Volltext: VI. Jahrgang, 1901 (VI. JG., 1901)

Nr. 13. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 101. 
Holzleitner von mehreren massgebenden Persönlichkeiten 
die vollste Anerkennung ausgesprochen wurde. 
Wasserbauarbeiten. Die Mühlenbesitzer Karl 
Scherbaum & Söhne in Marburg erstellen für 
elektrische Beleuchtung und Kraft am Lembach in 
Feistritz eine Wasserkraftanlage und haben mit der Aus¬ 
führung der hiefür erforderlichen Wasserbauarbeiten die 
im Wasserbaufache als Specialität bekannte Baufirma 
Ackermann & Madille in Klagenfurt betraut. 
Bauausführungen durch Ausländer. Bei sämmtlichen 
Handels- und Gewerbekammern in Oesterreich circuliert 
gegenwärtig behufs Unterstützung und Mitfertigung eine 
an die Baubehörde zu richtende, von der Egerer Kammer 
verfasste Eingabe, in welcher gegen Bauausführungen, 
insbesondere gegen Errichtung von Fabriksschornsteinen 
durch ausländische Unternehmer, Stellung genommen 
wird. In der Eingabe heisst es: „Die zahlreichen Ge¬ 
fahren, welche für Eigenthum und körperliche Sicherheit 
aus der ungenügenden Stabilität solcher Schornsteine 
resultieren, sowie die Thatsache, dass die Ausführung 
solcher Bauten mehr oder weniger ausländischen Unter¬ 
nehmern überlassen wird, wodurch die einheimische 
Industrie und das einheimische Gewerbe eine Schädigung 
erfährt, rechtfertigen ein Einschreiten in dieser An¬ 
gelegenheit. Es werden daher folgende Forderungen ge¬ 
stellt: Kein Kamin darf anders als durch einen nach 
österreichischen Gesetzen berechtigten Gewerbsmann 
unter strenger Einhaltung der gesetzlichen und behörd¬ 
lichen Vorschriften und nach einem von der Bau- und 
Gewerbebehörde vor dem Baubeginn genehmigten Plan 
nebst statischer Berechnung ausgeführt werden. 
Während des Baues und nach Beendigung desselben ist 
zu constatieren, ob der Kamin genau nach dem ge¬ 
nehmigten Plane gebaut wurde. In der Bauordnung sind 
die Anforderungen der Stabilität und Ausführungsweise 
der Kamine in ganz präciser, jede Zweideutigkeit aus- 
scliliessender und den neuesten Erfahrungen entsprechen¬ 
der Weise festzustellen. So lange diese gesetzliche Be¬ 
stimmung nicht getroffen sein wird, ist im Verordnungs¬ 
wege anzuordnen, dass die autonomen Baubehörden die 
Pläne und statischen Berechnungen der Kamine durch 
sachkundige Fachmänner prüfen lassen und dass die 
Staatstechniker diese Operate in allen Fällen einer 
gründlichen Beurtheilung unterziehen. Es ist eine gründ¬ 
liche Revision aller bestehenden Kamine vorzunehmen, 
damit diejenigen sichergestellt werden, welche die öffent¬ 
liche Sicherheit absolut gefährden. Diese sind zu demo¬ 
lieren.“ Auch für andere Bauausführungen, bei denen 
das Moment der öffentlichen Sicherheit in besonderem 
Masse in Betracht kommt, sollen nur solche Unternehmer 
zugelassen werden, welche zu Bauausführungen im Sinne 
der .österreichischen Gesetze berechtigt sind. 
Hausschwamm. Es ist wohl nicht übertrieben, wenn 
man behauptet, dass jede Nummer der Baufachzeitungen 
unfehlbare Mittel gegen Hausschwamm in überschwäng¬ 
lichen Worten anpreist. In allen Fällen aber wird wohl 
derjenige Bauherr der Klügste sein, der den Hausschwamm 
nicht sich entwickeln lässt, sondern beim Aufrichten 
seines Hauses demselben vorzubeugen trachtet. Ein seit 
25 Jahren bewährtes, holzconservierendes Präparat ist 
das Original Oarbolineum Patent Avenarius, welches 
heiss auf die gefährdeten Stellen aufgetragen* ein hervor¬ 
ragendes Vorbeugungsmittel ist. Nähres ist zu erfahren 
durch die Carbolineum-Fabrik R. Avenarius in Amstetten, 
Niederösterreich. 
