Volltext: VI. Jahrgang, 1901 (VI. JG., 1901)

Nr. 8. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 59. 
In solchen Fällen kann man elektrische Schläge auch 
durch die Berührung solcher Gegenstände erhalten, welche 
entweder selbst Nichtleiter sind oder, wenigstens an¬ 
scheinend, mit der Contactleitung in keiner leitenden 
Verbindung stehen. Solche Schläge können ganz unver¬ 
sehens erfolgen und sind gerade deshalb gefährlich. 
Ein solches Umherstreifen der Elektricität ist nur 
dadurch möglich, dass der betreffende Gegenstand ent¬ 
weder selbst ein schlechter Leiter ist, oder aber mit der 
Erde in schlechter leitender Verbindung steht, denn die 
Erde, dieser grosse Condensator, wenn sie einmal mit 
irgend einem, elektrischen Strom führenden Gegenstand 
in gutleitenden Contac,t geräth, lässt die in demselben 
aufgespeicherte Elektricität — sei es auch die grösste 
praktisch erzeugbare Elektricitätsmenge — sofort in sich 
selbst verschwinden. 
Wenn wir demnach einen Gegenstand mit der Erde 
in gut leitenden Oontact zu bringen imstande sind, so 
haben wir dadurch unmöglich gemacht, dass derselbe 
elektrische Spannung erhalte und dadurch für das 
Menschenleben gefährlich werden könne. 
Diese Erfahrung gibt uns den Schlüssel des Problems 
in die Hand, Motoren und Apparate, welche mit hoch¬ 
gespanntem Strome gespeist werden, in Bahnwaggons 
unterzubringen und zwar derart, dass dieselben weder 
für das reisende Publicum, noch auch für das Betriebs¬ 
personal auch nur die geringste Gefahr in sich bergen. 
Dies ist nun in vollem Masse erreichbar, wenn wir 
die Hochspannung führenden Theile ausser mit einer, 
dieselben umgebenden Isolierhülle noch mit einem ununter¬ 
brochenen, und zwar guten Leiter, mit einer geschlossenen 
Metallhülle verkleiden, welche an mehreren Stellen mit 
dem Untergestelle des Wagenkastens und auf diese 
Weise auch mit den Schienen leitend verbunden ist. 
Diese Sicherheitsvorrichtung müssen wir ferner auch auf 
sämmtliche Metallbestandtheile des Wagens, inbesondere 
aber auf den Deckel des Wagenkastens ausdehnen, dessen 
Metallhülle gleichfalls mit der Erde in leitende Ver¬ 
bindung gebracht werden muss. Solange nun die Isolation 
unverletzt ist, bietet schon diese allein vollkommenen 
Schutz gegen die Wirkungen der hochgespannten Ströme. 
Die Metallhülle soll erst dann in Wirksamkeit treten, 
wenn der Isolation eine Beschädigung zugestossen und 
dadurch solche Bestandtheile von hochgespanntem Strome 
durchflossen werden sollten, welche für die Passagiere 
und für das Betriebspersonal zugänglich sind. In solchen 
Fällen dient nun die Metallhülle gewissermassen als ein 
„Blitzableiter“, durch welchen der Strom in das Unter¬ 
gestell geleitet wird und — da dasselbe mit der Erde 
eine gute leitende Verbindung besitzt — ist es unmöglich, 
dass selbst im Falle eines Isolationsfehlers irgend ein, 
den Passagieren oder dem Betriebspersonal zugänglicher 
Bestandteil hochgespannten Strom führen kann. Die gut 
leitende Verbindung des Wagendeckels und sämmtlicher 
übrigen Metalltheile des Wagens mit den Rädern und 
demzufolge mit den Schienen bietet den in dem Wagen 
Befindlichen auch für den Fall, dass der Leitungsdraht 
der Linie reissen und auf den Wagen fallen sollte, voll¬ 
kommene Sicherheit, denn zufolge der gut leitenden 
Verbindung der Metallhülle mit der Erde wird der be¬ 
treffende schadhafte Theil der Leitung mit der Erde kurz¬ 
geschlossen, die nächste Bleisicherung schmilzt aus und 
der betreffende beschädigte Theil der Leitung wird 
hiedurch momentan und automatisch stromlos. 
