Nr. 17.
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
Seite 131.
„Sicherheitsvor Schriften für elektrische Anlagen“ eine
gleichsam verbindliche Norm geworden sind* wenn auch
diese Feststellungen sehr bedauerlicherweise der staat¬
lichen Sanction mitunter, wie speciell bei uns in Oester¬
reich, noch entbehren. Der wesentliche Inhalt solcher
Sicherheitsvorschriften ist darauf gerichtet, die Feuer¬
sicherheit und Feuerbeständigkeit elektrischer Installa¬
tionen, sowohl der Apparate als der Leitungen und
Lampen, zu erzielen, und muss es anerkannt werden,
dass dieser Zweck in einer ausserordentlich vollkommenen
und zuverlässigen Weise erreicht ist.
Der Ursprung der Gefahr belehrt gemeiniglich auch
über die Beschaffenheit der Hilfsmittel, die zu ihrer Ab¬
wehr geeignet sind. Diesfalls ist davon auszugehen, dass
der Begriff der elektrischen Stromenergie ein compositiver
ist, eine Vereinigung von Stromstärke und Stromspannung.
Da diese beiden Factoren als zündende Elemente zu be¬
rücksichtigen sind, so muss die betreffende Strom^er-
theilung nach diesen zwei Richtungen hin, bestimmten
Anforderungen entsprechend, gestaltet werden. Deshalb
muss, was die Stromstärke anbelangt, darauf gesehen
werden, dass die Leitungen für jene Strommengen, die
sie aufnehmen und durchfliessen lassen sollen, ausreichend
seien, und dass bestimmt dimensionierte Leitungen gegen
im Verhältnisse zu starke Ströme gesichert werden. Rück¬
sichtlich der Stromspannung wiederum ist zu beachten,
dass die Isolation der Leitungen eine angemessene ist,
damit das bekannte „Durchschlagen" der Leitungen un¬
bedingt vermieden wird.
Wie es zuweilen schon geht, dass kleine Mittel
Grosses vollbringen, so ist auch in diesem Falle ein
winziges und unscheinbares Zubehör jener Behelf ge¬
worden, der diese Sicherung der Leitungen in trefflicher
und unfehlbarer Weise bewirkt. Von dieser Erfindung
wurde niemals viel Aufhebens gemacht; man kündet
nicht den Namen dessen, der auf dieses Hilfsmittel und
seine Anwendung gekommen, und doch bedeutet es eine
Entdeckung, alles Lobes und Ruhmes wert, kaum über¬
troffen durch einen Einfall gleich ingeniöser Natur. Wir
meinen damit die „selbstthätigen Stromunterbrecher"
schlechtweg Bleisicherungen genannt, welche in verläss¬
licher Weise verhindern, dass der Strom selbst in den
schwächsten Ausläufern der von ihnen geschützten
Leitungsgruppen die zulässige stärkste Betriebsbean¬
spruchung übersteigt. Diese Bleisicherungen haben die
Eigenschaft, dass die Unterbrechung des Stromes mit
einer solchen Geschwindigkeit und auf eine solche Länge
erfolgt, dass der allenfalls auftretende Lichtbogen sicher
unterbrochen wird und dass ein Uebergang desselben
auf andere Stellen verwehrt ist. Die Abschmelzvorrich¬
tungen treten sofort in Function, sowie in der Leitung
ein unrichtiger oder störender Vorgang sich abspielt,
sie sind daher genaue Verkünder und zugleich sieghafte
Beschwörer jeder Gefahr. Schmilzt sohin in einer Leitung
die Bleisicherung ab, sei es, dass die Function dieser
Leitung vermöge eines inneren Defectes mangelhaft
geworden ist oder dass durch eine Einwirkung von aussen
(Ueberlastung oder Kurzschluss) die glatte Stromver¬
th eilung behindert und beeinträchtigt wurde, dann ist
dadurch die Leitung rapid ausser Gebrauch gesetzt, der
Stromlauf unterbrochen und die Möglichkeit benommen,
dass die Elektricität schädigend oder zündend wirken
könnte. 1st demnach auf einer Brandstelle in der daselbst
eingerichteten und als kritisch angesehenen Leitung die
Bleisicherung intact und damit die Leitung functions¬
fähig geblieben, so kann die Leitung fast ausnahmslos
die Gefahr und den Brand nicht heraufbeschworen haben,
weil gerade der ungeschmolzene Bestand der Sicherungs¬
vorrichtung die dauernde und correcte Functionstauglich¬
keit der Leitung erweist. Ist aber die Bleisicherung ab¬
geschmolzen, dann kann die elektrische Leitung ebenso¬
wenig gefahrbringend gewesen sein, weil ja bei Eintritt
der irregulären Stromwirkung die Sicherung gleich in
Action gekommen und durch ihr sofortiges Abschmelzen
die bedenklichen Erscheinungen vernichtet und unschäd¬
lich gemacht haben wird.
