Volltext: X. Jahrgang, 1905 (X. JG., 1905)

Seite 208. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 24. 
andern hiezu verleitet, stellt dies eine strafbare Handlung 
dar, die gerichtlich mit Geld- oder Arreststrafe geahndet 
wird. 
In Österreich ist am 1. Jänner 1899 ein neues Patent¬ 
gesetz in Kraft getreten, demzufolge Patente nur auf 
Erfindungen erteilt werden, die nach gründlicher Prüfung 
im k. k. Patentamte als neue befunden wurden. Der 
Besitz eines österreichischen Patentes bietet daher jetzt 
die Gewähr dafür, daß der Gegenstand desselben als voll¬ 
kommen neu anzusehen ist. Das bis zum 1. Jänner 1899 
in Österreich in Kraft bestandene Privilegien-Gesetz vom 
15. August 1852, welches eine Prüfung nur in formaler 
Hinsicht und nicht in bezug auf Neuheit vorschrieb, bot 
dem Privilegienbesitzer keinerlei Sicherheit, daß seine 
Erfindung neu und ihm ein wirklicher, einwandsfreier, 
unantastbarer und nicht ein fiktiver anfechtbarer Schutz 
gesichert ist. Es ist daher oft der Fall vorgekommen, 
daß ein Privilegienbesitzer auf Grund seines Schutztitels 
(Privilegiums) gegen Nachahmer vorgegangen ist und 
dann in weiterer Folge die unangenehme Erfahrung 
machte, daß er mit Rücksicht darauf, daß der Erfindungs¬ 
gegenstand zur Zeit der Anmeldung des Privilegiums 
nicht mehr neu war, sich im unrechtmäßigen Besitze 
dieses Privilegiums befunden hat. 
Diesem Übelstand ist durch das neue Patentgesetz 
vollkommen gesteuert, da nach durchgeführter patent¬ 
amtlicher Neuheitsprüfung es jedermann möglich ist, 
innerhalb einer zweimonatlichen Einspruchsfrist Einsprache 
gegen die Erteilung des zu bewilligenden Patentes zu 
erheben, der bei tatsächlicher Begründung Folge gegeben 
und somit die Erteilung des Patentes verweigert wird. 
Ein österreichisches Privilegium war daher sehr 
schwer verwertbar, da der eventuelle Käufer oder Aus- 
nützer desselben nie sicher war, einen wirklichen Schutz 
zu besitzen. 
Das neue österreichische Patentgesetz bietet dagegen 
dem Patentinhaber oder dem Lizenznehmer die größt¬ 
möglichste Garantie dafür, daß der Erfindungsgegenstand 
faktisch nicht nur neu, sondern auch tatsächlich ausführ¬ 
bar und gewerblich verwertbar ist. 
Das gesamte Gebiet, auf dem Erfindungen möglich 
sind, ist in 89 Klassen mit zahlreichen Unterabteilungen 
eingeteilt, von denen je eine (oder mehrere) einem sowohl 
theoretisch als auch hauptsächlichst in der betreffenden 
Spezialbranche praktisch erprobten Fachmanne zuge¬ 
wiesen ist, dessen geläuterte Erfahrung dem Erfinder 
eine fachgemäße Prüfung sichert. 
Lokale Baunotizen. 
Öffentliche Bauten in Urfahr. Die Regierung hat 
den Vertrag zwischen Gemeinde und Ärar behufs Er¬ 
richtung eines neuen Bezirksgerichtes sowie Steueramts¬ 
gebäudes bewilligt und werden dieselben binnen der 
nächsten vier Jahre fertiggestellt sein. 
Baugenossenschaft. Die im Entstehen begriffene 
Baugenossenschaft Hallein, r. G. m. H., wird mit den 
Bauten von Wohnhäusern schon im nächsten Frühjahr 
beginnen, so daß die Wohnungen schon am 1. Sep¬ 
tember 1906 bezogen werden können. 
Wasserleitung. Herr Roman Vogler, Eigentümer des 
Elektrizitätswerkes in Loham in Tirol, beabsichtigt eine 
über 7 Kilometer lange Hochquellenleitung erbauen zu 
lassen. Es würde dadurch Mayrhofen, Reit und Brixlegg 
mit Wasser versorgt sein. 
