Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Nr. 21. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 163. 
Befriedigung nur aus dem auf den Grund entfallenden 
Theile des Erlöses finden kann. 
5. Auf den Wert der Baulichkeit mit Abzug des 
Grundwertes steht in erster Linie den durch den Bau 
selbst entstehenden Forderungen das gesetzliche Pfand¬ 
recht zu. 
6. Als Bauforderungen haben jene zu gelten, welche 
dadurch entstanden sind, dass durch Verwendung von 
Material oder durch physische oder geistige Arbeit, durch 
Mitwirkung bei der Errichtung einer Baulichkeit, ein 
Wert geschaffen worden ist. 
7. Zur Tagfahrt, welche behufs Vertheilung des Meist- 
botes einer Realität angeordnet wird, sind auch alle Per¬ 
sonen zu laden, welche Bauforderungen angemeldet haben. 
8. Die Entscheidung über die jedem Bauhandwerke 
zuzuweisenden Forderungen steht ausschliesslich dem 
Gerichte zu. 
9. Der einem Baugläubiger zuzuwendende Betrag 
darf in keinem Falle höher sein als der Betrag der mit 
dem Bauherrn vereinbarten Leistung, abzüglich der em¬ 
pfangenen Abschlagszahlung. 
10. Die Gebüren der Sachverständigen sind als Vor¬ 
zugspost für beide Massen je nach der Mühewaltung zu¬ 
zuweisen, welche die. Festhaltung derselben verursacht hat. 
11. Insoweit die Forderungsberechtigten durch die 
Zuweisung des Feilbietungserlöses nicht vollständig ge¬ 
deckt sind, bleiben ihre Ansprüche wider den Verpflich¬ 
teten an Capital, Zinsen und Kosten unberührt. 
12. Ein vor behördlicher Ertheilung des Benützungs- 
consenses erklärter Verzicht eines Baugläubigers auf die 
Behandlung nach diesem Entwürfe hat keine Wirkung. “ 
Neue Closet-Construction. 
Auf dem Gebiete der Olo,setfabrikation ist in letzter 
Zeit ~ entsprechend dem für die Gesundheit einen so 
wichtigen und unentbehrlichen Bestandteile der mensch-r 
liehen Wohnungen — sehr viel geschehen, fast zu viel, 
so dass sich nur einige wirklich praktische und allen An¬ 
sprüchen auf Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Geruchlosig¬ 
keit genügende Systeme auf dem Markte behaupten können. 
Die englischen „Water-Closets“ beanspruchen ein 
unverhältnismässig grosses Quantum Wasser (circa 15 Liter 
für eine Spülung) und erschweren so die Abfuhr und 
Verwertung des Düngers. Ausserdem erfordern sie im 
Winter geheizte Räume. In den meisten Fällen aber 
werden diese Vorbedingungan nicht zu erfüllen sein. 
J. A. Braun in Stuttgart hat ein sowohl in Form als 
Ausstattung dem englischen nicht nachstehendes Gloset 
construiert, das die vorerwähnten grossen Ansprüche 
des ersteren nicht stellt. Ein Hauptvorzug dieser Closets, 
die in verschiedenen Ausstattungen und Preisen, sowohl 
für Fabriken, Kasernen etc. als auch für einfache und 
bessere Wohnungen zu haben sind, besteht darin, dass 
solche auch ohne Wasserspülung jederzeit verwendet und 
überall auf schon bestehende Röhrenfahrten eingesetzt 
werden können, ohne dass grosse Aenderungen vorge¬ 
nommen werden müssen. 
Das neueste Muster, ein freistehendes Gloset, System 
Braun „Unicum“, D. R. G. 16, besteht aus einem zwei¬ 
theiligen Porzellankörper A B (siehe die Beilage) mit seit¬ 
lich auf Wunsch rechts oder links angebrachtem Drucker F 
zum Oeffnen der Metallklappe, welcher in Verbindung 
mit Gegengewicht G selbstthätig schliesst. Der elegant 
polierte Kirschbaumklappsitz C ist bei i g direct am Gloset 
befestigt. Dasselbe ist zum Anschluss an die Wasser¬ 
leitung fertig montiert und braucht nur auf die Abfall¬ 
röhren eingekittet zu werden, wodurch alle weiteren 
Montagekosten wegfallen. 
