Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

Nr. 6. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZELTUNG. 
Seite 45. 
Fangen wir mit dem zuletzt genannten Ausdruck an. 
Man nennt ein Gebäude massiv, wenn es aus natürlichen 
oder gebrannten Steinen hergestelit ist, also aus Materia¬ 
lien besteht, die imstande sind, dem Feuer einen be¬ 
deutenden Widerstand entgegenzusetzen. Dieser Aus¬ 
druck umfasst die Bezeichnungen feuersicher, feuerfest 
und unverbrennlich und kann als vollständig richtig 
gelten für Mauern und Brandmauern, sofern keine frei¬ 
tragenden Konstruktionen in Frage kommen. Wenn wir 
aber zum Beispiel von einer „massiven“ Treppe sprechen, 
so gibt das Wort „massiv“ nur die Erklärung dafür, 
dass die Treppe aus natürlichen oder gebrannten Steinen 
aufgeführt ist, aber nicht, dass sie auch feuerfest und 
feuersicher ist, denn gerade die natürlichen Steine 
springen unter der Einwirkung der Glut und würde eine 
freitragende Treppe dadurch ungangbar werden. Das 
Gleiche würde von solchen Deckenkonstruktionen zu 
sagen sein. Hier genügt nicht die Bezeichnung „massiv“. 
Wird also die Anlage eines Gebäudes, sei es ein Fabrik¬ 
gebäude, ein Speicher oder Warenhaus, begutachtet, so 
können, wo es erforderlich ist, massive Wände verlangt 
werden, da darin die Förderung der Feuersicherheit und 
-festigkeit enthalten ist, es müsste aber bei anderen Kon¬ 
struktionen noch hervorgehoben werden, dass sie auch 
feuerfest sein müssen. 
Das Gleiche kann von der Bezeichnung „unver¬ 
brennlich“ gesagt werden; massive Baustoffe sind unver¬ 
brennlich, aber wie wir eben gesehen haben, nicht auch 
gleichzeitig feuerfest und feuersicher. 
Die am meisten vorkommenden Bezeichnungen sind 
„feuersicher“ und „feuerfest“. 
Wenn wir den ersten Ausdruck präzisieren wollen, 
so können wir sagen, dass dieses Wort in der Technik 
folgende Bedeutung hat: Wir nennen eine Konstruktion, 
eine Wand feuersicher, wenn sie aus verbrennlichem 
Material hergestellt ist und durch Gips, Kalkmörtel, 
Blech etc. verkleidet und geschützt ist. So hat ein 
Wohnhaus eine feuersichere Treppe, wenn diese als Holz¬ 
treppe unten berührt und geputzt ist ; so sind die ge¬ 
wöhnlichen Balkendecken feuersicher, wenn sie in der¬ 
selben Weise geschützt sind ; aber trifft diese Bezeichnung 
wirklich zu, sind diese Konstruktionen im Sinne des 
Wortes feuersicher? Nein, sie sind nur gegen ein An¬ 
brennen für eine mehr oder weniger lange Zeit geschützt 
und werden durch das Feuer zerstört, sobald die 
schützende Verkleidung abgefallen ist, sie sind so wenig 
feuersicher, dass zum Beispiel eine dicht darunter be¬ 
findliche brennende Lampe eine Entzündung der brenn¬ 
baren Teile verursachen kann, ohne dass die schützende 
Hülle beschädigt ist. Mag aber das Wort „feuersicher“ hier 
nicht ganz zutreffend sein, es kann ruhig in diesem Sinne 
weiter gebraucht werden, die Hauptsache bleibt, dass 
ihm stets die gleiche Bedeutung beigelegt wird, das 
heisst, dass es nur für solche Konstruktionen gebraucht 
wird,* die an sich verbrennlich sind, aber gegen eine 
leichte Entflammung durch äussere flammenabhaltende 
Verkleidung geschützt sind. 
„Feuerfest“ werden in der Praxis diejenigen Kon¬ 
struktionen genannt, welche unverbrennlich sind. Man 
bezeichnet Eisenkonstruktionen allgemein als feuerfest. 