Tom Linzer Bahnhofumbauprojekt. Am 4. d. M. 
fand im Sitzungssaale des Staatsbahndirektionsgebäudes 
die kommissionelle Verhandlung über das vom Eisenbahn-, 
ministerium ausgearbeitete Projekt für den Umbau des 
Linzer Bahnhofes statt. Zu dieser Verhandlung sind er¬ 
schienen die Spitzen aller technischen Behörden in der 
Landeshauptstadt, die Bezirkshauptmannschaften von 
Linz und Urfahr, der Bürgermeister Eder mit mehreren 
Gemeinderäten und einige Fabriksbesitzer sowie Ver¬ 
tretungen der Gemeinden Kleinmünchen, St. Peter und 
Leonding. Den Vortrag über die geplante Bahnhof¬ 
umgestaltung an der Hand des generellen Projektes 
hielt der Vertreter des Eisenbahnministeriums. Nach dem 
Vortrage wurden die Äußerungen sämtlicher Interessenten 
mündlich entgegengenommen, welche darin gipfelten, daß 
das Projekt den berechtigten Anforderungen nicht ent¬ 
spreche und daß vor allem die Verlegung des Frachten¬ 
bahnhofes sowie die Erbauung eines neuen, in modernem 
Stile gebauten Bahnhofes für Linz unerläßlich sei. 
Ein Eisenbahntuimel als Weinkeller. Aus Galat z 
wird uns mitgeteilt: Ein Eisenbahntunnel, welcher als 
Weinkeller benützt wird, dürfte im Eisenbahnwesen wohl 
als einzig dastehen, wie ein solcher in der Tat in 
Rumänien zwischen Galatz und Barbosch vorhanden ist. 
Dieser etwa 800 Meter lange Tunnel gehörte ursprünglich 
zu einer Eisenbahnlinie, jedoch erwies sich das von ihm 
durchbohrte Erdreich als zu nachgiebig und widerstands¬ 
los, so daß die Benützung des Tunnels zu Eisenbahnzwecken 
trotz aller Befestigungsversuche unmöglich wurde. Der 
Tunnel gestaltete sich daher zum Schmerzenskind der 
rumänischen Regierung und die zu seinem Bau veraus¬ 
gabten vier Millionen Francs waren so gut wie weg¬ 
geworfen. Um das unselige Bauwerk nur einigermaßen 
gewinnbringend zu machen, hat die Regierung dasselbe 
nunmehr einem Weingroßhändler gegen einen jährlichen 
Pacht von 5000 Francs mietweise überlassen, welcher 
den Tunnel mit 4000 Stück Fässern voll Südweine belegt 
hat. Der Tunnel soll sich in seiner neuen Verwendung 
viel besser wie zu seinem ursprünglichen Zweck be¬ 
währen, doch dürfte ein in der Anlage kostspieligerer 
Weinkeller wohl nirgends existieren. 
Zum Bau des Realseliulgebäudes in Linz. Da das 
Finanzministerium für den Bau des Linzer Realschul¬ 
gebäudes K 200.000 bewilligt hat, die Pläne für das Ge¬ 
bäude bis auf einige kleine Abänderungen fertig gestellt 
sind, so dürfte die Ausschreibung für die Vergebung der 
Arbeiten ehestens erfolgen. 
Städtische Lieferungen. Der Gemeinderat in Linz 
hat beschlossen, anläßlich des Ausbaues der städtischen 
Schwimmschule 700 Meter Rollbahngeleise für den Betrag 
von K 3700*— von der Firma Orenstein & Koppel in 
Wien zu beziehen. Ferner hat die Gemeinde 6 Stück 
Schotterrollwagen bei der Schiffswerfte in Linz um den 
Betrag von K 1800'— bestellt. Schließlich wurde die 
Lieferung von 50 Stück Nachtkästchen für das All¬ 
gemeine Krankenhaus dem Linzer Schlossermeister 
Herrn Ferdinand Thilo übertragen. 
Vergebung von Bauarbeiten und Lieferung 
von Baumaterialien. 
Brückenbau. 
Vergebung der Unterbauarbeiten und Straßen¬ 
anschlüsse bei der neuen Brücke über den Ennsfluß bei 
Groß-Reifling der Eisen-Reichsstraße im Baubezirke
	        
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