Volltext: X. Jahrgang, 1905 (X. JG., 1905)

©M©l*OII©**©»O»t©*l©t*©M©»*©tl©**©tl©M©l|f,»||©»i©»ia0©tl©»t©tl©tl©ll©H©ll©ll©ll©0©M©»t©*l©(t 
X. Jahrgang, Nr. 20. 
ilOttUtlOIIQItOMU(IÜIIO©tl©tt©HOMUMOI)OtlUHOtlOttUMOItUIIOttOI(OMOItOltUMttltOMOIieilUI 
Linz, 15. Oktober 1905. 
Öberösterreichische Bauzeitong 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“ 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Domgasse Nr. S, 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
für die 
Provinz l 
I ganzjährig 
halbjährig . 
vierteljährig 
mit K 20.- 
„ 10 — 
5.— 
für 
Loko 
I ganzjährig mit . K 16 
halbjährig . . „ S 
' vierteljährig . . „ 4 
Erscheint am 1. und 15. 
jedes Monat. 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz. Domgasse Nr. 5, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Modernes Bauunternelimertum. — Der Haussclnvamm. — 
Aus den G-emeinderats-Sitzungen in Linz. — Lokale Baunotizen. — Ver¬ 
gebung von Bauarbeiten und Lieferung von Bauartikeln. — Patentliste. 
Offene Stellen. — Biiclierscliau. — Anmeldungen für Wasserbezug aus 
dem städtischen Wasserwerke in Linz. — Inserate. 
Modernes Bauunternehmertum. 
Vor einiger Zeit hat einer der größten Bauunter¬ 
nehmer in Wien seine Zahlungen einstellen und den 
Konkurs anmelden müssen. Dieser Pall hat umso größeres 
Aufsehen erregt, weil jener Unternehmer zu denjenigen 
gehört, gegen welche eine Konkurrenz so gut wie un¬ 
möglich war. Es mochten von soliden Geschäften die 
denkbar niedrigsten Preise, welchen indessen noch eine 
Berechnung zugrunde lag,, geboten werden, jener Unter¬ 
nehmer war immer noch viel billiger. Es konnte daher 
niemand wundern, daß er in kurzer Zeit einer der be¬ 
schäftigtesten Unternehmer wurde. 
Die Bauherren verwiesen auf ihn und sprachen es 
nicht selten aus, daß man sich an seinen Preisen ein 
Beispiel nehmen möge, da er doch auch kein Geld zu¬ 
setzen würde. Mancher hat einen Bauherrn, mit welchem 
er seit langer Zeit in Geschäftsverbindung stand, durch 
ihn verloren. — Jetzt betragen nach kurzer Geschäfts¬ 
dauer allein die nicht bevorrechteten Forderungen 
seiner Gläubiger gegen 300.000 K und es ist fraglich, 
ob auf diese Forderung überhaupt eine Dividende ent¬ 
fallen wird. Wird keine Dividend© gezahlt, so heißt das 
mit anderen Worten, daß die Arbeiten der kleinen Hand¬ 
werker, denn diese werden wohl fast ausnahmslos die 
Inhaber der nicht bevorrechteten Forderungen sein, 
nicht bezahlt werden. Eine Menge von Baugewerbe¬ 
treibenden oder Lieferanten werden damit ihr Vermögen 
oder einen erheblichen Teil desselben verlieren. Ein 
Bauunternehmer, wir brauchen diese Bezeichnung im 
Gegensatz zu den kleinen Handwerkern, kann in Konkurs 
geraten, wenn er für Bauherren baut, welche ihn nach¬ 
her nicht bezahlen. Ein solcher Konkurs ist dann zu 
entschuldigen, wenn der Unternehmer im unbedingten 
Glauben an die Zahlungsfähigkeit seines Auftraggebers 
sieh befand. Trotzdem bleibt aber ein gewisser Vorwurf 
des leichtfertigen Kreditgebens bestehen, denn 
ein Unternehmer soll nicht mehr Kredit gewähren als 
sein Vermögen beträgt. Oder ein Unternehmer kann 
zweitens seine Zahlungen einstellen müssen, wenn er für 
sich selbst gebaut hat und die Belehungsverhältnisse 
der Grundstücke sieh plötzlich — vielleicht infolge der 
politischen Lage — ändern. Unter veränderten politischen 
oder wirtschaftlichen Verhältnissen ist es nämlich dem 
Bauunternehmer zuweilen nicht möglich, Kapital für 
eine gute Hypothek zu erhalten und es ist dann er¬ 
klärlich, wenn er seine Handwerker nicht bezahlen kann 
oder dieselben warten lassen muß. Ein Bauunternehmer 
wird aber drittens auch dann seine Handwerker oder 
Lieferanten nicht bezahlen können, wenn er fort¬ 
gesetzt unter dem Preise arbeitet und zu 
Schleuderpreisen Häuser für andere erbaut. 
Er macht damit dem soliden Baumeister oder Bau- 
gewerksmeister ungerechtfertige unentschuldbare Kon¬ 
kurrenz. Der solide und zahlungsfähigte Unternehmer 
kauft gute Ware ein, welche er relativ hoch bezahlen 
muß, fordert höhere Preise, weil er gute Arbeit liefert 
und seine Gesellen und Handwerksmeister voll bezahlt. 
Der geringe Unternehmer — und diese Art kommt in 
größeren Städten gerade sehr häufig vor — übernimmt 
um jeden Preis Bauarbeiten, kauft meist geringe 
Ware ein, welche ermöglichst auf Kredit entnimmt, ver¬ 
spricht seinen Handwerkern, indem' er ihnen kleine Ab¬ 
schlagszahlungen leistet, alles mögliche und wenn er 
nach Ausführung von so und so vielen Bauten endlich 
zum Zahlen gezwungen werden soll — denn endlich 
hört ja auch die größte Langmut auf und das Ver¬ 
ständnis für die wirkliche Sachlage stellt sich ein — 
dann gibt‘es nur zwei Auswege: entweder es wird ein 
Moratorium nachgesucht oder der Konkurs angemeldet. 
Gehen die Handwerker auf das erste Hinhaltungsmittel 
nicht ein, so kommt der Konkurs. Leider aber ge¬ 
währen die Gläubiger meist ein Moratorium, denn sie 
fürchten bei dem Konkurs nicht mit Unrecht einen 
gänzlichen Ausfall ihrer Forderungen. Klüger aber wäre 
es, sie gäben nicht in unüberlegter, oft geradezu sträf¬ 
licher Weise Kredit und sähen sich den Besteller lieber 
vorher als nachher an, dann würde nicht eine solche 
Menge von dunklen Existenzen entstehen und 
lange Zeit ihr Unwesen treiben können. Leider 
wird die Gesetzgebung gegen solche Unternehmer wirk¬ 
sam kaum einschreiten können und was die Handwerker 
und Lieferanten betrifft, welche immer wieder in so 
leichtfertiger Weise Kredit geben, so kann man auch 
hier nur ausrufen: „Mit der Dummheit kämpfen Götter 
selbst vergebens!“ A. B... .cl. 
Der Hausschwamm. 
Ein Schrecken des Bauwesens ist der Hausschwamm 
oder Tränenschwamm, Merulius lacrymans. Besonders 
Gebäude, die dem Gewerbebetriebe dienen und in welchen 
©M©IIOH©IIOIIOI»OMOII©ll©ll©»IOH©»IOHOII»»IQHÖIlOII©ll©ll»»»OMOHOM©ltC
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.