Volltext: VII. Jahrgang, 1902 (VII. JG., 1902)

Nr. 11 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 98. 
Dippelbaum ganz immun. Doch war das Holz durch 
und durch, braun gefärbt und in Hirnschnitten sah man 
unter dem Mikroskope sowohl einzelne zerstreutliegende 
Tracheiden, welche Theile ihrer Wandungen eingebüsst 
hatten, als auch ganze Gruppen solcher demolierter 
Gewebe. Trotzdem dürfte der Baum an technischer 
Festigkeit kaum eine bedeutende Einbusse erlitten haben 
und prognosticiert sich seine Dauerhaftigkeit nach dem 
oben mitgetheilten als eine zweifellos ausserordentlich 
günstige. 
Hieraus ergab sich die Lehre, wie unrichtig es ist, 
bei Begutachtungen solcher alter Bäume dieselben von 
Arbeitern mittels Löffelbohrern anbohren zu lassen, um 
die Spähne sodann zu prüfen. Nur die eigenhändig vor¬ 
genommene Anbohrung mit dem PresslePsohen Bohrer 
hätte in diesem Falle sofort die bei so miserablem Aus¬ 
sehen des Holzes unerwartet grosse Festigkeit merken 
lassen und Veranlassung zu genauerer Untersuchung 
gegeben. In der That hätte dieser Baum noch lange, 
lange Jahre gut gehalten und seinen Zweck erfüllt, ja 
wahrscheinlich länger als mancher neueingelegte von 
normalem Aussehen. 
Es erinnert diese Immunität an die moderne Serum¬ 
therapie und erscheint der oben beschriebene Dippel¬ 
baum als gewissermassen mit dem Serum eines krank 
gewesenen und wieder genesenen Holzes imprägniert 
und eben dadurch gegen fernere Verpilzung dauernd 
geschützt. 
Diese Erscheinung hat aber vielleicht eine noch 
einfachere Ursache: Der Pilz Nr. I, dessen Vegetation 
durch Austrocknung getödtet wurde, hat dem Holze das 
Xylan entzogen und es findet daher der nachfolgende 
Pilz Nr. II ein zur Entwicklung seiner Hyphen nöthiges 
Nahrungsmittel nicht vor. Ob alle Holzpilze gerade 
diesen ßestandtheil des Lignincomplexes zur Ernährung 
bevorzugen oder aber die verschiedenen Pilzarten auch 
einen differenten Verdauungschemismus besitzen, ist für 
die praktische Folgerung, dass ein solches Holz oft 
besser ist als es aussieht, nicht relevant. 
Kann man dafür bürgen, dass es nie mehr nass 
wird, so ist ein Fort schreiten der Zersetzung ja aus¬ 
geschlossen, ist aber Feuchtigkeitszutritt zu besorgen, 
so hätte man nur zu constatieren, ob die alten Organe 
des Pilzes Nr. I thatsächlich ganz abgestorben sind. Ist 
dies der Fall, dann gleicht das Holz in den inficiert ge¬ 
wesenen Theilen seines Querschnittes einem impräg¬ 
nierten und ist daher unbedingt verlässlicher als ein 
ganz normales. 
Aus den G-emeinderaths - Sitzungen in Linz. 