Es soll hier noch erwähnt werden, dass die Apparate 
der Wageneinrichtung von einander vollkommen getrennt 
sind, derart, dass bloss ein Minimum der Manipulationen 
mittels hochgespannten Stromes geschieht, nämlich bloss 
das Einschalten des Motors. Für diesen Zweck ist ein 
kräftig construierter Ausschalter vorgesehen, der in einem 
gusseisernen Kasten eingeschlossen ist, welch letzterer 
nur mit Hilfe eines Schlüssels geöffnet werden kann; 
der Schlüssel aber steckt in einer Vorrichtung, welche 
— mittels comprimierter Luft betrieben — zum Empor¬ 
heben, beziehungsweise Herablassen der stromabnehmen¬ 
den Contact-Vorrichtung dient und es kann der Schlüssel 
aus der vorerwähnten Vorrichtung nur dann heraus¬ 
genommen werden, wenn die Stromabnahme Vorrichtung 
herabgelassen ist. Der Kasten des Primär-Ausschalters 
kann demnach bloss dann geöffnet werden, wenn der 
ganze Wagen zuvor stromlos geworden ist. Andererseits 
kann die Oontact-Vorrichtung zu dem Leitungsdraht der 
Linie mit Hilfe der vorerwähnten Hebevorrichtung nur 
dann emporgehoben werden, wenn zuvor der Schlüssel 
des Kastens, in welchem der Hochspannungs-Ausschalter 
eingeschlossen ist, wieder in die Vorrichtung zurück¬ 
gesteckt worden ist. 
Auf diese Weise wird verhindert, dass das Betriebs¬ 
personal im Falle einer Betriebsstörung, in der Ver¬ 
wirrung seine Instructionen ausser Acht lassend, daran 
vergessen könne, die Contact-Vorrichtung herabzulassen 
bevor noch der Kasten des Hochspannungs-Ausschalters 
geöffnet wurde. Solange der Hochspannungs-Ausschalter 
(und dieser ist der einzige Hochspannung führende 
Apparat auf dem ganzen Wagen) geschlossen ist, solange 
ist es absolut unmöglich, mit irgend welchen Hoch¬ 
spannung führenden Theilen in Berührung zu kommen, 
denn die ununterbrochene Metallhülle, welche sich von 
der Oontact-Vorrichtung bis zu dem Ausschalter und von 
dem Ausschalter bis zu dem Motor erstreckt, kann ohne 
vorhergehende vollkommene Demontierung der Apparate 
nicht geöffnet werden, während die einzige Stelle, wo 
die Metallhülle behufs Revision einen Zugang gestattet, 
— nämlich bei dem Hochspannungs-Ausschalter — in 
der Weise abgeschlossen ist, dass man zu derselben, 
solange der Ausschalter Strom führt, nicht hinzu¬ 
kommen kann. 
Aus den Gemeinderaths-Sitzungen in Linz. 
In der am 3. April abgehaltenen Sitzung des Ge- 
meinderathes in Linz wurden folgende Bauangelegenheiten 
erledigt: 
Nach dem Anträge des Gemeinderathes Pupp be- 
schliesst der Gemeinderath die Canalisierung der 
Brucknerstrasse und Dr. Bahrstrasse (Kostenvoranschlag 
13.000 Kronen) und die Ausschreibung dieser Arbeit mit 
dem Offerteinreichungstermine bis 29. April d. J., 2 Uhr 
mittags. 
Gemeinderath Dr. Maurhardt berichtet betreffs 
Bestimmung der Baulinie für das Haus Hafnerstrasse Nr. 4, 
Eigenthum des Josef Löckinger und beantragt: Der 
Gemeinderath genehmige die Baulinie des Hauses Nr. 4, 
Hafnerstrasse, wie sie in dem in der Sitzung vom 
27. März 1. J. genehmigten Stadtregulierungs-Plane fest¬ 
gestellt ist, vorbehaltlich, dass gegen den Regulierungsplan 
keine Einwendung erhoben wird. Für die Abtretung des 
zur Strassenverbreiterung nothwendigen Grundes bewilligt 
der Gemeinderath dem Besitzer eine Ablösungssumme 
von 50 fl. per Quadratklafter, sowie die pachtweise 
Ueberlassung des abzutretenden Grundes gegen einen
	        
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