nach 
der Vollendung recht gut austrocknen lassen, falls die 
Ziegel beim Vermauern genäßt wurden, um so bessere 
Verbindung mit dem Mörtel zu erzielen. 
11. Das Holz soll möglichst trocken sein. Bei Ver 
gebung der Lieferungen sollte nicht der Mindestfordernde 
Berücksichtigung finden, sondern der, welcher die 
sicherste Garantie für Lieferung trockenen Holzes bietet. 
12. Bei größeren Staatsbauten könnte die Staatsforst 
verwaltung mehrere Jahre vorher den nötigen Holzbedarf 
liefern und an gesicherten Orten aufspeichern. 
13. Nasses Füllmaterial soll nie verwendet werden. 
14. Der Neubau muß genügend lange Zeit aus 
trocknen. 
15. Das Streichen der Fußböden mit Ölfarben’ soll 
möglichst lange hinausgeschoben werden. 
16. Es ist für Entwässerung und möglichste Trocken 
legung des Baugrundes zu sorgen. 
17. Die Grundmauern der Gebäude sind gegen auf 
steigendes Wasser gut zu isolieren. 
18. Wo keine Unterkellerung stattfindet, ist nicht 
allein für eine möglichst starke, aus grobem, trockenen 
Kies oder zerschlagenen Ziegelsteinen etc. bestehende 
Unterfüllung der Parterrefußböden, sondern auch durch 
Anlegung von Luftzugkanälen unter diesen, für Trocken 
erhaltung derselben Sorge zu tragen. 
19. Die Tischlerarbeiten dürfen nicht eher begonnen 
werden, als bis der Putz trocken geworden ist. 
20. Bei Verwendung von Kalkstein und Sandstein 
sind alle rückseitigen Steinflächen, namentlich der Sockel 
und die Sohlbänke eines Hauses, mit Asphalt zu über 
ziehen, sowie an den äußeren Umfassungswänden massiver 
Gebäude im Innern der Zimmer keine Holzlambris aus 
zuführen, sondern dieselben von Zement ziehen zu lassen. 
21. Die Fußböden sollen nicht hart an die Außen 
mauern treten, sondern etwa 0*02 m davor abstehen. 
22. Bei der Ausführung von niederen und höheren 
Lambris sollen vor allen Dingen die sogenannten Mauer- 
pfröpfe vermieden werden, da von hier aus die Mauer 
ten chtigkeit, und also die Schwammbildung sich dem 
Holzwerke mitteilt. 
23. Häufige regelmäßige Lüftung, namentlich solcher 
Parterreräume, die leicht feucht werden. 
24. Vermeidung der Zufuhr von Wasser und Un 
reinigkeiten in die Fußböden. 
25. Die Verwendung von Inprägniermitteln bietet 
keinen Schutz. Als bestes bewährt sich noch bis heute 
das bekannte „Oarbolineum“. 
❖ 
* * 
Wir haben den Vorschriftan des obengenannten Herrn 
auf dessen Ersuchen Raum in unserem Blatte gegeben, 
finden aber darin gar nichts Neues, was nicht einem 
tüchtigen Architekten oder Baumeister schon ohnedies 
bekannt wäre. Die Redaktion. 
Lokale Baunotizen. 
Zum Bau der Militär-Unterrealschule in Enns. 
Von Seite der k. k. Militär-Baudirektion in Innsbruck 
wurden für den Bau der Militär-Unterrealschule in Enns 
folgende Arbeiten an nachstehende Firmen vergeben. 
Kanalisation und Umfriedung des ganzen Terrains der 
Anstalt Pittel u. Bfausewetter (Wien), Betoneisen 
decken Rella & Neffe (Wien), Asphaltierungsarbeiten 
Franz Schneider (Wien). Die noch ausstehenden 
Arbeiten, welche sich die Militär-Baudirektion Vorbehalten 
hat, selbst zu vergeben, werden im Laufe des Monates an 
die vertrauenswürdigsten Konkurrenten zur Übergabe 
gelangen. Mit Beginn der besseren Jahreszeit wird der 
Bau mit voller Kraft wieder weitergeführt und liegen am 
Bauplatze bereits 800.000 Mauerziegel zur Verarbeitung 
aufgeschichtet.
	        
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