Volltext: XI. Jahrgang, 1906 (XI. JG., 1906)

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XI. Jahrgang, Nr. 2. 
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Linz. 15. Jänner 1906. 
Öberösterreichische Banzeitnng 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“. 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Domgasse Nr. S, 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
| ganzjährig mit K 20.- ^ . ganzjährig mit . K 16 
halbjährig . . „ 10.- halbjährig . . „ 8 
vierteljährig . „ 5.— 0 0 1 vierteljährig . . „ 4 
für die 
Provinz I 
Erscheint am i. und 15. 
Monat. 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Domgasse Nr. 5, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Die Lebensversicherung im Baufache. — Barock- und Rokoko- 
stil. — Bildhauerei und Malerei bei den primitiven Völkern. — Lokale 
Baunotizen. — Patentliste. — Vergebung von Bauarbeiten und Lieferung 
von Bauartikeln. ,— Bücherschau. — Anmeldungen für Wasserbezug aus 
dem städtischen Wasserwerke. — Offert-Ausschreibung. —- Inserate. 
Die Lebensversicherung im Baufache. 
Zu den traurigsten' wirtschaftlichen Erscheinungen 
unserer Zeit zählt das stetige Niedersinken des selb 
ständigen Gewerbetreibenden, zumindestens das Herab 
steigen desselben in den Stand der Lohnarbeiter. Dieses 
Niedersinken ist keineswegs immer wirtschaftlich be 
gründet durch einen Druck der Großindustrie oder durch 
eine nicht zu überwindende Konkurrenz. Der erste 
Grund der Ungesundheit der Zustände im Gewerbestand 
liegt in der zu eilfertigen und oft leichtsinnigen Gründung 
eines eigenen Gewerbebetriebes und einer eigenen Familie. 
Gar mancher tüchtige Arbeiter und ein braves Mädchen 
treten in frühen Jahren in einen Hausstand und doch 
fehlen ihnen alle Bedingungen zu einem guten Gedeihen 
desselben. Die heutige Gesetzgebung begünstigt diese 
übereilten Geschäftsgründungen und auch wir sind nicht 
dafür, daß etwa Schranken gegen die Errichtung des 
selbständigen Gewerbebetriebes den nachweislich tüchtigen 
Arbeiter in seinem Streben aufhalten sollen, aber zu 
wünschen ist, daß die Selbständigmachung nicht so leicht 
sinnig in Angriff genommen werden könne und daß 
zweitens die Gewerbetreibenden alle möglichen Mittel 
anwenden, um die im Gewerbe- und Familienleben auf 
tretenden wirtschaftlichen Störungen weniger schwer zu 
empfinden; das wichtigste und beste Mittel ist und bleibt 
nun die Versicherung in allen Branchen. Jeder Gewerbs- 
mann soll sein Handwerkszeug, sein Mobilar, sein Haus, 
all sein Vermögen gegen Feuer versichern, ferner für 
sich und alle Familienmitglieder einer Kranken- und 
Sterbekasse beitreten und endlich nicht versäumen, sein 
Leben gegen Unfall und Ableben zu versichern. Wer 
die Verlassenschafts-Verhandlungen verfolgt und die be 
treffenden gerichtlichen Akten statistisch zusammenstellt, 
gelangt zur ziffermäßigen Feststellung der wahrhaft er 
schreckenden Tatsache, daß 80 bis 90 Prozent der Ver- 
lassenschaften Gewerbetreibender insolvent sind. So lange 
der Gewerbetreibende lebt, wird mit aller Anspannung 
der Arbeitskräfte und Ausnützung des Kredits und mit 
Aufopferung der Gesundheit und sogar mit mancherlei 
Entbehrungen der selbständige Gewerbebetrieb auf 
recht erhalten. Aber kaum hat der Tod das Familien 
haupt von seiner Wirksamkeit abberufen, so stürzt das 
Geschäft und mit ihm der ganze Haushalt zusammen 5 
die vorhandene Barschaft reicht oft nicht aus, die Be 
gräbniskosten zu decken, besonders wenn dem Ableben 
eine längere Krankheit vorherging und das vorhandene 
Mobilar und Handwerkzeug deckt nur einen geringen 
Teil der Schulden. Daß so wenig Nachlaß-Konkurse 
bei Gewerbetreibenden Vorkommen, hat seinen Grund 
in dem Umstand, daß die Gläubiger wissen, daß ein 
gerichtliches Vorgehen ihnen nur noch Spesen ver 
ursachen würde und somit bleibt in vielen Fällen der 
Witwe und den Waisen der geringe Hausstand überlassen. 
Diese Erscheinung wird noch durch die Tatsache 
illustriert, daß so wenige Söhne das Gewerbe ihres Vaters 
fortführen; denn der Sohn kann und will die Über 
schuldung des Vaters nicht übernehmen, kann somit das 
Geschäft nicht fortbetreiben und er fängt später, eben 
falls ohne genügende Mittel, ein ganz neues Geschäft an, 
um, wenn nicht durch einen besonderen Glücksfall unter 
stützt, wieder zugrunde zu gehen. Die weitverbreitete 
Insolvenz des Gewerbestandes kann zum Teil durch die 
allgemeine Benützung der' Lebensversicherung geheilt 
werden. Ein Gewerbetreibender, der sein Leben ent 
sprechend versichert hat, wird außer der Hebung seines 
Kredites während seiner Lebenszeit nicht in banger Sorge 
wegen der Zukunft seiner Familie sein, und den Fort 
betrieb des Gewerbes auch nach seinem Tode gesichert 
haben, so daß eine gewisse wohltätig wirkende soziale 
Stetigkeit der gewerbetreibenden Familien entsteht, welche 
den sozialen Frieden fördert und sichert. Leider zeigt uns 
die Lebensversicherungs-Statistik, daß gerade die Gewerbe 
treibenden,.für welche die Lebensversicherung eine Grund 
bedingung ist, um ihren Stand wieder solvent zu machen, 
diese vorzügliche Institution im Verhältnis zu ihrer Zahl 
nur wenig und dagegen gerade jene Klassen der Be 
völkerung, welche besser situiert als der Gewerbestand, 
die Lebensversicherung eifriger benützen. Soll den be 
trübenden Zuständen im Gewerbewesen gesteuert werden, 
so ist insbesondere auch die Pflege der Lebensversicherung 
eine notwendige Aufgabe. Zur Erfüllung dieser Aufgabe 
kann in erster Reihe die altrenommierte Lebensversicherung 
„Der Anker“, Wien und Linz, empfohlen werden. 
S. St,.. b. 
Barock- und Rokokostil. 
i. 
Man darf es als ein ziemlich müßiges Beginnen be 
zeichnen, wenn dem nicht mehr abzuleugnenden Ein 
dringen des Barock-und Rokokostils in unsere Architektur 
und Dekorationskunst gegenüber ein „Purist“ sich auf
	        
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