Alles dies gilt aber selbstredend immer unter der
Voraussetzung, dass bei Anlage der Leitung richtig und
fachlich genau vor sich gegangen und dass auch für die
entsprechende und vorschriftsgemässe Isolation, sowie
für die Stetigkeit (Oontinuität) der Leitung gesorgt ist.
Sind daher die Apparate zur Erzeugung, Aufspeicherung
oder Umwandlung des elektrischen Stromes, sind die
Leitungen, Nebenapparate und Lampen gehörig construiert,
gut isoliert und contactsicher verlegt, dann kann
mit apodiktischer Beruhigung es ausgesprochen werden,
dass elektrische Installationen in Bezug auf die Feuer¬
gefährlichkeit die unbedenklichsten und accuratesten Ein¬
richtungen sind und dass ihre Feuerbeständigkeit durch
eine ändere Art von Beleuchtung nicht annähernd er¬
reicht werden kann.
Den in jüngster Zeit auftauchenden Behauptungen,
dass ein Brand hie und dort infolge der elektrischen
Leitung ausgebrochen sei, ist daher — von seltenen
höheren und unabwendbaren Zufälligkeiten abgesehen —
mit aller Skepsis zu begegnen. In der überwiegenden
Zahl der Fälle ist ßs die elektrische Leitung selbst, welche
den „Abbrändlern“ beizuzählen ist, da das aus ganz
anders gearteten Ursachen ausgebrochene Feuer natür¬
lich auch die Installation nicht verschont. Bei einer
solchen und nur zu häufig eintretenden Eventualität ist
angesichts der ungenügenden Aufgeklärtheit noch viel
mehr vorurtheilsvollen Beschuldigungen Thür und Thor
geöffnet; dann wird der elektrischen Leitung gar alles
Arge auf den Hals geschoben. Diesen unbegründeten
Vermuthungen gegenüber ist aber die beste und die
wirksamste Abwehr darin gelegen, dass von allen Be¬
theiligten die Vorschrift aufgestellt und strenge beobachtet
wird: Gut und sicher installieren! Dies ist die erste und
wichtigste Bedingung für eine gefahrlose Bethätigung des
elektrischen Stromes, und wird diese Forderung im Vereine
mit schonender Behandlung der Einrichtungen befolgt,
dann ist die Functionssicherheit und Feuerbeständigkeit
elektrischer Installationen und ihrer Betriebe von einer
bis nun unübertroffenen Zuverlässigkeit. Und dies beweist
auch die Statistik. Dr. Heinrich Schreiber.
Ein Wink für Handwerker.
Es ist eine in unserer Zeit vielfach gehörte Klage,
dass die Concurrenz die Preise drücke und dass man
eine zahlreiche und prompt zahlende Kundschaft haben
müsse, wenn man, namentlich im Baugeschäft, etwas
verdienen und vorwärts kommen wolle. Anderseits macht
man den Handwerkern oft den Vorwurf, dass die meisten
derselben nicht zu rechnen verständen und oft Preise
machen, bei welchen sie effectiv nicht bestehen könnten.
Beides ist bis zu einem gewissen Grade richtig. So
schwierig auch der Concurrenzkampf in der Gegenwart
bei der Ueberfülle an allen kaufmännischen und gewerb-