Volltext: Braunauer Heimatkalender 1931 (1931)

der Halsgerichte, die den „Blutbann" besaßen und zu „Haut und Haar" 
richteten. Die niedere Gerichtsbarkeit sank allmählich zu einer Straf- 
methode herab, die bloß noch Harlekinade war und deshalb den letzten 
Rest Ehrgefühl und Scham ertötete. Trotzdem wird man nicht den Fehler, 
die Erscheinungen längst vergangener Zeiten aus dem heutigen Anschan- 
ungsmvean beurteilen zu wollen, vermeiden können, wenn man in jenen 
Strafen nichts sehen will als ein Zerrbild. Man hatte sich noch nicht 
zu der Erkenntnis — die man ja auch heute noch oft genug vergißt — 
durchgerungen, daß der vornehmste Zweck einer Strafe die Besserung 
Der KaaK 
oes roe,irasten )em soll, sondern man huldigte lediglich der Sühne- und 
Abschreckungstheorie. Besonders aus dem letzteren Gesichtspunkt lassen 
sich Schand- und Ehrenstrafen sehr streng zu unterscheiden. Die bloße 
Schandstrafe war gewiß geeignet, dem persönlichen Ansehen des Bestraf¬ 
ten zu schaden; sie tat aber dem, was man Ehre nannte, keinen Ab¬ 
bruch oder, wie mau es nannte, sie insamierte nicht. Die Ehrenstrafe 
dagegen war „famos". (Das Wort hatte eine andere Bedeutung als 
jetzt, wo es eine Anerkennung ausdrückt. Famos war etwas, die „Fama", 
also die Ehre, den guten Ruf, Vernichtendes.') Deshalb hatte die wirk-
	        
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