Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

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VIII. Jahrgang, Nr. 3. 
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Linz, 1. Februar 1903. 
Oberösterreichische Banzeitnng 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“. 
Redaktion und Administration: LINZ, Mozartstrasse 28, — Herausgeber und Verleger: EDUARD KORNHOFFER. 
Man pränumeriert a.uf die ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
ganzjährig mit K 20. ^ , ganzjährig mit . K 16 
halbjährig . . „ 10 — halbjährig . . 
vierteljährig . ,, ö.— I vierteljährig . 
für die 
Provinz 
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Erscheint am 1. und 15. 
jedes Monat. 
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INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Mozartstrasse 28, ferner bei 
allen grösseren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Der Beamten-Hausbauverein in Budapest (mit Illustration). 
— Billige Arbeiterhäuser in Italien. — Ausstellungen im Jahre 1903. — 
Die Feuersicherlieit der Maschinenhäuser. — Der elektrische Betrieb auf 
Vollbahnen. — Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz. — Lokale Bau¬ 
notizen. — Patentliste. — Briefkasten. — Ausweis über die Umschreibung 
von Immobilien in Linz. — Angesuchte Baulinzenzen. — Offene Stellen. 
— Inserate. 
Der Beamten-Hausbauverein in Budapest. 
Da bekanntlich von den Herren Eisenbahnbeamten in 
Linz die Gründung eines Spar- und Hausbauvereines beab¬ 
sichtigt wird, so dürften nachstehende Zeilen über das 
Entstehen eines gleichartigen Vereines in Budapest im 
Jahre 1885 für einen Teil unserer 
Leser von Interesse sein. Es war 
im genannten Jahre, als sich aus 
der grossen Körperschaft des un¬ 
garischen Beamtenvereines in 
Budapest ein Zweigverein bildete, 
der sich zur Aufgabe machte, die 
Errichtung von Wohnhäusern für 
Beamtenfamilien in einem Vororte 
der Hauptstadt zustande zu brin¬ 
gen. Die kräftigste Unterstützung 
zur Realisierung dieser Idee fand 
der Verein durch den damaligen 
königl. ungar. Handelsminister 
Gabriel Baross, der die Stadtver¬ 
waltung Budapest zu bestimmen 
wusste., dem Verein ein Grundstück 
zwischen der St einbrucher- und 
UlLörstrasse im Ausmasse von 
120.000 Quadratklafter gratis zu 
überlassen, wobei nur folgende 
Bedingungen eingehalten werden 
mussten: 
1. Der Grundkomplex ist in 
400 Parzellen zu 180 bis 400 
Quadratklafter zu teilen; 
2. Es dürfen auf den Grund¬ 
stücken nur Familienhäuser ge¬ 
baut werden; 
3. die Grunderwerber ver¬ 
pflichten sich, das Haus binnen zwei Jahren zu bauen; 
4. der Beamten-Hausbauverein übernimmt die Ver¬ 
pflichtung, die projektierten Gassen mit Trottoiren, 
Makadam, Kanalisierung, Gas- und Wasserleitung zu 
versehen; 
5. von den 400 Hausstellen überlässt die Stadt 
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Grundriss des 1. Stockwerks. 
i. Zimmer. 2. Vorzimmer. 3. Küche. 4. Dienerzimmer. 
5. Bad. 
Budapest dem Verein vorerst 117 Grundstücke und 
werden nach Ausbau derselben die restlichen 283 
Parzellen dem Verein überlassen. 
Der Beamten-Hausbauverein in Budapest besitzt 
folgende Statuten : 
a) Die vertragschliessenden Mitglieder müssen sein in 
Budapest wohnende Staats-, Kommunal- und 
Komitatsbeamte, ferner Professoren, Lehrer 
und Beamte von Aktiengesellschaften, sämt¬ 
liche mit sicheren Bezügen und Wohnungsbeiträgen; 
b) die Einschreibegebühr für die Mitglieder beträgt 5 fl.; 
c) für die Instandsetzung des Baugrundes und der 
Gassen muss das Mitglied das 
nötige Kapital herbeischaffen, 
was zirka 350 bis 600 fl. per 
Baustelle beträgt; 
d) vier Zehntel von den Gesamt¬ 
baukosten des Hauses hat 
jedes Mitglied jährlich an den 
V erein zu zahlen, da diese 
Beträge dem Reservefonds zu¬ 
geführt werden, der dem 
Kreditgeber als Sicherstellung 
für säumige Zahler dient. 
Der Geldgeber findet seine 
S e k u r i t ä t: 
1. “In dem oben erwähnten 
Reservefonds, dem jährlich durch 
400 Häuser 8000 fl. zugeführt 
werden; 
2. in den zirka 200.000 fl. 
werten regulierten und schulden¬ 
freien Hausgründen; 
3. in den Bezügen der Be¬ 
amten, beziehungsweise der Haus¬ 
eigentümer, nachdem der Aus¬ 
schuss dieses Vereines sich das 
Recht vorbehält, die Kosten jedes 
zu erbauenden Hauses zu über¬ 
prüfen und dabei eine Kontrolle zu 
üben, ob diese Kosten mit dem 
Gehalte und Lebensalter jedes 
Einzelnen im Einklänge stehen; 
4. ist es dem Geldgeber anheimgegeben, auf die Bau¬ 
pläne selbst Einfluss zu nehmen, den Bau überwachen 
zu lassen oder selbst zu bauen; 
5. bietet sich der Ausschuss des Vereines an, das 
Inkasso selbst zu besorgen und die fällige Quote am
	        
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