Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Seite 14. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 2. 
sich drehbare Rollengabeln mit Rollen befinden. Aehn- 
liche Rollengabeln mit Rollen sind am oberen Rahmen 
vorgesehen, sodass sich die Schutzvorrichtung in zusam¬ 
mengeklapptem Zustande wie ein Wagen auf einer Ebene 
in beliebiger Richtung verschieben lässt. In dieser zu¬ 
sammengeklappten Stellung wird die Schutzvorrichtung 
auf das Dach gebracht und mit den Halteseilen bis an 
die Dachkante herabgelassen bis sich die Arme mit ihren 
Rollen gegen die Hausmauer anlehnen, worauf man die 
Halteseile an geeigneten Stellen, z. B. Dachbalken oder 
dergl., festbindet. Hierauf klappt man den oberen Theil 
nach oben hin auf; die Schutzwand bietet dann ohne 
jede weitere Befestigung eine verlässliche Schutzwand 
gegen das Abstürzen der auf dem Dache arbeitenden 
Personen. 
Korallenstöcke als Bausteine werden an vielen 
Korallenküsten benutzt, auch auf Ceylon, und die uns 
nächste und von Zoologen viel besuchte Korallenstation, 
die Ortschaft Tur am Rothen Meere, ist fast ganz aus 
Korallenstöcken gebaut, die frisch aus den Bänken her¬ 
ausgefischt werden. Der „Ceylon Observer“ findet in¬ 
dessen, dass die europäischen Baumeister dieses Bau¬ 
material noch nicht nach seinem besonderen Werte zu 
schätzen wissen. Der Korallenstein ist nämlich sowohl 
durch seine Leichtigkeit, wie durch seine zähe Struktur 
ganz wunderbar als Wölbungsmaterial zu verwerten, und 
mehrere damit gebaute Pfeilerbrücken mit langgesetrck- 
ten Bogenwölbungen auf Jafnapatam zeigen auch seine 
Dauerbarkeit. Auch zu ornamentalen Zwecken hat er 
sich geeignet erwiesen, und die Verkleidungen und gothi- 
schen Fens£er des St. Johanneskirche von Chundikuli 
sind damit hergestellt. Mit den Bruchstücken gewinnt 
man Wegsteine von vorzüglicher Drainage, und die Leich¬ 
tigkeit des Materiales begünstigt die Verfrachtung in das 
Innere und vielleicht auf weitere Entfernungen. 
Aus den Gemeinderaths-Sitzungen in Linz. 
30. December 1896. 
Bürgermeister Poche als Vorsitzender verliest ein 
Schreiben der Wiener Bauunternehmung Lindheim & Co., 
worin sich dieselbe anbietet, die Bahnlinie Linz (Um- 
schlagplatz)-Eferding auszuführen, wenn die Interessenten 
30°jo des Stammcapitals aufgebracht haben werden. Auch 
erklärt sich die Firma geneigt, die Bahn nach Peyerbach- 
WTeizenkirchen etc. weiterzuführen, und eventuell elek¬ 
trische Wagen auf der Strecke Linz-Wilhering verkehren 
zu lassen. Bürgermeister Poche weist dieses Schreiben 
dem Eisenbahncomite im Vereine mit der I. Section zur 
Berathung zu. Hierauf berichtet Gemeinderath Dr. Jäger 
über die Bauausführung der neuen Landwehrkaserne, 
deren Herstellung sammt Oanalisierung und Strassenzüge 
die Summe von 209.743 fl. 83 kr. erfordert, und am zweck¬ 
mässigen an einem .General-Unternehmer zu vergeben 
wäre. Bezüglich dieser Angelegenheit stellt er folgenden 
Antrag: 
1. Das Commissionsprotokoll vom 13. Mai 1896, be¬ 
treffend die Adaptierung der bestehenden Landwehr¬ 
kaserne, wird genehmigt. 
2. Das Commissionsprotokolls vom 13. Mai 1896, be¬ 
treffend die Erbauung einer neuen Landwehrkaserne 
sammt angeschlossenem Bauprogramme und insbesondere 
die in diesem Protokolle abgegebene Erklärung der Ver¬ 
treter der Stadtgomeinde Linz, werden gleichfalls ge¬ 
nehmigt, letztere Erklärungen jedoch nur unbeschadet 
und unter Aufrechthaltung des Gemeinderathsbeschlusses 
vom r, betreffend die Verpflichtung der k. k. 
