Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Nr. 17. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 131. 
„Sicherheitsvor Schriften für elektrische Anlagen“ eine 
gleichsam verbindliche Norm geworden sind* wenn auch 
diese Feststellungen sehr bedauerlicherweise der staat¬ 
lichen Sanction mitunter, wie speciell bei uns in Oester¬ 
reich, noch entbehren. Der wesentliche Inhalt solcher 
Sicherheitsvorschriften ist darauf gerichtet, die Feuer¬ 
sicherheit und Feuerbeständigkeit elektrischer Installa¬ 
tionen, sowohl der Apparate als der Leitungen und 
Lampen, zu erzielen, und muss es anerkannt werden, 
dass dieser Zweck in einer ausserordentlich vollkommenen 
und zuverlässigen Weise erreicht ist. 
Der Ursprung der Gefahr belehrt gemeiniglich auch 
über die Beschaffenheit der Hilfsmittel, die zu ihrer Ab¬ 
wehr geeignet sind. Diesfalls ist davon auszugehen, dass 
der Begriff der elektrischen Stromenergie ein compositiver 
ist, eine Vereinigung von Stromstärke und Stromspannung. 
Da diese beiden Factoren als zündende Elemente zu be¬ 
rücksichtigen sind, so muss die betreffende Strom^er- 
theilung nach diesen zwei Richtungen hin, bestimmten 
Anforderungen entsprechend, gestaltet werden. Deshalb 
muss, was die Stromstärke anbelangt, darauf gesehen 
werden, dass die Leitungen für jene Strommengen, die 
sie aufnehmen und durchfliessen lassen sollen, ausreichend 
seien, und dass bestimmt dimensionierte Leitungen gegen 
im Verhältnisse zu starke Ströme gesichert werden. Rück¬ 
sichtlich der Stromspannung wiederum ist zu beachten, 
dass die Isolation der Leitungen eine angemessene ist, 
damit das bekannte „Durchschlagen" der Leitungen un¬ 
bedingt vermieden wird. 
Wie es zuweilen schon geht, dass kleine Mittel 
Grosses vollbringen, so ist auch in diesem Falle ein 
winziges und unscheinbares Zubehör jener Behelf ge¬ 
worden, der diese Sicherung der Leitungen in trefflicher 
und unfehlbarer Weise bewirkt. Von dieser Erfindung 
wurde niemals viel Aufhebens gemacht; man kündet 
nicht den Namen dessen, der auf dieses Hilfsmittel und 
seine Anwendung gekommen, und doch bedeutet es eine 
Entdeckung, alles Lobes und Ruhmes wert, kaum über¬ 
troffen durch einen Einfall gleich ingeniöser Natur. Wir 
meinen damit die „selbstthätigen Stromunterbrecher" 
schlechtweg Bleisicherungen genannt, welche in verläss¬ 
licher Weise verhindern, dass der Strom selbst in den 
schwächsten Ausläufern der von ihnen geschützten 
Leitungsgruppen die zulässige stärkste Betriebsbean¬ 
spruchung übersteigt. Diese Bleisicherungen haben die 
Eigenschaft, dass die Unterbrechung des Stromes mit 
einer solchen Geschwindigkeit und auf eine solche Länge 
erfolgt, dass der allenfalls auftretende Lichtbogen sicher 
unterbrochen wird und dass ein Uebergang desselben 
auf andere Stellen verwehrt ist. Die Abschmelzvorrich¬ 
tungen treten sofort in Function, sowie in der Leitung 
ein unrichtiger oder störender Vorgang sich abspielt, 
sie sind daher genaue Verkünder und zugleich sieghafte 
Beschwörer jeder Gefahr. Schmilzt sohin in einer Leitung 
die Bleisicherung ab, sei es, dass die Function dieser 
Leitung vermöge eines inneren Defectes mangelhaft 
geworden ist oder dass durch eine Einwirkung von aussen 
(Ueberlastung oder Kurzschluss) die glatte Stromver¬ 
th eilung behindert und beeinträchtigt wurde, dann ist 
dadurch die Leitung rapid ausser Gebrauch gesetzt, der 
Stromlauf unterbrochen und die Möglichkeit benommen, 
dass die Elektricität schädigend oder zündend wirken 
könnte. 1st demnach auf einer Brandstelle in der daselbst 
eingerichteten und als kritisch angesehenen Leitung die 
Bleisicherung intact und damit die Leitung functions¬ 
fähig geblieben, so kann die Leitung fast ausnahmslos 
die Gefahr und den Brand nicht heraufbeschworen haben, 
weil gerade der ungeschmolzene Bestand der Sicherungs¬ 
vorrichtung die dauernde und correcte Functionstauglich¬ 
keit der Leitung erweist. Ist aber die Bleisicherung ab¬ 
geschmolzen, dann kann die elektrische Leitung ebenso¬ 
wenig gefahrbringend gewesen sein, weil ja bei Eintritt 
der irregulären Stromwirkung die Sicherung gleich in 
Action gekommen und durch ihr sofortiges Abschmelzen 
die bedenklichen Erscheinungen vernichtet und unschäd¬ 
lich gemacht haben wird. 
