Volltext: VII. Jahrgang, 1902 (VII. JG., 1902)

Seite 29. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 4. 
Strassen im Stadtplan, ihre Linienführung, sowie über 
ihre Breitenfestsetzung und über die Ausgestaltung ihres 
Querprofiles ausgesprochen habe, erübrigt es sich noch, 
in wenigen Worten auf die Anordnung des Längen- 
Nivellements einzugehen. Hierauf ist natürlich die Bo.den- 
gestaltung der Gegend, in welcher die Stadt liegt, vom 
grössten Einfluss. In einer flachliegenden Stadt wird die 
Ausgestaltung des Längenprofils keine oder nur un¬ 
erhebliche Schwierigkeiten machen, während in der im 
Hügel- oder gar Berglande gelegenen Stadt die Lösung 
dieser Frage eine oft ausserordentlich schwierige ist. Im 
allgemeinen ist nur zu sagen, dass man die Steigungen 
im Verkehrsinteresse möglichst herabmindert und dass 
man im Intereste des besseren Aussehens der Strasse es 
vermeiden muss, convexe Buckel im Längs-Nivellement 
auftreten zu lassen. 
So habe ich mich bemüht, das zusammenzufassen, 
was man bei der Aufstellung und Ausgestaltung der 
Bebauungspläne zu beobachten hat. Ich weiss wohl, dass 
ich den meisten von Ihnen damit nichts neues gesagt 
habe und auch nichts neues sagen konnte, weil Sie ja 
mitten in der Praxis stehen. Ich bin aber der Meinung, 
dass man auch unbestrittene Wahrheiten nicht oft genug 
wiederholen kann, damit die Erkenntnis in immer weitere 
Kreise hinausgetragen wird. Das Interesse an der Ge¬ 
meindeverwaltung ist in unserem Vaterlande leider noch 
lange nicht gross genug. Es wäre um unsere Städte und 
um uns alle besser bestellt, wenn immer weitere Kreise 
der Gebildeten unseres Volkes sich finden wollten, wrelche 
einen Theil ihrer Zeit und ihrer Arbeitskraft in den 
verantwortungsvollen und schwierigen, aber auch so 
ungemein interessanten Dienst der Gemeindeverwaltung 
stellen wollten. „Deutsche Gemeindezeitung“. 
Aus den G-emeinderaths-Sitzungen in Linz. 
In der am 6. Februar abgehaltenen Sitzung des Ge- 
meinderathes in Linz wurden folgende Bauangelegen¬ 
heiten erledigt: 
Vicebürgermeister Dr. Lampl berichtet über die 
Eingabe der Eheleute Dietscher um Feststellung 
der Grundentschädigung beim beabsichtigten Neubaue 
des Hauses Nr. 63 Landstrasse (Ecke der Bürgerstrasse) 
und Zugestehung der 12jährigen Umlagenbefreiung für 
den Neubau. Der Gemeinderath hat seinerzeit beschlossen, 
den Besitzern einer Anzahl von Häusern auf der Land- 
Strasse, wenn sie binnen einer gewissen Frist einen 
Umbau ihrer Häuser in Angriff nehmen, eine 12 jährige 
Gemeinde-Umlagefreiheit zu bewilligen. Diese Frist, die 
abgelaufen ist, wurde laut Gemeinderathsbeschluss auf 
ein weiteres halbes Jahr verlängert. Die genannten Ehe¬ 
leute beabsichtigen an Stelle des bisherigen Hauses und 
Gartens zwei moderne Geschäftshäuser, und zwar eines 
auf der Landstrasse und eines in der Bürgerstrasse zu 
erbauen; der abzutretende Strassengrund auf der Land¬ 
strasse beträgt 107 Quadratmeter, und jener in der 
Bürgerstrasse 10 Quadratmeter. Für ersteren Grund 
wünschen die Gesuchsteller per Klafter 250 Kronen und 
für letzteren 160 Kronen. Der Antrag des Referenten 
geht nun dahin, auf die 12jährige Steuerbefreiung be¬ 
züglich beider Objecte einzugehen und für die Grund¬ 
abtretung einen Pauschalbetrag von 6500 Kronen zu 
bewilligen. (Wird nach kurzer Debatte angenommen.) 
Gemeinderath Dr. Jäger berichtet sodann über den 
Vertrag der Stadtgemeinde mit der Tramway- und 
Elektricitäts-Gesellschaft betreffend die 
elektrische Strassenhalm Linz—Kleinmünehen. 
