Volltext: Braunauer Heimatkalender 1930 (1930)

Schonzeit -es Wildes und der Fische 
nach dem Jagdgesetze für Oberösterreich vom 13. Juli 1895, L.-G.- und 
V.-Bl. Nr. 8l von 1896, bezw. nach dem Gesetze vom 8. Februar 1902, 
L.-G.- it. V.-Bl Nr. 14 it. Nr. 15 von 1924. 
D Schonzeit. 
Rehböcke 
Männl. Kitze im Wurfjahr 
oom 
Auer- und Birkhahn 
Auer- und Birkhennen 
Hasels Stein- u. Schneehühner 
vom 
15. 
Alle Echnepfenarten 
Fasanen, Rebhuhn, Wachtel 
Wildgänse, alle Arten von 
Wildenten und Wasservöge! 
Regenbogen-Forellen 
Bach-Forellen 
Hechte, Näslinge 
vom 
13. 
Bach-Saiblinge 
Schille, Züngel 
Barben 
Waller, Schleien 
Grundeln, karpfenartige 
Fische, Brachsen 
Rntten 
Krebsen 
klusnahmsbeslimmungen für das Jatyz 1929: 
Mit Erlaß der Bezirkshauptmannschaft Braunau ct. Inn bum 1. Juni 1929 
Zahl 4/1 Il/29, wurde die Schutzzert des Rehbockes auf die Zeit born 1. Juni 
bis 31. Dezember 1929 beschränkt. Der Hirsch hat Schonzeit born 15. Jänner 
bis 30. Juni, das Tier born 15. Jänner bis 31. August, das Kalb bis 15. Sep¬ 
tember des Wurfjahres. Der Abschuß bon Nehgartzen und Nehkitzen beiderlei 
Geschlechts wird für das ganze Jahr b erboten. Die Schonung einjähriger 
Nehböcke wird dringendst empfohlen. Hasen dürfen nur im Nobember und
	        
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