Nr. 24.
Oberösterreichische Bauzeitung.
Seite 201.
die drei ausgesetzten Preise verliehen und zwar; I. Preis
Herrn Edmund Klotz, akademischer Bildhauer in Wien;
II. Preis Herrn Christian Plattner, akademischer Bild
hauer in Innsbruck und III. Preis Herrn Hans Perathoner,
akademischer Bildhauer in München.
Kasernenbau. Der Gemeinderat in Haslach bei Bozen
hat beschlossen, nächstes Jahr eine Kaserne erbauen
zu lassen.
Bau von Arbeiterhäusern. Um dem drückenden
Mangel an billigen Wohnungen abzuhelfen, beabsichtigt
die Gemeinde Bozen fünf Arbeiterwohnhäuser zu errichten.
Die Pläne sind vom städtischen Bauamte bereits aus
gearbeitet und harren nur noch der Genehmigung durch
die Gemeindevertretung. Als Bauort ist der freie Platz
hinter der Lorettokapelle in Aussicht genommen. Bei
der Ausarbeitung der Pläne wurde vornehmlich darauf
Bedacht genommen, daß jedes der Häuser möglichst frei
stehe und ebenso jede Wohnung möglichst unabhängig
von den übrigen für sich abgeschlossen ist. Die Häuser
sollen je ein Kellergeschoß zur Aufnahme der Holzlagen
und Keller für die Parteien, ein Parterre, ersten und zweiten
Stock und ein Dachgeschoß umfaßen, welch letzteres zur
Hälfte Wohnungen und zur anderen Hälfte freien Dach
raum für Wäscheböden u. s. w. enthält. In den fünf Ge
bäuden ist Raum für 56 Wohnungen mit zusammen 118
Zimmern, 56 Küchen, 56 Speisekammern und Klosetts,
56 Parteienkellern und Holzladen sowie den nötigen
Bodenräumen. Die Kanalisation der Gebäude, die durch
wegs mit Wasserklosetts ausgestattet werden, wird durch
eine gemeinsame Kläranlage erfolgen, aus der die ge
reinigten Abwässer in das Bachbett abgeleitet werden
sollen.
Bretterlieferuiig. Die Gemeinde Saturn bei Neumarkt
in Tirol vergibt die Lieferung von 5 /4 zölligen Brettern
für Brunnenschacht-Pölzungen. Interessenten wollen
Offerte unter Angabe des Preises ehebaldigst an genannte
Gemeinde gelangen lassen.
Habet Achtung! Verjährung. Anläßlich des baldigen
Jahreswechsels bringt die „Leipziger Malerzeitung“ fol
genden zeitgemäßen Aufsatz, der auch für unseren Leser
kreise von Interesse sein dürfte. Das genannte Blatt
schreibt: Das Jahr 1907 geht bald seinem Ende entgegen,
da wird es Zeit, daß die Geschäftsleute ihre Bücher prüfen^
ob nicht dieser oder jener Kunde mit seinen Zahlungen
soweit im Rückstände ist, daß dieselben der Verjährung
anheimfallen könnten. Wir wollen schon jetzt unsere Leser
aut die Bestimmungen aufmerksam machen, damit ihnen
noch Zeit bleibt, die säumigen Kunden erst noch einmal
zu mahnen, ehe der strenge Weg des gerichtlichen Ein-
klagens beschritten werden muß. Wenn ein Geschäfts
mann in der Nachprüfung der Bücher auf einen Kunden
stößt, der mit dem 31. Dezember dieses Jahres verjähren
würde, so muß er auf die Unterbrechung der Verjährung
bedacht sein. Dazu gibt es mehrere Wege, entweder die
Einholung der schriftlichen Anerkennung der Schuld
durch den Schuldner oder eine Abschlagszahlung oder
aber, wenn sich diese Mittel als unerreichbar erweisen
sollten, die Erwirkung eines Zahlungsbefehles durch die
zuständige Amtsbehörde. Die schriftliche Anerkennung
einer Schuld durch den Schuldner könnte ungefähr, wie
folgt, lauten: „Der Kaufmann erkennt hiermit an, daß er
dem Baumeister A. B. in L. für die im Laufe des Jahres
