Volltext: V. Jahrgang, 1900 (V. JG., 1900)

Seite 26. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITENG. 
Nr. 4. 
Die Petition der Wiener Baumeister- und Steinmetz¬ 
meister-Genossenschaft wird verlesen. 
Bei dieser Gelegenheit wird das Bedauern ausge¬ 
sprochen, dass die Herren Baumeister der Ober¬ 
österreichischen Baugesellschaft sich den Be¬ 
strebungen der Linzer Genossenschaft, sowie des Ober¬ 
österreichischen Baumeistervereines nicht anschliessen, 
sondern tlieilnahmslos denselben entgegenstehen. 
In der folgenden Debatte, an der sich die Herren 
Urbanitzky, Aichinger, Steinberger und Bauer 
betheiligten, wird beschlossen, ein engeres Oomite, be¬ 
stehend aus den Herren Steinberger, Bauer und 
Urbanitzky, einzusetzen, welches diese Petition in 
der für Linz passenden Weise auszuarbeiten hat und 
durch die Linzer Reichsraths - Abgeordneten über¬ 
reichen soll. 
Hierauf werden an die Anwesenden die Druck¬ 
formularien zur Aussetzung der Baubedingnisse, sowie 
der Preistarif und Arbeitsausweis vertheilt und beschlossen, 
dass bis zur nächsten Mitgheder-Versammlung, welche 
am Mittwoch den 7. März d. J. stattfindet, die diesbezüg¬ 
lichen Aenderungsvorschläge eingebracht werden müssen 
und wird weiters bekannt gegeben, dass laut Zuschrift des 
Vereines der Baumeister in Niederösterreich anlässlich 
der Beantwortung der obenerwähnten Formularien eine 
Einsetzung von Preisen absolut unmöglich ist, da dieselben 
sich in jeder Stadt anders gestalten, es soll nur eine 
Grundlage für die Benennung der einzelnen Arbeits¬ 
kategorien geschaffen werden. 
Es werden in anderen Kronländern verschiedene 
Arbeitskategorien Vorkommen, die in Niederösterreich 
nicht bekannt sind und wird deshalb jedes Kronland 
die Ergänzung der Preistarife selbst vorzunehmen haben. 
Hauptsächlich sind die. Bedingnisse zu berücksichtigen 
und in Berathung zu ziehen, damit unsere Wünsche in 
Wien in vollem Masse zur Kenntnis kommen. 
Den bei der heutigen Versammlung fehlenden Herren 
vom Ausschüsse werden diese Formularien per Post nach¬ 
gesendet und hat die Beantwortung, wie vorerwähnt, 
bis 7. März d. J. zu erfolgen. 
Uebergang zu Punkt II der Tagesordnung: Wirt¬ 
schaftliche Fragen. 
Nach längerer Besprechung über die Lohnverhältnisse 
in Linz wurde vereinbart, dass der letzt bestandene Lohn 
vom Vorjahre für heuer wieder beibehalten werden soll, 
und die Poliere die einzelnen Arbeiter in jene Arbeits¬ 
kategorien einreihen, in welche dieselben nach ihrer 
Leistungsfähigkeit gehören. 
Zu Punkt III der Tagesordnung: „Allfällige Anträge 
und Anfragen“ wird von Herrn Aichinger mitgetheilt, 
dass im Vöcklabrucker Bezirke die Vergebung eines 
Uferschutzbaues an einen Wildpret- und Geschirr¬ 
händler vergeben wurde, und sollen dessen Arbeiter 
weder bei der Krankencasse noch bei der Unfallver¬ 
sicherung angemeldet sein. Er verspricht hierüber ehestens 
genaue Daten einzusenden, damit der Verein diesen Miss¬ 
griff der Bauvergebung verfolgen könne. 
Herr Urbanitzky erklärt sich bereit, ihm in solchen 
Fällen vom Vereine zugetheilte Referate zu übernehmen, 
nachdem er infolge seiner früheren amtlichen Thätigkeit 
mit gewissen reicheren Erfahrungen diese Gegenstände 
bearbeiten könne, was dankend zur Kenntnis genommen 
wurde. 