Eine der ältesten Holzbauten ist eine Kirche zu 
Borgund in Norwegen, welche nachweislich seit dem 
11. Jahrhundert besteht und gänzlich aus Kiefernholz in 
eigenartigem Stile erbaut ist. Durch häufig erneute 
Anstriche mit Harzlösung ist das Gebäude vor allen 
Angriffen der Witterung bewahrt und während der 900 
Jahre von Feuersgefahr verschont geblieben. 
Technische Neuigkeiten. 
Mitgetheilt vom Internationalen Patentbureau K. Fr. Reichelt in 
Berlin NW. 
Der Suezcänal hat nicht nur für den Weltverkehr 
eine ausserordentliche Bedeutung, er ist vielmehr mög¬ 
licherweise auch dazu berufen, einschneidende Wirkungen 
in dem Bilde der durchschnittenen Gegenden hervorzu¬ 
rufen. Bekannt ist es wohl allgemein, aus Reiseschilde¬ 
rungen etc., dass die Wüste in ihrer ganzen Oede und Trost¬ 
losigkeit bis unmittelbar an den Canal herantritt. Neuer¬ 
dings aber hat man den Versuch gemacht, — und an¬ 
scheinend mit Erfolg — an den Ufern des Canals eine 
Vegetationszone zu schaffen, welche einen doppelten 
Zweck erfüllt, nämlich einmal den, die Uferböschungen 
des Canals vor dem durch Auswaschungen verursachten 
Zusammenstürzen zu schützen und andererseits ein Ver¬ 
sanden desselben durch den Treibsand der Wüste nach 
Möglichkeit zu verhüten. — Da auch der durch die den 
Canal passierenden Schiffe verursachte Wellenschlag die 
aus Sand bestehenden Böschungen, deren Widerstands- 
fähigheit natürlich geringer sein muss als bei schwerem 
lehmigen und thonigen Boden, stark angegriffen werden, 
fieng man im Jahre 1897 an, auf dieselben das von der 
Correction von Flussläufen bekannte Verfahren ahzu- 
wenden, diese Böschungen mit schnell treibenden Pflanzen 
zu besetzen, deren Wurzeln sich mit einander ver¬ 
schlingen und dadurch dem Erdreich festen Zusammen¬ 
halt geben. Zu diesen Anpflanzungen hat sich besonders 
Arunda gigantea bewährt, eine Pflanze, die ihre Wurzeln 
sehr schnell ausbreitet und die in kurzer Zeit drei bis 
sechs Meter hoch wird. Weiter von der Wasserlinie entfernt 
treten auch verschiedene Tamarindenarten an {Stelle des 
Arundo. Dieselben wachsen etwas langsamer, brauchen 
dafür aber weniger Feuchtigkeit. Der Raum zwischen 
ihren Stämmen wird mit Gräsern (z. B. Alfa u. a. m.) 
bepflanzt. In etwa 100 Meter Entfernung von den Canal¬ 
ufern sind dann noch- heckenartige Vegetationsreihen 
angelegt, die aus Casuarinen, Akazien, Encalypten und 
dergl. bestehen. Es ist selbstvertsändlich, dass diese 
künstlichen Anpflanzungen nur mit Hilfe ausreichender 
Bewässerung lebensfähig erhalten werden können, welche 
dem Süsswassercanal entnommen wird, der das Nilwasser 
den Bewohnern des Isthmus zuführt. 
In Frankreich wurden nach einer officiellen Statistik 
im Vorjahre 11252 Motorräder und 5286 Motorfahrzeuge 
construiert; von den letzteren waren 2402 für zwei Personen 
eingerichtet, die übrigen 2889 für mehr als zwei. Von 
diesen Zahlen entfallen auf das Departement Seine allein 
3449 Motorräder und 1436 Motorwagen; es folgte dann 
das Departement Seine-et-Oise mit 431 bezw. 346. Als 
letztes von 68 Departement figurierte in der Liste 
Lozere mit 1 Motorrad und 3 Automobilwagen. — 
Diese Zahlen sprechen dafür, welchen Umfang der 
Motorwagensport in Frankreich und speciell in Paris 
angenommen hat.
	        
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