Auf Grund der im Vorjahre gefassten einhelligen 
Beschlüsse des Gemeinderathes hat, wie der Referent' 
ausführt, einerseits der hohe oberösterreichische Landtag 
mit Stimmeneinhelligkeit die Bewilligung zur Aufnahme 
des Darlehens von 2,000.000 Kronen behufs Finanzierung 
der Linie Linz—Kleinmünchen ertheilt, andererseits das 
hohe Eisenbahn-Ministerium mit der Tramway- und 
Elektricitäts-Gesellschaft die Concessionsverhandlungen 
gepflogen und die Ertheilung der Concession in der von 
der Gemeinde gewünschten Art und Weise in Aussicht 
gestellt, so dass die Ooncessionsurkunde demnächst ver¬ 
öffentlicht werden dürfte. Es ergibt sich daher die Noth- 
wendigkeit, zur Ermöglichung des raschesten Baubeginnes 
der von der Bevölkerung von Linz und namentlich von 
jener des Vorortes Lustenau so lebhaft gewünschten 
Strassenbahnlinie einerseits den Vertrag mit der Gesell¬ 
schaft zu formulieren, andererseits auch die Schuldurkutide 
vorzubereiten, welche von Seite der Stadt der Landes- 
Communal-Oreditanstalt ausgestellt werden muss. 
Was nun den Vertrag zwischen Stadtgemeinde und 
Gesellschaft anbelangt, so ist derselbe in sorgfältigster 
Weise durch sehr mühsame und umständliche Verhand¬ 
lungen unter Beiziehung des städtischen Rechtsanwaltes 
formuliert worden. Der Vertrag entspricht den seinerzeit 
von der Gemeinde gefassten Beschlüssen und hat im 
wesentlichen folgenden Inhalt: 
Die Stadtgemeinde leiht sich bei der Landes- 
Oommunal-Creditanstalt den Betrag von 2,000.000 Kronen 
aus, für welchen die Stadtgemeinde nach den Statuten 
der Communal-Creditanstalt jährtich 4 Percent Zinsen, 
Vs Percent Regiebeitrag des jeweilig aushaftenden Schuld¬ 
betrages und eine 1/2percentige Capitalstilgungsquote 
bezahlen muss, so dass hiedurch das Anlehen im Hin¬ 
blicke auf die zuwachsenden Zinsen in 54V2 Jahren 
getilgt ist. Diesen Betrag leiht die Stadt der Gesellschaft, 
welche dafür Prioritäts-Obligationen übergibt, welche mit 
4^4 Percent zu verzinsen und gleichfalls in 54V2 Jahren 
zu verlosen sind. Da die Zinsen von der Stadtgemeinde 
im vorhinein zu bezahlen sind andererseits aber die 
Coupons im nachhinein verfallen, zieht sich die jStadt 
vom Capitale die bis zum ersten Couponstermine ver¬ 
fallenden Zinsen ab und gibt die hieraus sich ergebende, 
in der Folge erzielte Zinsendifferenz nach Tilgung der 
Gesammtanleihe der Gesellschaft nach Abwicklung des 
ganzen Geschäftes zurück. 
Die Prioritätsanleihe wird auf dem ganzen gegen¬ 
wärtigen Besitze der Gesellschaft, und zwar sowohl auf 
der alten, als auf der neuen Linie sichergestellt und hat 
dadurch eine volle Sicherheit, wie dieses durch die von 
der Gemeinde bestellten Sachverständigen bestätigt 
worden ist. Die Gesellschaft räumt nun der Stadt fol¬ 
gende Vortheile ein: Die 25percentige Gewinnbetheiligung 
der Stadt tritt schon bei Erreichung einer öpercentigen 
Verzinsung ein, statt wie bisher bei 6 Percent, ebenso 
die Verpflichtung der Gesellschaft zum Baue der Linie 
Donaubrücke—Schwimmschule—Schlachthof schon dann 
eintritt, wenn die Gesellschaft durch 3 Jahre hindurch 
5 Percent Dividenden abgeworfen hat. Die Gesellschaft ver¬ 
zichtet auf die bestehende Bruttoertragsgarantie für die Berg¬ 
bahn, die Gesellschaft räumt der Stadt Linz das Heimfalls¬ 
recht, welches entsprechend der staatlichen Ooncessions-
	        
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