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OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
Nr. 5.
ihnen für ihre Lieferung gebürenden Beträge fast stets
sehr empfindlich ist.
Hiezu kommt aber noch, dass durch die Gewährung
einer Sicherstellung für den Bauhandwerker der wirksamste
Damm gegen leichtfertige und schwindelhafte Bau¬
unternehmungen entgegengesetzt werden würde.
Sowohl Baucredite, als auch Belehnungen seitens
öffentlicher Institute würden beim Bestände privilisrierter
Ansprüche von Bauhandwerkern — selbstverständlich nur
dann gewährt werden, wenn der Ausweis dafür erbracht
ist, dass diese Ansprüche der Bauhandwerker befriedigt
oder sichergestellt sind.
Bei einem soliden Bauunternehmer ist dies selbst¬
verständlich und würde also für ihn dadurch keine
Einschränkung oder Erschwerung seiner Thätigkeit
herbeigeführt werden.
Die Hintanhaltung oder Erschwerung leichtfertiger
Unternehmungen liegt aber nicht nur im Interesse der
Einzelnen, die dadurch zu Schaden kommen können,
sondern auch der Gesammtheit.
Selbstverständlich dürfte aber durch das den Bau¬
handwerkern einzuräumende gesetzliche Pfand- und
Vorzugsrecht früher erworbenen Rechten nicht nahe¬
getreten werden.
Da aber jeder Bauhandwerker in der Lage ist, bevor
er eine Bestellung für einen Neu- oder Umbau annimmt
— aus den öffentlichen Büchern sich zu überzeugen, ob
und mit welchen Beträgen die Realität belastet wurde
so ist auch jeder in der Lage, sich darüber zu informieren,
ob er das Geschäft wagen kann oder nicht.
Nach dem von mir gestellten An trage handelt es sich
nicht um eine dauernd auf dem unbeweglichen Vermögen
lastende Verpflichtung, sondern nur um solche Ver¬
pflichtungen, welche anlässlich von Neu- und Umbauten
erwachsen sind und möglichst bald zur Zahlung gelangen
sollen.
Die Festsetzung eines Pfandrechtes auf Immobilien
ohne förmliche Verbücherung steht also nicht im Wider¬
spruche mit der Grundbuchsordnung oder ist doch damit
leicht in Einklang zu bringen.
Ich bitte daher den hohen Landtag, meinem Antrag
im Interesse des so nothwendigen Schutzes für die Bau¬
handwerker zuzustimmen.
Zur Ergänzung meines Antrages in Form der Be¬
ziehung erlaube ich mir, noch den Zusatzantrag zu
stellen, die Gewerbecommission möge innerhalb acht
Tagen über diesen meinen Antrag berathen und sodann
dem Hause Bericht erstatten. (Bravo! Bravo!)
Der Antrag wird der Gewerbecommission zugewiesen.
Wohn- und Geschäftshäuser aus Asche, Schutt
und dergleichen.
Hergestellt von L. Wagner, Baumeister, Wiesbaden.
„Das Alte stürzt; es ändert sich die Zeit und neues
Leben blüht aus den Ruinen.“ Diese Worte scheinen
uns das passende Motto zu einer Besprechung der
Wagner’schen Erfindung zu bilden. Das Alte, d. h. die
bisher übliche Art zu bauen, kann wenigstens in das
Schwanken und Stürzen gerathen, wenn die Wagner’sche
Methode allgemein üblich wird. Derselbe benutzt, so un¬
glaublich dies klingen mag, zum Bauen nur noch Asche;
Schutt und Abfälle jeder Art.
An seinen Bauten sind nicht nur die Mauermassen,
Verputze, Bodenfüllungen, Dächer u. s. w., sondern auch
die an den Gebäuden angebrachte Steinmetzarbeit
aus Kies, Sand, Asche, Schutt und dergl. hergestellt und
zwar in so täuschender Weise, dass sie selbst das Staunen
des Fachmannes erregen. Eine solche Art zu bauen ist
schon deshalb von weittragender Bedeutung, als für die
ungeheuren Massen von Schutt, Asche u. dergl. eine
neue, volkswirtschaftliche bedeutende Verwertung erzielt
wird. Dazu kommt, dass diese Art zu bauen bedeutend
billiger ist, als die sonst übliche, ein Factor, der in der
heutigen Zeit doppelt schwer wiegt. Dabei besitzen die
Bauten, was besonders hervorgehoben zu werden verdient,
ausserordentlich hygienische Vortheile. Als solche be¬
zeichnen wir in erster Linie die absolute Trockenheit
derselben, welche für die Gesundheit der Bewohner von
grosseir. Einflüsse ist. Hinzu tritt die erhöhte Feuer¬
festigkeit.
Das Verfahren ist einfach und ohne jede besondere
Vorrichtung auch von Nichtfachleuten zu erlernen und zu
betreiben und für alle Fälle nachweislich sehr rentabel.
Dies ergibt sich schon daraus, dass man mittelst desselben
eine Reihe der prächtigsten Bauartikel hersteilen kann
Aus Sand mit dem nöthigen Bindemittel lassen sich zum
Beispiel alle Sorten Sandsteine und Granit, aus Asche
Rohbausteine und Betons, aber auch Verblender mit Hoch¬
glanzpolitur her stellen. Der Erfinder beabsichtigt, seine
Erfindung in der Weise zu verwerten, dass er gegen eine
einmalige billige Zahlung die Ausübung seines Verfahrens
gestattet. Interessenten und Refleetanten wollen sich
daher wegen dieses ausserordentlich lucrativen Verfahrens
an den Erfinder selbst wenden.
Die Wagner’sche Bauweise.
Das Verfahren wird vom Baumeister L. Wagner in Wiesbaden
gelehrt.
Es handelt sich bei der Wagner’schen Bauweise in
allererster Linie um einen „Spar beton“, der, bereits in
allen Industriestaaten unter gesetzlichem Schutze stehend,
nach mehreren Richtungen hin seinen Titel rechtfertigt
und dieserhalb auch bereits allerorts anerkannt wird.
Zur Ausführung dieser Betons kommt in erster Linie ein
ganz einfaches Einschalungssystem zur Geltung, vermöge
welchem das zeitraubende Spriessen und Stützen voll¬
ständig wegfällt; in gleicher Weise wird der so kost¬
spielig gewesene Holz verschnitt, welcher nach bisheriger
Einschalungsart unvermeidlich war, unmöglich gemacht-
An der seitherigen Einschalungsart und ihrer Um¬
ständlichkeit ist eigentlich der. Fortschritt des Betonbaues
gehemmt gewesen; ferner war aber auch an der That-
sache nicht zu rütteln, dass der Beton (selbst bei aller¬
bester Bereitung) immer eine 8—10mal geringere Zug¬
ais Druckfestigkeit hatte, und dies war wieder in manchen
Fällen hindernd.
Einen weiteren Missstand konnte man dann auch
dem seitherigen Beton nicht absprechen, dass er an den
Innenseiten (namentlich bei Temperaturwechsel) schwitzt
und sich schwer Nägel einschlagen lassen. Gegen alle
diese Uebelstände zieht der genannte Specialtechniker
gründlich zu Felde und zwar mit nachgewiesenem Erfolge.
Wie er die umständliche Schalung in eine denkbar ein¬
fache umwandelt, so ermöglicht sein System auch die
Erreichung „jeder“ Zugfestigkeit des Betonkörpers auf
ganz einfache Art und zwar bei Mischungsverhältnissen,
die geradezu erstaunlich „mager“ sind (1 : 14 bis 1 : 20
und darüber).