Staatsbahnen zur Herstellung der erforderlichen Weg- 
und Strassenübergänge. 
3. Die Mittheilung des Landesausschusses vom 18. No¬ 
vember 1896, betreffend den Bericht über das Ansuchen 
der Stadtgemeinde Linz um einen Beitrag zur neuen 
Landwehrkaserne, wird zur Kenntnis genommen und der 
Herr Bürgermeister gleichzeitig ersucht, in Entsprechung 
dieses Berichtes die Zustimmung des Landesausschusses 
zur Beschaffung der nöthigen Geldmittel im Wege eines 
Darlehens von der Allgemeinen Sparcasse Linz unter 
Vorlage des betreffenden Schuldscheinentwurfes die Ge¬ 
nehmigung des Landesausschusses einzuholen. 
4. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, nunmehr 
mit der Ausschreibung für die neuen Kasernenbauten 
vorzugehen. 
Um aber die Interessen der hiesigen Gewerbetreiben¬ 
den zu wahren, möge Punkt 5 angeschlossen werden: 
5. Nach Abschluss der Baucommission in die Offert¬ 
verhandlung hinsichtlich der Baüvergebung, und zwar 
getrennt für die beiden Objecte V Unterofficiersgebäude 
und VI Landwehrkaserne mit Zugrundelegung der vom 
städtischen Bauamte ausgearbeiteten Kostenvoranschläge 
und der vom Gemeinderathe beschlossenen allgemeinen, 
sowie der vom Bauamte festgestellten besonderen Bau¬ 
bedingnisse unter den in Linz domicilierenden Baube¬ 
rechtigten einzuleiten, wobei unter die Offertbedingungen 
auch die Verpflichtung aufzunehmen sein wird, dass die 
Erstelier die einschlägigen Professionisten-Arbeiten, inso¬ 
weit solche in Linz betrieben werden, nur durch Linzer 
Gewerbetreibende ausführen lassen, von welcher Bedin¬ 
gung aber der Gemeinderath über jeweiliges Einschreiten 
jedoch nur in besonders rücksichtswürdigen Fällen ab- 
sehen kann. 
Es entwickelt sich über diese Angelegenheit eine 
längere Debatte, in welcher die Vor- und Nachtheile der 
Pauschalvergebung sowie die der Einzelnvergebung zur 
Erörterung gelangten, und wurde hierauf zur Abstimmung 
geschritten, welche das Resultat ergab, dass alle fünf 
Punkte des Referenten angenommen wurden. 
7. Jänner 1897. 
Den Vorsitz führt Bürgermeister Poche. Ueber die 
Recurserledigung des J. Niedermayer’schen Parcellierungs¬ 
gesuches durch den oberösterreichischen Landesausschuss 
berichtet Gemeinderath Eder. Die Angelegenheit verhält 
sich so: Der Gemeinderath hat seinerzeit die angesuchte 
Parcellierung im Umfange des beigebrachten Parcellie¬ 
rungsplanes verweigert und das Bauverbot für gewisse 
Parcellen ausgesprochen, bis der Friedhof verlegt sein 
wird. Nach dem Gesetze ist die Verbauung von Gründen, 
welche 50 Meter von der Friedhofmauer entfernt sind, 
ohne Rücksichtnahme auf Oanalisierung und Wasser¬ 
leitung statthaft. Die Gemeinde wollte theilweise die 
Parcellierung bewilligen, bis dort die Oanalisierung durch¬ 
geführt und die Wasserleitung hergestellt sein wird. Der 
Landesausschuss gab dem Recurse des Herrn Nieder¬ 
mayer theilweise Folge, da er das Bauverbot für einzelne 
Parcellen aufhob, hingegen für andere Parcellen das ßau- 
verbot als zu Recht bestehend anerkannte, bis der Fried¬ 
hof verlegt sein wird. Der Berichterstatter, welcher be¬ 
merkt, dass der Gemeinderath im Sinne der Erledigung 
des Landesausschusses Beschluss gefasst hätte, wenn
	        
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