Volltext: XI. Jahrgang, 1906 (XI. JG., 1906)

Seite 96. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 11. 
Diese Berechtigung ist für das spätere Fortkommen des 
Handwerkers deshalb von größter Bedeutung, weil er 
durch sie nicht nur die Anwartschaft auf die bevorzugten 
Arbeitsstellen hat, sondern auch weil sie ihm bei der 
Gründung eines eigenen Betriebes zweifellos ungemein 
zu statten kommt. Als Beweis hierfür mögen die durchaus 
nicht seltenen Fälle dienen, in denen ältere Handwerker, 
die entweder ihre Lehrzeit in Fabriken zurückgelegt oder 
vor der Inkraftsetzung der jetzt geltenden Vorschriften 
der Reichsgewerbeordnung keine Gelegenheit zur Ab 
legung der Gesellenprüfung hatten, um nachträgliche Zu 
lassung zu ihr nachsuchen, damit sie die mit den Zeug 
nissen verbundenen Rechte noch erlangen können. 
„ Deutsche Topf er zeitung“. 
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz. 
(Sitzung vom 16. Mai 1906.) 
Gemeinderat Ec kl berichtet, daß die Linzer 
Aktien braue r ei sich in einer Zuschrift erklärte, mit 
dem ihr vom Gemeinderate gemachten Anbote betreffs 
des Ankaufes eines Teiles der Bauernberggründe 
einverstanden zu sein. Der Referent stellt folgenden 
Antrag, welcher einstimmig angenommen wurde. 
„Nachdem die Verwaltung der Linzer Aktienbrauerei 
mit Zuschrift vom 23. April d. J. erklärt hat, das mit 
Gemeinderatsbeschluß vom 2. April 1906 gestellte Anbot 
anzunehmen, wird beschlossen: 1. Die von der Stadt 
gemeinde zur Ausführung übernommenen Straßenkanäle 
und der Straßenzug werden bis 1. April 1907 fertiggestellt- 
2. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, den bezüglichen 
Kaufvertrag erstellen zu lassen und das Stadtbauamt zu 
beauftragen, daß die Detailprojekte für die geplante 
Straße und für die Kanalisierung des Baublocks ausge 
arbeitet und die Ausschreibung der Arbeiten ehestens 
veranlaßt werde. Bezüglich der dem Baumeister Stein 
berger bewilligten Sandabgrabung ist hervorzuheben, daß 
diese Arbeiten mit Schluß des heurigen Jahres einzustellen 
sind und daß bei der Übernahme des Grundes durch 
die Stadtgemeinde Linz eine Abrechnung zwischen der 
Stadtgemeinde, der Brauerei und dem Herrn Baumeister 
Steinberger stattzufinden hat. Die weitere Vermietung 
der Sandkeller, welche gegenwärtig von den Firmen 
Max Christ, Jakob Cusolles Neffe und Karl Pichler be 
nützt werden, von der Aktienbrauerei aber bereits ge 
kündigt wurden, wird nur unter der Bedingung gestattet, 
daß die Gemeinde keine Haftung für den guten Zustand 
der Keller übernimmt, die Pächter vielmehr für die Be 
hebung etwaiger Schäden an den gemieteten Kellern 
selbst aufzukommen und auch die Kosten der periodisch 
vorzunehmenden Untersuchung dieser Keller zu tragen 
haben. Der Verpachtung einer Wiesenparzelle an Herrn 
Franz Springer wird unter den gleichen Bedingungen, 
wie sie mit der Aktienbrauerei vereinbart wurden, zuge- 
gestimmt. Vom Tage der Übernahme dieser Gründe in 
den physischen Besitz der Gemeinde Linz werden auch 
die bezüglichen Teilbeträge der Pachtschillinge an die 
Gemeinde abzuführen sein.“ 
Gemeinderat Ec kl referiert -weiters über das vom 
Stadtbauamte vorgelegte Projekt betreffs Kanalisierung 
der Friedhof-, Jungwirth- und Wiener Reichs 
straße und wird diese Angelegenheit erst dann zur 
Austragung gelangen können, bis von Seite des Staates 
und der Staatsbahn-Direktion Beitragsleistungen für diese 
kostspieligen Kanalbauten zugesprochen sind. 
