Volltext: III. Jahrgang, 1898 (III. JG., 1898)

Jahrgang, Nr. 2. 
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Linz, 15. Jänner 1898. 
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Öberösterreichische Bauzeitnng 
Zeitschrift für Bauwesen. 
Redaction und Administration: LINZ, Harr ach strasse 22. — Herausgeber und Verleger: Eduard Komhoffer. 
Man pränumeriert auf die ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
ganzjährig mit fl. 10. - . < ganzjährig mit . fl. 8 
halbjährig . . „ 5. - halbjährig ... „ 4 
für die 
Provinz 
I vierteljährig 
5.- 
2.50 
l vierteljährig 
Erscheint am 1.und 15. 
jedes Monat. 
üEHÜBEiEiEiliEMintiiiEiEi 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten. 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober- 
österreichischen Bauseitung“, Linz, Haxrachstrasse 22, ferner bei 
allen grösseren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reclamationen und Beschwerden direct an uns erbeten. 
Inhalt. Die Geldinstitute als Förderer der Bauthätigkeit. — Biegsame 
Wellen zum Reinigen von Röhren und Canälen. — Blechdächer. — Das 
„Ampere“, „Volt“ und „Ohm“. —- Technische Neuigkeiten. — Local-Bau- 
notizen. — Baunachrichten aus der Provinz. — Vermischtes — Briefkasten. 
— Avis. — Offene Stellen. — Anmeldungen für Wasserbezug. — Anzeigen. 
Die Geldinstitute als Förderer der 
Bauthätigkeit. 
Yoxi mehreren Lesern unsere 3 Blattes wurden wir 
ersucht, unsere Meinung abzugeben, ob das häufige 
Häuserbauen mit Zuhilfenahme der Geldinstitute nicht 
eine baldige Ueberproduction der Wohngebäude zur 
Folge haben wird, und ob diese Anstalten nicht unvor¬ 
sichtig handeln, dass sie sich in so hervorragender Weise 
an der Belehnung von Reafitäten betheiligen. 
Was den ersten Punkt dieser Frage anbetrifir, so ist 
es statistisch nachgewiesen, dass die zu errichtenden 
Neubauten mit der Bevölkerungszunahme in Linz gleichen 
Schritt halten, somit von einer Ueberproduction der 
Wohnungen keine Rede sein kann; in punkto des Ge¬ 
barens der Geldinstitute, namentlich der Hypotheken¬ 
banken, erhalten wir von einem hervorragenden Finanz¬ 
manne folgende Zeilen zur Aufklärung für obige 
Fragesteller. 
Ein dem Gewerbebetriebe entschieden gewogenes 
und denselben stützendes Papier ist die Hypothek, .so¬ 
wohl nach ihrer Natur und Bestimmung, als nach ihrer 
Lebensäjsserung, so lange diese nicht der Entartung 
anheimfällt. Die Hypothek verwandelt einen Theil des 
immobilen Vermögens in mobiles, oder, was dasselbe ist, 
es bringt einen Theil des festen Gapitales in Fluss, dass 
es das ganze feste Capital für Münzcapital, das dem Werte 
nach nur einen Theil jenes festen Capitales bildet, ver¬ 
pfändet. Hier haben wir bereits die erste Grundbedingung 
für eine gute Hypothek und für den guten Stand des 
Hypotheken wesens. 
Der zurückbleibende, intact gelassene, feste Theil 
muss eine sichere Tragfähigkeit bieten für den in Be¬ 
wegung gesetzten und in Münzcapital umgewandelten 
Theil. Nur dadurch, und nur dann gibt es thatsächliche 
Grundbesitzer, die gewisse im Haushalte einer Commune 
und des Staates heilsame Grundsätze darstellen, und dem 
Gemeinwesen in ethischer Beziehung Festigkeit gewähren. 
Je mehr eine Commune oder gar ein Staat daran 
laboriert, dass der Missbrauch bei einem beträchtlichen 
Theile eingreift, die Grundstücke mit Hypotheken zu 
überlasten, desto ungesunder werden die wirtschaft¬ 
lichen Verhältnisse, die nicht verfehlen, auf alle anderen 
Verhältnisse ihren Rückschlag auszuüben. Auf diese Weise 
entsteht ein Heer von nominellen Grund- und Haus¬ 
besitzern, die stets ein Krebsschaden am Gesellschafts¬ 
körper waren, und sind. Die -besitzlosen Besitzer sind die 
wahren Drohnen im gemeinsamen Leben. Die gute 
Hypothek ist deshalb eine solche, die nicht nur ihr volles 
Aequivalent an dem festen Besitze findet, sondern hinter 
diesem noch Garantien besitzt an dem zurückgebliebenen 
unberührt gelassenen Theil des Gutes. Derartige Hypo¬ 
theken dienen stets dem Gewerbe. Sie sind da, um die 
Mittel zu wahren, welche ermöglichen, das Gewerbe in 
Flor zu bringen und im Schwünge zu erhalten. Es nimmt 
niemand eine Hypothek auf sein Grundstück auf, um das 
Geld zu erlangen, wofür er sich Staats- oder andere 
Anlagepapiere kaufe. Selbst bei den günstigsten Chancen 
nach beiden Seiten hin würde er dies nicht thun, sondern 
lieber reiner und alleiniger Besitzer seines festen Besitzes 
bleiben. Wohl aber geschieht es, wenn er auf diese Weise 
sein Gewerbe stützen, beziehungsweise erhöhen und er¬ 
weitern will. Daher tragen auch die Hypotheken wesent¬ 
lich dazu bei, den Besitzer in seinem Besitze zu sichern, 
indem er schon mit einem Theil des Wertes den ganzen 
Bestand des festen Gutes erhalten kann. Würde das 
Hypothekenwesen, wie in einigen alten Staaten, auch 
jetzt fehlen, die Licitationen würden einen erschrecklichen 
Umfang annehmen und den Grundbesitz entwerten; so 
aber treten sie für gewöhnlich doch nur bei wirklicher 
Besitzlosigkeit ein. Hypothek und Grundstück bedingen 
sich nothwendig gegenseitig in ihrem Werte, indem sie 
sowohl ihre Geltung als anderseits auch ihre Entwertung 
gegenseitig herbeiführen können. 
Die gute Hypothek, wie wir sie früher definiert haben, 
wird stets ein gewünschtes Papier sein. Ueberflüssige 
Capitalien, d. h. Capitalien, die los und von jeder Garantie 
frei zu Gewerben nicht angewendet werden können und 
dürfen, wird es stets in jedem Staate in genügendem 
Maße geben. Man denke nur an die Pupillengelder, 
welche die Gerichte ungeschmälert den Waisen erhalten 
müssen und sie ihnen gesichert einst zuzustellen haben. 
Deshalb werden auch die guten Hypotheken von den 
Gerichten, die die Gelder pupillarisch sicherzustellen haben, 
gesucht und mit Vorliebe genommen. Aber auch ausser- 
dem wird von vielen Menschen, die in Ruhe ihre Tage 
gemessen wollen und von aufregenden Ooursschwankungen 
nichts wissen mögen, die Hypothek als das geeignetste 
Sicherheitspapier betrachtet werden. Und in der That 
stellt kein anderes Papier, selbst das beste Garantiepapier 
nicht so voll seinen nominellen Wert dar, als die gute
	        
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