Volltext: XII. Jahrgang, 1907 (XII. JG., 1907)

Nr. 24. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Seite 201. 
die drei ausgesetzten Preise verliehen und zwar; I. Preis 
Herrn Edmund Klotz, akademischer Bildhauer in Wien; 
II. Preis Herrn Christian Plattner, akademischer Bild 
hauer in Innsbruck und III. Preis Herrn Hans Perathoner, 
akademischer Bildhauer in München. 
Kasernenbau. Der Gemeinderat in Haslach bei Bozen 
hat beschlossen, nächstes Jahr eine Kaserne erbauen 
zu lassen. 
Bau von Arbeiterhäusern. Um dem drückenden 
Mangel an billigen Wohnungen abzuhelfen, beabsichtigt 
die Gemeinde Bozen fünf Arbeiterwohnhäuser zu errichten. 
Die Pläne sind vom städtischen Bauamte bereits aus 
gearbeitet und harren nur noch der Genehmigung durch 
die Gemeindevertretung. Als Bauort ist der freie Platz 
hinter der Lorettokapelle in Aussicht genommen. Bei 
der Ausarbeitung der Pläne wurde vornehmlich darauf 
Bedacht genommen, daß jedes der Häuser möglichst frei 
stehe und ebenso jede Wohnung möglichst unabhängig 
von den übrigen für sich abgeschlossen ist. Die Häuser 
sollen je ein Kellergeschoß zur Aufnahme der Holzlagen 
und Keller für die Parteien, ein Parterre, ersten und zweiten 
Stock und ein Dachgeschoß umfaßen, welch letzteres zur 
Hälfte Wohnungen und zur anderen Hälfte freien Dach 
raum für Wäscheböden u. s. w. enthält. In den fünf Ge 
bäuden ist Raum für 56 Wohnungen mit zusammen 118 
Zimmern, 56 Küchen, 56 Speisekammern und Klosetts, 
56 Parteienkellern und Holzladen sowie den nötigen 
Bodenräumen. Die Kanalisation der Gebäude, die durch 
wegs mit Wasserklosetts ausgestattet werden, wird durch 
eine gemeinsame Kläranlage erfolgen, aus der die ge 
reinigten Abwässer in das Bachbett abgeleitet werden 
sollen. 
Bretterlieferuiig. Die Gemeinde Saturn bei Neumarkt 
in Tirol vergibt die Lieferung von 5 /4 zölligen Brettern 
für Brunnenschacht-Pölzungen. Interessenten wollen 
Offerte unter Angabe des Preises ehebaldigst an genannte 
Gemeinde gelangen lassen. 
Habet Achtung! Verjährung. Anläßlich des baldigen 
Jahreswechsels bringt die „Leipziger Malerzeitung“ fol 
genden zeitgemäßen Aufsatz, der auch für unseren Leser 
kreise von Interesse sein dürfte. Das genannte Blatt 
schreibt: Das Jahr 1907 geht bald seinem Ende entgegen, 
da wird es Zeit, daß die Geschäftsleute ihre Bücher prüfen^ 
ob nicht dieser oder jener Kunde mit seinen Zahlungen 
soweit im Rückstände ist, daß dieselben der Verjährung 
anheimfallen könnten. Wir wollen schon jetzt unsere Leser 
aut die Bestimmungen aufmerksam machen, damit ihnen 
noch Zeit bleibt, die säumigen Kunden erst noch einmal 
zu mahnen, ehe der strenge Weg des gerichtlichen Ein- 
klagens beschritten werden muß. Wenn ein Geschäfts 
mann in der Nachprüfung der Bücher auf einen Kunden 
stößt, der mit dem 31. Dezember dieses Jahres verjähren 
würde, so muß er auf die Unterbrechung der Verjährung 
bedacht sein. Dazu gibt es mehrere Wege, entweder die 
Einholung der schriftlichen Anerkennung der Schuld 
durch den Schuldner oder eine Abschlagszahlung oder 
aber, wenn sich diese Mittel als unerreichbar erweisen 
sollten, die Erwirkung eines Zahlungsbefehles durch die 
zuständige Amtsbehörde. Die schriftliche Anerkennung 
einer Schuld durch den Schuldner könnte ungefähr, wie 
folgt, lauten: „Der Kaufmann erkennt hiermit an, daß er 
dem Baumeister A. B. in L. für die im Laufe des Jahres 