Es ist nicht zu bezweifeln, dass sie es wirklich sind, 
denn bei den bei Bränden beobachteten höchsten Tem¬ 
peraturen von 1200—1400° 0. ist das Eisen unverbrenn¬ 
lich, aber was nutzt hier die Unverbrennlichkeit, wenn 
die Tragfähigkeit des Eisens schon bei einer Temperatur 
von 350° C. um 10 Perzent, sinkt und mit erhöhter Tem¬ 
peratur schliesslich gleich Null ist, eine Tatsache, auf 
die wir nicht näher einzugehen brauchen, da sie ge¬ 
nügend bekannt ist. Feuerfest werden solche Kon¬ 
struktionen doch auch erst, wenn sie genügend gegen 
Glut und Flamme geschützt sind. Warum heissen solche 
Konstruktionen dann aber immer „feuersicher“, da doch 
damit nur feuerfeste Baukonstruktionen gemeint sind? 
Diese allgemein gebrauchte Bezeichnung kennzeichnet 
doch so recht die Unklarheit der einzelnen Ausdrücke. 
Es wäre gut, wenn diese Bezeichnungen so gewählt 
würden, dass ein Irrtum nicht möglich ist. Alle neueren 
Deckenkonstruktionen, die unter Verwendung von Eisen 
und Zement, Beton etc. hergestellt sind und doch feuer¬ 
fest zu nennen sind, werden als „feuersicher“ bezeichnet, 
ein Ausdruck, der sich in wissenschaftlichen Abhand¬ 
lungen, in offiziellen Verordnungen und auch in An¬ 
kündigungen und Beschreibungen neuer Erfindungen 
wiederfindet. Einheitliche Bezeichnungen sind aber sehr 
erwünscht und besonders ist es notwendig, die beiden 
Ausdrücke „feuerfest" und „feuersicher“ zu trennen. 
Neue Bezeichnungen brauchen darum nicht eingeführt 
zu werden. 
Wir verstehen also unter feuerfesten Konstruktionen 
solche, die aus unverbrennlichen Stoffen hergestellt sind 
und bei denen auch die Hitze keine Veränderung der 
Form verursacht, Konstruktionen, die dem Feuer einen 
bedeutenden Widerstand entgegensetzen; wir könnten 
dafür auch „feuerbeständig" sagen. 
Den Ausdruck „feuersicher“ haben wir bereits oben 
genauer erklärt. 
Wenn bei Berichten, Gutachten, Beschreibungen der 
für die Feuertechnik wichtigen Baustoffe und bei Auf¬ 
stellung von Forderungen stets die richtigen Bezeich¬ 
nungen gebraucht werden, so werden sie jedem so ge¬ 
läufig werden, dass Irrtümer ausgeschlossen sind. 
„Feuerpolizei“. 
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz. 
(Sitzung am 4. März 1903.) 
Ueber Antrag des Gemeinderates Dimrnel wird 
dem Gesuche der Eheleute Josef und Katharina 
Krenn, Hausbesitzer, Landstrasse Nr. 89, und der Ehe¬ 
leute Josef und Maria Dietscher, Hausbesitzer 
Bürgerstrasse Nr. 61 und Landstrasse Nr. 63, um Er¬ 
teilung der zwölfjährigen Steuerfreiheit beziehungsweise 
um Bewilligung einer Frist zum Nachweise der zeitlichen 
Gebäudesteuer-Befreiung Folge gegeben. 
Ueber Antrag des Gemeinderates Heinisch werden 
die Berichte über den Schotterverbrauch im Stadtgebiete 
Linz sowie in den Vororten im Jahre 1902 und über das 
im Jahre 1902 gelieferte und verbrauchte Pflasterstein- 
materiale genehmigend zur Kenntnis genommen. In An¬ 
gelegenheit der Regulierung des Elisabethkai beantragt 
Gemeinderat Dr. Maurhard: Der Gemeinderat bewillige 
in Ausführung der Regulierung des Elisabethkai (Ge¬ 
meinderatsbeschluss vom 1. Oktober 1902) die Fortsetzung 
der Strassenregulierung längs der Fabrikskaserne. (Ein¬ 
stimmig angenommen.) 
Lokale Baunotizen. 
Verein der Baumeister in Oberösterreicli. Die 
Generalversammlung des „Vereines der Baumeister in Ober- 
Österreich^ hat am 8. März I. J. in Anwesenheit von eilf
	        
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