Volltext: I. Jahrgang, 1896 (I. JG., 1896)

Seite 46. OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. Nr. 5. 
Stuhles ohne besondere Aenderung an den Hausbestand- 
theilen, insbesondere ohne Verstärkung des Mauerwerkes, 
erfolgen kann und zweifellos dargethan ist, dass das be¬ 
stehende Mauerwerk die etwa eintretende Belastung ohne 
Gefahr und ohne nachträgliche Verstärkungen ertragen 
könne. 
2. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, für die Ge¬ 
bäude einzelner in der Stadt befindlicher, vom Stadtbau¬ 
amte näher zu bezeichnender Strassen und Gassen, behufs 
Förderung, der insbesondere wegen der Feuergefährlich, 
keit wünschenswerten Umbauten, bei,der hohen Regierung 
um die Einbringung einer Gesetzesvorlage, wegen Aus¬ 
dehnung der im Gesetze vom 31. August 1880 begründeten 
Steuerfreiheit auf 18 Jahre, einzuschreiten. (Angenommen.) 
lieber die Eingabe des Friedrich Hoflehner, bezüglich 
der Adaptierung seines Hauses in der Langgasse, berichtet 
Gemeinderath Hellauer, und beantragt das Gesuch mit 
Hinweis guf § 7 der Bauordnung abzuweisen. 
Gemeinderath Eder stellt im Falle der Annahme des 
Antrages des Berichterstatters folgenden Zusatzantrag: 
Unter der Voraussetzung, dass der Bauwerber auf den 
angesucfiten Zubau verzichtet, kann ihm die Bewilligung 
zur Herstellung eines Ziegel- oder Blechdaches dann er- 
theilt werden, wenn bei dieser Umgestaltung den Be¬ 
dingungen Rechnung getragen wird, welche mit heutigem 
Tage als Erläuterung des § 7 der Bauordnung in Kraft 
getreten sind. Gemeinderath Dr. Katzer spricht sich prin¬ 
cipled. gegen alle Verbote aus, die mit der Regulierung 
nichts zu thun haben, und erklärt daher, gegen den An¬ 
trag zu stimmen. Gemeinderath Endlweber tritt für den 
Antrag ein und sagt, wenn der Referentenantrag abgelehnt 
werde, müsse man jede Adaptierung selbst bei in die 
Regulierungslinie hineinreichenden Häusern bewilligen ; 
dann werde man nie regulierte Strassen bekommen; es sei 
daher eine Principienfrage, über die heute entschieden werde. 
Es sprechen noch die Gemeinderäthe Bancalari, Dr. Katzer, 
Eder und der Berichterstatter, der in sachlicherWeise die 
Ablehnung des Gesuches nochmals begründet, worauf 
dessen Antrag, sowie der Zusatzantrag des Gemeinderathes 
Eder angenommen wird. 
Schliesslich wurde das Gesuch der Actiengesellschaft 
für Mühlen- und Holzindustrie, um Verpachtung eines 
Theiles des verschütteten Donauarmes in Berathung ge¬ 
zogen, und nach längerer Debatte auf Antrag des Gemeinde¬ 
rathes Böheim, dem der angebotene Pachtbetrag 750 fl. 
pro Jahr zu gering erscheint, der Beschluss gefasst, für 
die Verpachtung des Grundstückes eine Offertausschreibung 
zu veranlassen, um auch den Klein-Industriellen Gelegen¬ 
heit zu geben, sich um die Nutzbarmachung dieses Grund¬ 
stückes bewerben zu können. 
Gemeinde raths-Sitzung den 21. October. 