Alles dies gilt aber selbstredend immer unter der 
Voraussetzung, dass bei Anlage der Leitung richtig und 
fachlich genau vor sich gegangen und dass auch für die 
entsprechende und vorschriftsgemässe Isolation, sowie 
für die Stetigkeit (Oontinuität) der Leitung gesorgt ist. 
Sind daher die Apparate zur Erzeugung, Aufspeicherung 
oder Umwandlung des elektrischen Stromes, sind die 
Leitungen, Nebenapparate und Lampen gehörig construiert, 
gut isoliert und contactsicher verlegt, dann kann 
mit apodiktischer Beruhigung es ausgesprochen werden, 
dass elektrische Installationen in Bezug auf die Feuer¬ 
gefährlichkeit die unbedenklichsten und accuratesten Ein¬ 
richtungen sind und dass ihre Feuerbeständigkeit durch 
eine ändere Art von Beleuchtung nicht annähernd er¬ 
reicht werden kann. 
Den in jüngster Zeit auftauchenden Behauptungen, 
dass ein Brand hie und dort infolge der elektrischen 
Leitung ausgebrochen sei, ist daher — von seltenen 
höheren und unabwendbaren Zufälligkeiten abgesehen — 
mit aller Skepsis zu begegnen. In der überwiegenden 
Zahl der Fälle ist ßs die elektrische Leitung selbst, welche 
den „Abbrändlern“ beizuzählen ist, da das aus ganz 
anders gearteten Ursachen ausgebrochene Feuer natür¬ 
lich auch die Installation nicht verschont. Bei einer 
solchen und nur zu häufig eintretenden Eventualität ist 
angesichts der ungenügenden Aufgeklärtheit noch viel 
mehr vorurtheilsvollen Beschuldigungen Thür und Thor 
geöffnet; dann wird der elektrischen Leitung gar alles 
Arge auf den Hals geschoben. Diesen unbegründeten 
Vermuthungen gegenüber ist aber die beste und die 
wirksamste Abwehr darin gelegen, dass von allen Be¬ 
theiligten die Vorschrift aufgestellt und strenge beobachtet 
wird: Gut und sicher installieren! Dies ist die erste und 
wichtigste Bedingung für eine gefahrlose Bethätigung des 
elektrischen Stromes, und wird diese Forderung im Vereine 
mit schonender Behandlung der Einrichtungen befolgt, 
dann ist die Functionssicherheit und Feuerbeständigkeit 
elektrischer Installationen und ihrer Betriebe von einer 
bis nun unübertroffenen Zuverlässigkeit. Und dies beweist 
auch die Statistik. Dr. Heinrich Schreiber. 
Ein Wink für Handwerker. 
Es ist eine in unserer Zeit vielfach gehörte Klage, 
dass die Concurrenz die Preise drücke und dass man 
eine zahlreiche und prompt zahlende Kundschaft haben 
müsse, wenn man, namentlich im Baugeschäft, etwas 
verdienen und vorwärts kommen wolle. Anderseits macht 
man den Handwerkern oft den Vorwurf, dass die meisten 
derselben nicht zu rechnen verständen und oft Preise 
machen, bei welchen sie effectiv nicht bestehen könnten. 
Beides ist bis zu einem gewissen Grade richtig. So 
schwierig auch der Concurrenzkampf in der Gegenwart 
bei der Ueberfülle an allen kaufmännischen und gewerb-
	        
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