1907 ausgeführten Bauarbeiten den Betrag von 4000 K 
schuldig ist. Linz im Dezember 1907. Name des 
Schuldners.“ — Das Gesuch um Erlangung eines 
Zahlungsbefehles kann bei der Behörde mündlich oder 
schriftlich gestellt werden. Das schriftliche Gesuch 
würde zu lauten haben: „An das löbliche Gericht 
in L. 1 Der Kaufmann N. N. in L., .... Straße, schuldet 
mir laut beiliegender Rechnung für im Jahr 1907 aus 
geführte Bauarbeiten den Betrag von 4000 Kronen. Da 
ich trotz wiederholter Mahnung Zahlung von dem Ge 
nannten nicht erlangen konnte, ersuche ich um Erlaß 
eines Zahlungsbefehles über obigen Betrag mit Einschluß 
der entstehenden Kosten. Linz, im Dezember 1907.“ Die 
Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem 
die Forderung entstanden ist. Alle im Jahre 1905, be 
ziehungsweise 1903 entstandenen Forderungen verjähren 
demnach am 31. Dezember 1907, gleichgültig, ob sie am 
30. Dezember der erwähnten Jahre entstanden sind. Daß 
obige Mahnung nicht kleine Handwerker, sondern bloß 
größere Unternehmungen, die im Drange der Geschäfte 
Posten übersehen, betreffen kann, ist selbstverständlich. 
Die Redaktion. 
Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforde 
rungen. Wie wir in den baufachlichen Zeitschriften Deutsch 
lands lesen, stand der Gesetzentwurf über die Sicherung 
der Bauforderungen am 27. November im deutschenBeichs- 
tage zur ersten Beratung. Von Seite der Regierung wurde 
anerkannt, daß es unbedingt notwendig sei, daß für die 
Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker endlich 
einmal etwas geschehen müsse. Man müsse aber auch 
im Auge behalten, daß es sehr schwierig sei, auf diesem 
Gebiete-das richtige zu treffen, wenn man dem Bau 
gewerbe nicht mehr schaden als nützen wolle. Jeden 
falls sei dieses Gesetz eines der schwierig 
sten und kompliziertesten, das jemals er 
lassen wurde. An der Diskussion beteiligten sich Redner 
aus allen Parteien. Sie waren ohne Ausnahme darüber 
einig, daß die Forderungen der Bauhandwerker endlich 
einmal einen wirksamen Schutz gegen den Bauschwindei 
haben müßten, wenn auch die Ansichten über die Details 
des Gesetzes sehr auseinander gingen. Der Gesetzentwurf 
wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen 
und wäre zu hoffen, daß etwas Brauchbares aus dem 
Schoße der Kommission herauskommt. 
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz. 
(Sitzung vom 4. Dezember.) 
Vizebürgermeister Ec kl beantragt die definitive 
Übernahme des Gasmotors für den Betrieb der höheren 
Zone der Wasserleitung und die Begleichung der bezüg 
lichen Kosten im Gesamtbeträge von 8978 Kronen an die 
Firma Langen & Wolf. 
Gemeinderat W öhrle fragt, ob der in Rede stehende 
Motor auch die erforderliche Kraft haben wird, wenn 
noch mehrere Wasserleitungen angeschlossen werden. 
Der Referent erwidert, der Anschluß von Lei 
tungen in Mariahilf hat auf den Motor keinen Bezug, die 
Kraft genügt und reicht auch für eine weitere Ausdehnung 
der Leitung aus. Hierauf wird der Antrag angenommen. 
Nach dem Anträge desselben Referenten wird 
der Tischler-Wirtschafts-Genossenschaft die Herstellung 
eines Trottoirs bei ihrem Gebäude in der Grillparzerstraße 
gegen dem gestundet, daß ein Betrag von 600 Kronen 
zugunsten der Gemeinde auf der betreffenden Realität 
sichergestellt wird.
	        
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