1907 ausgeführten Bauarbeiten den Betrag von 4000 K
schuldig ist. Linz im Dezember 1907. Name des
Schuldners.“ — Das Gesuch um Erlangung eines
Zahlungsbefehles kann bei der Behörde mündlich oder
schriftlich gestellt werden. Das schriftliche Gesuch
würde zu lauten haben: „An das löbliche Gericht
in L. 1 Der Kaufmann N. N. in L., .... Straße, schuldet
mir laut beiliegender Rechnung für im Jahr 1907 aus
geführte Bauarbeiten den Betrag von 4000 Kronen. Da
ich trotz wiederholter Mahnung Zahlung von dem Ge
nannten nicht erlangen konnte, ersuche ich um Erlaß
eines Zahlungsbefehles über obigen Betrag mit Einschluß
der entstehenden Kosten. Linz, im Dezember 1907.“ Die
Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem
die Forderung entstanden ist. Alle im Jahre 1905, be
ziehungsweise 1903 entstandenen Forderungen verjähren
demnach am 31. Dezember 1907, gleichgültig, ob sie am
30. Dezember der erwähnten Jahre entstanden sind. Daß
obige Mahnung nicht kleine Handwerker, sondern bloß
größere Unternehmungen, die im Drange der Geschäfte
Posten übersehen, betreffen kann, ist selbstverständlich.
Die Redaktion.
Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforde
rungen. Wie wir in den baufachlichen Zeitschriften Deutsch
lands lesen, stand der Gesetzentwurf über die Sicherung
der Bauforderungen am 27. November im deutschenBeichs-
tage zur ersten Beratung. Von Seite der Regierung wurde
anerkannt, daß es unbedingt notwendig sei, daß für die
Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker endlich
einmal etwas geschehen müsse. Man müsse aber auch
im Auge behalten, daß es sehr schwierig sei, auf diesem
Gebiete-das richtige zu treffen, wenn man dem Bau
gewerbe nicht mehr schaden als nützen wolle. Jeden
falls sei dieses Gesetz eines der schwierig
sten und kompliziertesten, das jemals er
lassen wurde. An der Diskussion beteiligten sich Redner
aus allen Parteien. Sie waren ohne Ausnahme darüber
einig, daß die Forderungen der Bauhandwerker endlich
einmal einen wirksamen Schutz gegen den Bauschwindei
haben müßten, wenn auch die Ansichten über die Details
des Gesetzes sehr auseinander gingen. Der Gesetzentwurf
wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen
und wäre zu hoffen, daß etwas Brauchbares aus dem
Schoße der Kommission herauskommt.
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz.
(Sitzung vom 4. Dezember.)
Vizebürgermeister Ec kl beantragt die definitive
Übernahme des Gasmotors für den Betrieb der höheren
Zone der Wasserleitung und die Begleichung der bezüg
lichen Kosten im Gesamtbeträge von 8978 Kronen an die
Firma Langen & Wolf.
Gemeinderat W öhrle fragt, ob der in Rede stehende
Motor auch die erforderliche Kraft haben wird, wenn
noch mehrere Wasserleitungen angeschlossen werden.
Der Referent erwidert, der Anschluß von Lei
tungen in Mariahilf hat auf den Motor keinen Bezug, die
Kraft genügt und reicht auch für eine weitere Ausdehnung
der Leitung aus. Hierauf wird der Antrag angenommen.
Nach dem Anträge desselben Referenten wird
der Tischler-Wirtschafts-Genossenschaft die Herstellung
eines Trottoirs bei ihrem Gebäude in der Grillparzerstraße
gegen dem gestundet, daß ein Betrag von 600 Kronen
zugunsten der Gemeinde auf der betreffenden Realität
sichergestellt wird.