Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

Seite 46. 
Nr. 6. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZE1TUNG.. 
Vereinsmitgliedern stattgefunden. Eine Abschrift des Sitzungs¬ 
protokolls sind wir in der Lage erst in nächster Nummer 
unseres Blattes am I. April I. i. nachzutragen. 
Richtigstellung*. In unserer letzten Notiz über den 
projektierten Kirchenbau in Urfahr soll es statt Kloster¬ 
kirche für die PP. Redemptoristen — Urfahrer Stadt¬ 
pfarrkirche heissen, was wir somit richtig stellen wollen. 
Neuhau. Der hiesige Radfahrerverein „Stahlradklub“ 
hat die Herstellung des von uns in voriger Nummer avi¬ 
sierten Neubaues, auf der Wiener Reichsstrasse dem Bau¬ 
meister Herrn Gustav Steinberger übertragen. 
Haushau. Der hiesige Privatier Herr Johann H o 1 e- 
schak hat eine Bauparzelle auf den Schachermayr’sehen 
Grundstücken in der Schubertstrasse käuflich an sich 
gebracht und lässt darauf durch den Baumeister Herrn 
Franz Weikl,ein zweistockhohes Zinshaus erbauen. 
Zuhau zur Landesgehäranstalt. Der oberösterreichi- 
sche Landesausschuss lässt an das Gebäude der Landes¬ 
gebäranstalt einen Zubau ausführen. 
Zuhau zum Landesirrenhause. Laut Beschluss des 
Landesausschusses wird das hiesige Landesirrenhaus 
einen Tobtrakt erhalten. 
Neuhau. Der Urfahrer Agent Herr A. Alt lässt in 
der Harrachstrasse Nr. 17 ein dreistöckiges Wohnhaus 
erbauen, welches vom Baumeister Herrn Ernst Hill¬ 
brand zur Ausführung gebracht wird. 
, Begünstigungen für Gebäude mit Arbeiterwoh¬ 
nungen. Das Gesetz betreffend Begünstigungen für Ge¬ 
bäude mit gesunden und billigen Arbeiterwohnungen 
überlässt den Ministerien des Innern und der Finanzen 
die Festsetzung des Perzentsatzes der Verzinsung des 
in solchen Gebäuden investierten Kapitals. Diese beiden 
Ministerien haben nunmehr im Verordnungswege diesen 
Perzentsatz für Niederösterreich, Ob er Österreich, 
Salzburg und Vorarlberg mit 43/4 Perzent, für die 
Bukowina und Schlesien mit ö1/* Perzent, für Steier¬ 
mark, Kärnten, Triest und Istrien mit 5 Perzent 
festgesetzt. 
Plankonkurrenz. Die evangelische Gemeinde in Inns¬ 
bruck schreibt eine Konkurrenz unter österreichischen 
und deutschen Architekten behufs Erlangung von Piänen 
für den Bau einer evangelischen Kirche samt Pfarrhaus 
aus. Erster Preis 1500 K, zweiter Preis 1000 K, dritter 
Preis 500 K. Die näheren Bedingnisse können gegen 
Erlag von 1 K vom evangelischen Pfarramte in Inns¬ 
bruck bezogen werden. Der Einreichungstermin der Pläne 
und Kostenüberschläge ist auf den 30. April festgesetzt. 
Arbeitsordnung hei Bauführungen. Mit dem am 
2. August 1902 kund gemachten, nunmehr in Kraft ge¬ 
tretenen Gesetze vom 22. Juli 1902, R.-G.-Bl. Nr. 155, wird 
in dem neueingeführten § 96 c, Alinea 1 Gewerbeordnung, 
angeordnet, dass die Bestimmung des § 88 a Gewerbe¬ 
ordnung auf Eisenbahnunternehmungen und anderen von 
wem immer betriebenen Unternehmungen, welche mehr 
als zwanzig Arbeiter bei einer Bauführung beschäftigen, 
Anwendung findet. Im Sinne dieser Gesetzes Vorschrift 
sind alle unter die Gewerbeordnung fallenden Bauunter¬ 
nehmer (gleichviel ob sie das freie Gewerbe der Bau¬ 
unternehmung oder ein konzessioniertes Baugewerbe be¬ 
treiben) sowie die nach § 22 des Gesetzes vom 26. De¬ 
zember 1893 (R.-G.-Bl. Nr. 193) an die Vorschriften des 
sechsten Hauptstückes der Gewerbeordnung gebundenen 
Unternehmer verpflichtet, eine den Bestimmungen des 
§ 88 a Gewerbeordnung entsprechende Arbeitsordnung 
an den Stätten der mehr als zwanzig Arbeiter beschäfti¬ 
genden Bauführung anzuschlagen und den betreffenden 
Arbeitern zu verlautbaren. Als Stätten, an denen die 
Arbeitsordnung anzuschlagen ist, sind je nach der Natur 
der einzelnen Bauführung der Bau- oder Arbeitsplatz, 
die Baustrecke u. dgl. anzusehen und hat der Anschlag 
an einer geeigneten Stelle der Arbeitsstätten zu erfolgen. 
Um nun sowohl den behördlichen Organen als auch den 
Parteien einen Behelf an die Hand zu geben, hat das 
k. k. Zentral-Gewerbe-Inspektorat nach Anhörung von 
Experten den Entwurf einer Musterarbeitsordnung für die 
Bauunternehmungen ausgearbeitet und mit Zustimmung 
des k. k. Handelsministerium in Druck legen lassen. Die 
Ausgabe der Musterarbeitsordnung ist im Verlage der 
k. k. Hof- und Staatsdruckerei erschienen und wird da¬ 
selbst das Stück für 20 h abgegeben. 
Anstreicherarheiten. Die k. k. Bezirkshauptmann¬ 
schaft Gmunden vergibt den Anstrich der Eisenbestand¬ 
teile der im Zuge der Salzkammergut-Reichsstrasse ge¬ 
legenen Elisabethbrücke über den Traunfluss in Ischl. 
Auf diese Arbeit Reflektierende haben ihre gehörig in¬ 
struierten Anbote bis Montag den 23. März 1. J., mittags 
12 Uhr, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gmunden' 
einzureichen, woselbst auch die näheren Bedingnisse ein¬ 
gesehen werden können. 
Bau eines Amtsgehäudes. In der letzten Sitzung des 
Gemeinderates der Stadt Gmunden wurde die Erbauung 
eines Gemeinde-Polizeihauses einstimmig beschlossen. 
Anschaffungen für den Yolksgarten - Saalbau. Der 
Gemeinderat hat die Herstellung der Herdeinrichtung 
für den städtischen Volksgarten-Saalbau der Firma 
„Koloseus“ in Wels um den Betrag von 3600 K, die 
Herstellung der Schankeinrichtung dem Herrn Engel¬ 
bert Pader und die Herstellung der Aufzüge und 
Versehkungen der Firma Raimund Wicke übertragen 
und für den Rapidolanstrich der Verkleidung im grossen 
und kleinen Saale den Betrag von 892 K bewilligt. 
Anlage einer Hoeliquellen-Wasserleitung. Der Ge¬ 
meinderat der Stadt Grein hat den Bau der Hochquellen- 
Wasserleitung für das Stadtgebiet Grein der Firma 
Kramer, Spinar und Hertlein übertragen. 
Aus der Fachliteratur. 
Kleinere städtische Geschäftshäuser, mustergiltige, ein¬ 
fache Neubauten, Mietshäuser, Wohnhäuser und Umbauten. 
Herausgegeben von Erwin Grossmann. 75 Tafeln mit 
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