Von mehreren Hausbesitzern der äusseren Kapuziner¬ 
strasse, der Landstrasse und am Ecke der Promenade 
wurden Beschwerden eingebracht über die Wasserschäden, 
die sie im Monat September d. J. zu erleiden hatten. Das 
Gesuch, über welches Gemeinderath Heinisch berichtete, 
enthält folgende Vorschläge: 
Die Hausbesitzer der erstgenannten Strasse bitten, 
den dort befindlichen Wassergraben in einem zweckent¬ 
sprechenden Zustande herstellen zu lassen, da bei starken 
Regengüssen derselbe Schade verursache. Die Haus¬ 
besitzer an der Landstrasse und Ecke der Promenade 
sagen, es sei bei heftigem Platzregen stets Gefahr vor¬ 
handen, dass ihre Keller und Gewölbe stets überschwemmt 
werden, wie dies am 7. September d. J. der Fall war, an 
welchem Tage das Wasser über das Trottoir in das Ge¬ 
wölbe des Herrn Hochhäuser kam und mehrere Centi¬ 
meter hoch stand. Diese Hausbesitzer bitten um Abhilfe, 
die durch Vermehrung der Einläufe und Vergrösserung 
derselben geschaffen werden könnte. Eindringlich könnte 
durch Herabsetzung des Strassenniveaus abgeholfen 
werden. Im Berichte des Bauamtes über diese Angelegen¬ 
heit wird ausgeführt, dass die Schäden in der Kapuziner¬ 
strasse durch die Ueberflutung des Paul Haider-Gartens 
verursacht werden und nur durch Regulierung dieses 
Grabens Abhilfe geschaffen werden könne. Die Regu¬ 
lierungskosten würden 5500 fl. betragen. Zur Beseitigung 
der Wassergefahr auf der Promenade und Landstrasse 
wurden die Einläufe vergrössert. Die Herabsetzung des 
Strassenniveaus ist undurchführbar. Der Berichterstatter 
beantragt: 1. Der Gemeinderath bewillige die Anlage eines 
Betoncanales Kategorie IV von der Einmündung des Gra¬ 
bens beim Hause Nr. 4 in der Kapuzinerstrasse längs des 
Paul Haider-Gartens bis zum Hause Nr. 84c des Herrn 
Steinböck und von da aufwärts die Fixierung der Graben¬ 
sohle durch Steintraversen im Kostenbeträge von 5500 fl 
2. Die Brüder Wittrich sind zur Einzapfung des Regen¬ 
rohres in den Strassentheil aufzufordern und haben dies 
auf eigene Kosten bis 15. November durchzuführen. 3. Der 
Bürgermeister wird ersucht, sich mit den betreffenden 
Haus- und Grundbesitzern wegen Gestattung des Canal¬ 
baues über ihre Gründe, sowie wegen des Servitutsrechtes 
und die Beitragsleistung ins Einvernehmen zu setzen. 
4. Die Buchhaltung sei aufzufordern, nach Abzug der 
Beiträge der Anrainer den Fehlbetrag in das Erfordernis 
pro 1897 aufzunehmen. 
Gemeinderath Bancalari fragt an, ob durch diese Vor¬ 
kehrungen Abhilfe geschaffen werde, was Gemeinderath 
Endlweber bejaht. 
Nachdem noch Gemeinderath Wolf bemerkt, dass die 
gleichen Uebelstände auch in der Kaiser-Josef-Strasse 
zutage treten, und Gemeinderath Böheim glaubt, dass die 
in Vorschlag gebrachte Abhilfe auf der Landstrasse keine 
genügende sei, wird der Antrag angenommen. 
Der Bericht des Gemeinderathes Steinberger, betreffs 
Herstellung eines eisernen Steges über den Zauberthal¬ 
bach in Margarethen, sowie der Antrag, die Herstellung 
mit einer Betonfahrbahn und ferner die Arbeit auf Grund 
des Offertes Herrn Enzensimmer zu übertragen, wurde 
gutgeheissen. Die Betonfahrbahn wäre vom Stadtbauamte 
in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten des eisernen 
Steges betragen fl. 327.80. 
Von Bauangelegenheiten wurde nur noch beschlossen, 
die Abrechnung über den Bau des neuen Steigerhauses 
für die freiwillige Feuerwehr, welcher mit 2000 fl. präli- 
miniert war, mit 2250 fl. zu genehmigen. 
Local-Baunachrichten. 
Vom Friedhofe. Eines der schönsten Denkmäler die 
im heurigen Jahre auf dem hiesigen Friedhofe errichtet 
wurden, ist das Epitaphium für die Familie Poche, welches 
vom Linzer Steinmetzmeister Herrn Alexander Steller zur 
Ausführung gelangte. Sowohl das schönfarbige Stein¬ 
material als die feine Bearbeitung desselben lassen er¬ 
kennen, dass Herr Steller eine Kunstfertigkeit in seinem 
Fache besitzt, für die ihm leider am hiesigen Platze nur 
selten Gelegenheit geboten wird, sie ausüben zu können.
	        
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