Der Preis einer solchen completen Einrichtung stellt 
sich auf Mk. 69.— und dürfte sich die Einführung dieses 
Closets nach den uns bereits vorliegenden Anerkennungs¬ 
schreiben rasch vollziehen. d, r. 
Mörtelguss-Zwischenwände. 
So viele verschiedene Construct'onen und Verfahren 
man auch zur Herstellung von Mörtelguss-Zwischenwänden 
angegeben hat, keine erfüllte in auch nur annähernder 
Weise ihren Zweck. Man war daher gezwungen, beständig 
auf hölzerne Zwischenwände zurückzugreifen, die eines- 
theils wegen ihrer Feuergefährlichkeit, anderseits wegen 
der Unbequemlichkeit, dass sie die Töne stark leiten, 
bedeutende Unzuträglichkeiten mit sich bringen. Den 
Uebelständen beider Arten von leichten Wänden hilft die 
patentamtlich geschützte Erfindung des Maurerpoliers 
Herrn C. Budwig in Königsberg ab, deren Vorzüge be¬ 
sonders nachstehende sind: Unerreichte Stabilität, Festig¬ 
keit und Dauerhaftigkeit, herbeigeführt durch absolut 
gleichmässige Arbeit, der Festigkeit des Materials und die 
eingemauerten eisernen Träger. Ferner Undurchdringlich¬ 
keit für Töne und Gespräche, eine Eigenschaft, in der sie 
fast massiv gemauerten Wänden gleichkommt. Ein schönes 
und ebenmässiges Aussehen, sowie endlich giosse Billig¬ 
keit, Einfachheit der Herstellung und Schnelligkeit in 
der Ausführung sind weitere Vortheile der Budwig- 
schen Wände. 
Das Herstellungsverfahren ist folgendes: Nachdem 
eine am einfachsten aus T-Eisen hergestellte Eisen¬ 
armierung an der Decke und am Fussboden befestigt 
aufgestellt ist, wird ein Thürgerüst. aufgerichtet und die 
erforderlichen Anker in dasselbe eingelassen. Alsdann 
werden Schablonen entsprechend aufgestellt und die aus 
Gips und Mauermaterial (Mörtel) bestehende weiche Masse 
eingefüllt. Beim Höherrücken der Wand werden auch die 
Schablonen entsprechend nachgerückt. 
In dieser Weise hergestellte Wände sind nach einer 
Mittheilung des Patentbureaus von H. & W. Pataky in 
Berlin ganz besonders für Zwischenwände zu gebrauchen 
und erfolgt die Verbindung derselben mit der Hauptwand 
durch Aussparungen, in welche die Zwischenwand eingreift. 
Technische Neuigkeiten. 
Mitgetheilt vom Internationalen Patentbureau K. Fr. Reichelt in 
Berlin NW. 
Magnete als Hebemaschinen. Schon früher wurde 
aus Amerika gemeldet, dass man sich daselbst in den 
Maschinenfabriken und Eisenwerken in neuerer Zeit zum 
Heben von Lasten kräftiger Magnete bediene, die aller¬ 
dings nicht zum Hochheben der Lasten, sondern zum 
directen Halten derselben dienen, wie es bisher mittelst 
der Krahn-Haken und -Ketten geschah; die eigentliche 
Aufzugsvorrichtung bildet nach wie vor der irgendwie 
bethätigte Krahn. Mit ganz besonderem Vortheil soll nun 
dieses System durchweg in einem Stahlplattenwalzwerk 
der Illinois Steel Company in Anwendung genommen 
worden sein, wo die Magneten bei dem Transport der 
allerdings sehr unhandlichen Platten sehr gute Dienste 
leisten. An dem Lauf krahn i st dabei ein Rahmen an-
	        
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