Nach erschöpfter Tagesordnung wird die Mitglieder¬ 
versammlung um halb 11 Uhr geschlossen. 
Verwendung von Gasglühlicht und 
elektrischem Lichte in öffentlichen und privaten 
Gebäuden. 
Die grossherzogliche Baudirection in Karlsruhe (Ober- 
baudirector Professor Dr. Durm) hat im November 1899 den 
sämmtlichen grossherzoglichen Bezirks-Bauinspectionen 
einige allgemeine Gesichtspunkte bekannt gegeben, 
welche den Behörden als Grundlage der Entscheidung 
dienen sollen, wenn es sich um die Wahl zwischen beiden 
Beleuchtungsarten handelt. Die Sätze sind einem aka¬ 
demischen Gutachten der Augenklinik der Universität 
Heidelberg entnommen und lauten: 
1. Weder das elektrische noch das Gasglühlicht be¬ 
sitzt für die Augen eine nachtheilige Eigenschaft und bei 
Verwendung von Glühlampen sind überhaupt alle Be¬ 
fürchtungen vollkommen ausgeschlossen. 
2. Gasglühlicht und Glühlicht sind qualitativ als 
durchaus unschädlich für das Auge zu bezeichnen und 
haben sich in einer zur Zeit vollauf ausreichenden Er¬ 
fahrung vollkommen bewährt. 
3. Die Einführung beider Beleuchtungsmittel ist vom 
Standpunkte der Augenhygiene als ein wichtiger Fort¬ 
schritt zu bezeichnen. 
4. Das elektrische Licht ist in Bezug auf seinen 
relativen Wert gegenüber dem Gasglühlicht im Nachtheile, 
da die von ersterem ausgestrahlte Lichtmenge von einer 
sehr kleinen Fläche ausgeht. 
5. Für Hörsäle wird die indirecte Beleuchtung 
empfohlen. 
6. Das Gasglühlicht scheint dem Tageslichte noch 
etwas näher zu stehen als das elektrische Glühlicht. Nach 
dem Grundsätze, dass dasjenige Licht als das geeignetste 
zu bezeichnen ist, dessen Zusammensetzung der des 
Tageslichtes sich am meisten nähert, dürfte also das Gas- 
glülilicht für die Augen noch vortheilhafter sein. 
7. Die Stetigkeit des Brennens ist ziemlich die gleiche. 
8. Grosser Vortheil bei beiden Arten von Glühlicht 
ist die geringe Wärmeausstrahlung. 
9. Bei dem neueren Gasglühlicht ist die Wärme¬ 
ausstrahlung nur halb so gross, als bei dem elektrischen 
Glühlichte. 
10. Dagegen fällt bei dem elektrischen Glühlichte, 
weil kein Sauerstoffverbrauch und keine Kohlensäure- 
Entwicklung stattfindet, die Luftverschlechterung weg. 
11. Für die Beleuchtung von Räumen, in welchen 
viele Menschen gleichzeitig längere Zeit hindurch sich 
auf halten, ist daher dem elektrischen Glühlichte vom 
hygienischen Standpunkte aus der Vorzug zu geben, 
12. Zusammenfassend kann daher gesagt werden: 
a) In Bezug auf Augenhygiene ist ein kleiner Nachtheil 
auf Seiten der elektrischen Beleuchtung, b) Ein allgemein 
hygienischer Vortheil ist aber bei dem elektrischen Glüh¬ 
lichte zu verzeichnen, weil es die Luft nicht verschlechtert. 
Nun kann aber durch eine rationelle Lüftung der Räume 
dem Misstande (12. b) leicht abgeholfen werden, und ist 
dieser beseitigt, dann bleibt das Gasglühlicht das 
Beste für die Augen. d. r. 
Urtheil eines Maurermeisters über Kalk¬ 
sandsteine. 
Ueber die Vorzüge bei Verarbeitung von Kalksand¬ 
steinen spricht sich ein Maurermeister in Deutschland 
folgendermassen aus: „Nachdem ich eine grössere Villa
	        
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