Nach dem Anträge des Gemeinderates Dametz wird 
der Gasgesellschaft ein Grundstück hinter dem 
Gaswerk gegen einen jährlichen Pachtschilling von 80 K 
zur Benützung überlassen. 
Die Umpflasterung der Landstraße von der 
Magazingasse bis zur Spittelwiese wird der Frau Marie 
Ammer für 3395 K 03 A, die U m p f 1 a s t e r un g der 
Herrenstraße und der Walterstraße der Firma 
Mitsch und Oberhuber für 1388 K, beziehungsweise 
322 K, übertragen. (Referent Gemeinderat Eckl.) 
Dem Herrn Michael F esin ger wird die Benützung 
einer Baustelle in der Gegend der Mariahilfgasse und 
der Donatusgasse unter näheren Bedingungen bewilligt. 
(Referent .Gemeinderat Grube r.) 
Ein Gesuch um Überlassung eines öffent 
lichen Grundes zur Aufstellung einer Brothütte wird 
abgewiesen. (Referent Gemeinderat Fischer.) 
Einem Gesuche der W ass er 1 e itungs-1ns tal- 
lat eure, es möge in Hinkunft jener Firma, der von der 
Gemeinde eine Rohrlegung übertragen wird, auch die 
Lieferung der Rohre übertragen werden, wird keine Folge 
gegeben* weil die Gemeinde einen größeren Vorrat von 
Rohren lagern hat und auf dem Standpunkte steht, daß 
überall das gleiche Material verwendet werden soll. 
Das provisorische Verzehrungssteuer- 
Häuschen beim F r a c h t e nb a h n h o f e wird den 
Bedürfnissen entsprechend vergrößert und einstweilen 
durch einen Verputz in Stand gesetzt. (Referent Ge 
meinderat Eckl.) 
Für die Errichtung einer Eis Kühlanlage im 
Allgemeinen Kranken hause werden 2700 K be 
willigt. (Referent Gemeinderat Dr. Ob er müll n er.) 
Lokale Baunotizen. 
Zur heurigen Bausaison. Unsere diesjährige Bau 
periode hat einen ganz anderen Charakter als in den 
letztvergangenen Jahren. Während in diesen Jahren ein 
wesentlicher Teil der Hausbauten spekulativen Zwecken 
diente und dementsprechend auch ausgeführt wurde, 
werden die diesjährigen Bauausführungen zumeist von 
kommunalen, kirchlichen oder militärischen Behörden 
zur Vergebung gelangen. Freilich ist die Anzahl der 
angemeldeten Bauten eine geringe gegenüber der Massen- 
haftigkeit vergangener Jahre. Haben die bei diesen 
Bauten beteiligten Handwerker auch nicht Aussicht auf 
hinreichende Beschäftigung, so dürften dieselben aber 
mit keinen Zahlungsschwierigkeiten zu tun haben wie es 
bei Spekulationsbauten häufig vorgekommen ist. Bei den 
Offertverhandlungen entspinnt sich wohl ein Wettkampf 
ohne gleichen. Wer aber die Braut heimführt, dem 
mag sie bei genauer Besichtigung nicht immer die Reize 
bieten, die er erhofft hatte. Kornhoffer. 
Grund-Einfriedung. Der Gemeinderat der Stadt Linz 
hat die Einfriedung des Hafnergrundes in der Kepler 
straße mit Drahtgeflechten dem Herrn Joh. Bukowansky 
für K 842-84 übertragen. 
Seliundpreise. Zu welchem Preise jetzt Bauarbeiten 
übernommen werden, ist erstaunlich. Da zeigte uns 
kürzlich ein Bauherr eine Rechnung für Bildhauerarbeiten, 
in welcher Pilasterkapitäle zu 2 Kronen und große 
Balkonträger zu 10 Kronen angesetzt sind. Unter solchen 
Verhältnissen darf man sich nicht wundern, an manchen 
Fassaden unserer Neubauten ornamentale Auswüchse 
zu erblicken, die eine so schablonenhafte Herstellungs
	        
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