In der am 21. Mai 1. J. stattgehabten Sitzung des 
Gemeinderathes in Linz wurden folgende Bjuangelegen- 
heiten erledigt: 
Gemeinderath Dr. Prohaska tlieilt mit, dass Herr 
Alfred Koschek die Häuser Nr. 83, 85 und 87 Land¬ 
strasse Linz erworben habe und au Stelle der zwei 
letzteren Häuser einen Neubau aufzuführen beabsichtige 
und deshalb um die 12jährige Befreiung von der Ent¬ 
richtung der Gemeindeumlagen ersuche. Referent stellt 
den Antrag: Es werde der Gemeinderaths-Beschluss vom 
9. November 1898 und dessen Abänderung vom 2. October 
1901 nunmehr endgültig dahin festgestellt, dass unter 
Aufrechthaltung der Punkte I und Abs. 1, 3 und 4 
des Gemeinderaths-Beschlusses vom 19. November 1898 
die Fristen für den Umbau der dort angeführten Häuser 
derart bestimmt werden, dass a) bis 1. Juli 1902 die 
Baupläne für den Neubau zur Genehmigung vorgelegt; 
b) der Neubau dem genehmigten Plane entsprechend 
noch im Laufe des Jahres 1902 begonnen und c) der 
Neubau im Jahre 1903 vollendet werden muss. Hievon 
ist Herr Koschek mit dem Bedeuten zu verständigen, 
dass seine Anzeige von der beabsichtigten Aufführung 
eines Neubaues an Stelle der Häuser Nr. 85 und 87 
Land Strasse in Linz und von der Inanspruchnahme der 
12jährigen Befreiung von der Gemeindeumlage für diesen 
Neubau zur Kenntnis genommen wird, dass er sich 
jedoch im übrigen an die Bestimmungen des Gemeinde¬ 
raths-Beschlusses vom 9. November 1898 und vom 
21. Mai 1902 zu halten habe. Ebenso sind hievon die 
Besitzer der übrigen noch in Betracht kommenden für 
den Umbau bestimmten Landstrassen-Häuser unter Hin¬ 
weis auf den Gemeinderaths-Beschluss vom 9. November 
1898 mit dem Beisatze zu verständigen, dass sie ihre 
Absicht, die 12jährige Umlagenfreiheit für einen aufzu¬ 
führenden Neubau in Anspruch nehmen, spätestens bei 
Vorlage des Bauplanes bis 1. Juli 1902 anzuzeigen haben. 
Gemeinderath Dr. Peyrer meint, der Gemeinderath 
solle sich nicht selbst binden und daher das Wörtchen 
„endgültig“ aus dem Anträge aussclieiden. 
Vicebürgermeister Dr. Lampl wünscht, dass der 
Gemeinderath jedem einzelnen Petenten gegenüber sich 
eine Beschlussfassung in Bezug auf die Fristenvertheilung 
Vorbehalte. 
Gemeinderath Beyer tritt dafür ein, dass deutlich 
ausgesprochen werde, die Begünstigung der Umlagen¬ 
befreiung habe nun einmal ein Ende. 
Der Referent bemerkt, er sei bereit, wenn jemand 
für das Wort „endgiltig“ einen besseren Ausdruck finde, 
denselben in seinem Antrag aufzunehmen; die betreffen¬ 
den Hausbesitzer auf der Landstrasse haben schon lange 
von den Gemeinderaths-Beschlüssen betreffend die zwölf¬ 
jährige Umlagenbefreiung im Falle eines Umbaues ihrer 
Häuser Kenntnis und sie haben es sich lange genug 
überlegen können. Diese Begünstigungen müssen einmal 
ein Ende nehmen. 
Hierauf wird der Antrag des Referenten unverändert 
angenommen. 
Gemeinderath Beyer beantragt, in der neuen Schule 
in Waldegg die Gasbeleuchtung einzuführen und das 
Stadtbauamt zu beauftragen, bei den hiesigen Installa¬ 
teuren im Wege der Gurrende Offerte einzuholen. Der 
Endtermin zur Einbringung dieser Offerte wird mit 
31. Mai 1. J., 12 Uhr mittags festgesetzt. 
Locale Baunotizen. 
Beilage. Der Gesammtauflage unseres heutigen 
Blattes ist ein Prospect der Commandit-Gesellschaft für 
Pumpen- und Maschinen-Fabrication von W. Garvens, 
Wien, I., Walfischgasse 14, beigelegt, den wir der Durch¬ 
sicht unserer geehrten Leser bestens empfehlen. 
Eine moderne Empidemalerei. Durch den bekannten 
hiesigen Maler Herrn Franz Rezac liess der Besitzer 
des Hauses Marktplatz Nr. 15 in der Neustadt, Herr 
Josef W e i d i n g e r, die Fagade seines Hauses mit einem 
Oelanstrich versehen, der seiner Originalität halber ver¬ 
dient, hier näher besprochen zu werden. Es ist dies 
kein Anstrich in den gewöhnlichen Farbentönen, sondern 
eine förmliche Bemalung der Hausfront in unterschied¬
	        
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